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Rauhwollertag 2025 - Katalog jetzt ...
08 Jul 2025 19:07Rauhwollertag 2025 - Katalog jetzt online!

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Müden 2025 - Katalog jetzt online
01 Jul 2025 21:27Müden 2025 - Katalog jetzt online

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Niedersächsische Schaftage 2025
26 Jun 2025 14:02Niedersächsische Schaftage 2025

Die niedersächsischen Schafzuchtverbände laden zum zweiten Mal zu einer gemeinsamen Auktion nach [ ... ]

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Lehrfahrt 2025 - Hessen
16 Jun 2025 07:29Lehrfahrt 2025 - Hessen

Lehrfahrt nach Hessen geplant - 04. September - 7. September 2025 Ludwig Schmitz und weitere Vorsta [ ... ]

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"31. Bentheimer Landschaf Eliteaukt...
04 Jun 2025 12:02Klein Bentheimer Landsch Bearbeitet

            KATALOG 2025 - Mitte Juli 2025 online „31. Ben [ ... ]

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Zuchtprogramm Ostfriesische Milchsc...
23 Apr 2025 20:03Zuchtprogramm Ostfriesische Milchschafe

Zuchtprogramm für Ostfriesische Milchschafe geändert: Folgende Leistungsprüfungen werden bei d [ ... ]

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Neue Standarderklärung zur Lebensmittelsicherheit
Die Vorschriften für den Inhalt der sogenannten Standarderklärung haben sich seit dem 09.03.2016 geändert. Bei jeder Schlachttierlieferung muss die Standarderklärung gemäß EU-VO 853/2004 (Information zur Lebensmittelkette) die Lieferung von Schlachttieren an den Schlachtbettrieb begleiten.
Geändert hat sich für Schafhalter die Angaben zur Wartezeit vor der Schlachtung. Es muss angegeben werden, ob bei Verabreichung von Tierarzneimitteln die Wartezeit vor der Schlachtung eingehalten wurde. So muss jetzt der Arzneimitteleinsatz, beziehungsweise das Auslaufen von Wartezeiten, innerhalb von sieben Tagen vor Verbringung der Tiere zur Schlachtung dokumentiert werden. In diesem Falle muss der Lieferant ankreuzen, dass und welche Wartezeiten bestanden und die Tierkennzeichnung, das Tierarzneimittel und das Datum der Verabreichung eintragen.
Hier finden Sie den Download

Mutterschafe mit Kennzeichnung01

 Ohrmarken für Schafe und Ziegen: Beihilfeantrag stellen

Die Tierseuchenkasse (TSK) übernimmt seit dem 01.Juli 2016 nur noch 40% der Kosten für Ohrmarken, Boli und Ersatzmarken. Der Eigenanteil der Tierhalter an den Kosten der Marken beträgt also 60%. Die Beihilfen für die Logistik der Ohrmarkenzuteilung und für die Registrierung der Tiere gelten als beihilfefähige Kosten für die Beratung in Bezug auf Tierkennzeichnung und Tierregistrierung. Diese Beratungskosten dürfen bis zu einer Höhe von 1.500€ je Beratung als Beihilfe von der TSK gewährt werden. Von dieser Regelung sind alle Tierarten betroffen.

 

 

 

Nach den EU-Beihilfevorschriften ist die Gewährung der Beihilfe der TSK in Höhe von 40% an ein Antragsverfahren gebunden. Hierbei muss der Tierhalter versichern, dass

-         die Beiträge zur TSK bezahlt wurden

-         es sich beim Antragsteller um ein kleines / mittleres Unternehmen handelt

-         dass der Betrieb nicht in Schwierigkeiten ist

-         es keine Rückforderungen von rechtswidrig erhaltenen Beihilfen gibt.

Dieser Beihilfeantrag ist vor oder zugleich mit der Bestellung von Ohrmarken abzugeben. Wenn der Antrag nicht vorliegt oder eine der genannten Erklärungen nicht gemacht wurde, werden die Ohrmarken zu 100% in Rechnung gestellt werden. Jeder Schaf- und Ziegenhalter aus Niedersachsen und Bremen sollte also einen Antrag auf Gewährung der Beihilfe stellen. Ein einmal abgegebener Antrag gilt für alle Bestellungen von Ohrmarken.

Das vit in Verden hat hierzu ein elektronisches Verfahren entwickelt: Auf der Homepage des vit die Kachel Viehverkehrsverordnung auswählen. Dann den Link zum Online-Antrag auf Beihilfe anklicken und mit Registriernummer und HIT-PIN im vit-Portal anmelden. Über das TKZ- Symbol „Beihilfeantrag“ und danach „Antragstellung“ auswählen. Im Antrag müssen alle vier o.g. Erklärungen angekreuzt werden (Das unten stehende fünfte Kästchen auf keinen Fall anklicken, ansonsten müssen die Kosten in voller Höhe übernommen werden).

Tierhalter, die den Beihilfeantrag nicht online stellen, können das anliegende Antragsformular verwenden. Das Formular erhalten Sie auch bei den nds. Schaf- und Ziegenzuchtverbänden oder direkt beim vit. Hierzu senden Sie einen Brief oder ein Fax (04231-955-955) mit Angabe ihrer Registriernummer und dem Stichwort „Beihilfeantrag“ an das vit in Verden.

Liegt in 2017 noch kein Antrag auf Beihilfe vor, wird zunächst die Bestellung von Ohrmarken nicht ausgeführt und dem Tierhalter werden die Antragsunterlagen per Post geschickt. Die Abrechnung der bezogenen Ohrmarken (auch Boli und Ersatzohrmarken) erfolgt folgendermaßen: Das vit berechnet dem Tierhalter die Ohrmarken und der Ohrmarkenhersteller verschickt die Marken direkt an den Tierhalter.

Ausblick: Die künftige Vergabe der Ohrmarken für Schafe und Ziegen wird derzeit von der TSK ausgeschrieben. Der Ohrmarkenhersteller mit dem besten Angebot bekommt den Zuschlag. Laut Mitteilung des vit Verden wird es ab Februar 2017 möglich sein, Ohrmarken für Schafe und Ziegen elektronisch zu bestellen. Die entsprechenden Programmierarbeiten werden derzeit durchgeführt. Dann wird es möglich sein, den Beihilfeantrag und die Ohrmarkenbestellung in einem Wege online zu bestellen.

Hier finden Sie den Antrag: TSK_Antrag_Beihilfe_Ohrmarken

In Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bieten die Niedersächsischen Schafzuchtverbände  auch in diesem Jahr einige interessante Lehrgänge für Schaf- und Ziegenhallter an. Die Seminare 2017 finden im LBZ Echem statt. Ab sofort finden Sie im Hauptmenü unter  Schafhaltung den  Menüpunkt Lehrgänge. Alle Informationen auf ein Blick zum Ausdrucken erhalten Sie hier:  Lehrgänge für Schaf und Ziegenhalter 2017. Zur Anmeldung und für weitere Informationen folgen Sie dem Link zur Landwirtschaftskammer Niedersachsen.  Allgemeine Informationen erhalten Sie auch in einem Faltblatt.

EuroTier 2016 - 15.-18. November in Hannover - Besuch von Ministerpräsident Stephan Weil

Ministerpräsident Stephan Weil und Landwirtschaftsminister Christian Meyer konnten diese Woche auf dem Gemeinschaftsstand  der niedersächsischen Landesschafzuchtverbände und der Bayerischen Herdbuchgesellschaft begrüßt werden.

 

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Der Vorsitzende des Stader Schafzuchtverbandes, Dr.Helmut Wilke sowie der Vorsitzende des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems, Heiko Schmidt, nutzten die Gelegenheit mit  Ministerpräsident Stepahn Weil und Landwirtschaftminister Christian Meyer ins Gespräch zu kommen. Dabei ergriff der Vorsitzende des LSV Weser-Ems, Heiko Schmidt, die Gelegenheit ausführlich auf die Leistungen der Schafhaltung für die Gesellschaft aufmerksam zu machen. Unter anderem wurde auf die Landschaftspflege sowie den aktiven Küstenschutz durch die Pflege von Deichen hingewiesen. Es wurden aber auch die aktuellen Ängste und Sorgen der Schafhalter angesprochen.

Im Anschluss an das Gespräch überreichte Wendelin Schmücker (Vorsitzender des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung) MInisterpräsident Stephan Weil ein Lamm. Das kleine braune Lämmchen wurde auf den Namen Steffi getauft. Ministerpräsident Stephan Weil hat die Patenschaft für das junge Tier übernommen.

 

Präasentation2

 

Außer den Verbänden beteiligten sich wieder einige Interessen- und Arbeitsgemeinschaften wie der Stader Schafzuchtverband, die AG der deutschen Fuchsschafzüchter und die Vereine Dorperschafe Deutschland und Texelschafe Deutschland an dem Gemeinschaftsstand. Bundesweit werden über 70 Schafrassen von den deutschen Schafzuchtverbänden betreut. In Hannover wurden acht verschiedene Rassen präsentiert.

Den Weg zu dem Gemeinschaftsstand fanden auch zahlreiche ausländische Delegationen. Die Interessenten kamen u.a. aus Südafrika, Zypern, Israel und Russland. Die EuroTier kann noch bis morgen, dem 18. Novermber 2016 besucht werden. Alle ausstellenden Schaf-Organisationen freuen Sich auf Ihren Besuch auf dem Gemeinschaftsstand F09 in der Halle 11

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