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Textilkollektion-LSV Weser-Ems_Softshellweste

Der Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V. hat jetzt eine eigene Textilkollektion.

Die brandneue Kollektion mit Softshelljacken, Softshellwesten und Poloshirts in Royalblau und einer hochwertigen Bestickung präsentiert den Verband jetzt in einem einheitlichen Erscheinungsbild mit Logo vorne und einem stilisierten Schafkopf auf dem Rücken. Die Textilien sind alltagstauglich, praktisch und pflegeleicht. Das neue Design soll das Wir-Gefühl stärken und die Identifikation mit dem Verband. 


 

weitere Informationen - bitte hier klicken!

Die Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 schreibt vor, dass Schafe und Ziegen, die ab dem 1. Januar 2010 geboren werden, grundsätzlich mit einer Ohrmarke (Sichtkennzeichen) und mit einem elektronischen Kennzeichen (Ohrmarke oder Bolus) gekennzeichnet werden müssen. Danach muss eines der beiden Kennzeichen eine elektronische Ohrmarke oder ein elektronischer Bolus sein, das andere Kennzeichen eine „konventionelle" Ohrmarke. Durch die Beschriftung der Ohrmarke bzw. die Codierung des elektronischen Kennzeichens erfolgt eine individuelle Kennzeichnung ( „DE" für Deutschland, „01" für die Tierart, „03" für das Bundesland Niedersachsen, 8 Ziffern für die individuelle Kennzeichnung des Tieres). Diese individuelle Kennzeichnung ist jedoch nur dann erforderlich, wenn die Tiere älter als ein Jahr werden (Zuchttiere) oder für den innergemeinschaftlichen Handel oder die Ausfuhr in ein Drittland bestimmt sind.

Für alle Tiere, die vor Vollendung des ersten Lebensjahres in Deutschland geschlachtet werden sollen, ist die vereinfachte Kennzeichnung mit einer Bestandsohrmarke zulässig. Diese Bestandsohrmarke besteht aus einer weißen Ohrmarke mit dem Aufdruck DE + Kfz-Kennzeichen + die 7 letzten Stellen der Registriernummer des Betriebes. Die Durchführung der EU-Verordnung wird in der nationalen Viehverkehrsverordnung geregelt, welche zur Zeit angepasst wird.

Als individuelle Kennzeichnung (Zuchttiere, Export) sind die im beiliegenden Bestellformular möglichen Kombinationen aus konventioneller Ohrmarke und elektronischem Kennzeichen (Ohrmarke oder Bolus) möglich. Diese werden als kompletter Satz je Tier ausgeliefert und sind vollständig am Tier anzubringen (elektronische Ohrmarke vorzugsweise im linken Ohr) bzw. der Bolus oral einzugeben. Die Bestandsohrmarke gibt es in 2 möglichen Ausführungen (siehe beiliegendes Bestellformular). Diese sollte im rechten Ohr angebracht werden.

Die seit 2006 ausgegebenen gelben Doppelohrmarken, die sowohl mit einer individuellen Nummer als auch einer Bestandskennung bedruckt waren, können als Bestandsohrmarke aufgebraucht werden.

Bestellung von Kennzeichen (Ohrmarken / Boli)

Sie haben seit 2006 mindestens 1x Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen /Ziegen erhalten. Mit der Lieferung erhielten Sie ein Bestellformular, das so nicht mehr verwendet werden kann. Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch das beiliegende neue Bestellformular. Sollten Sie nach dem 30.12.09 eine Bestellung auf dem alten Bestellformular abgegeben haben, so bestellen Sie bitte die erforderlichen Ohrmarken und ggf. Boli nach den geänderten Vorschriften kurzfristig noch einmal.

Was ändert sich ?

Bestellung von Ersatz-Kennzeichen

Erforderliche Ersatzkennzeichen bei Verlust von Ohrmarken können Sie ebenfalls über

vit bestellen. Eine Übersicht der möglichen / erforderlichen Varianten einer Ersatzkennzeichnung finden Sie umseitig. Eine Bestellung kann schriftlich unter Angabe der Ohrmarkennummer und Art und Typ der Ohrmarke (z.B. Sichtohrmarke, elektronische Ohrmarke) bei vit erfolgen.

Bestandsregisterführung

Die Kennnummern der individuellen Kennzeichnung von ab 01.01.2010 geborenen Schafen und Ziegen müssen nach dem Einziehen der Kennzeichen im Bestandsregister, Teil C, eingetragen werden.

Schaf- /Ziegenhaltung zwischenzeitlich aufgegeben ?

Sollten Sie die Haltung von Schafen/Ziegen dauerhaft aufgegeben haben oder zukünftig aufgeben, informieren Sie bitte das zuständige Veterinäramt.

vit w.V. / Information zur Kennzeichnung von Schafen/Ziegen Seite 2 von 2

Ersatz-/Nachkennzeichnung ab 01.01.2010

Bei Verlust der

individuellen Kennzeichnung (Ohrmarke) können 2 neue Ohrmarken mit individueller Kennnummer eingezogen werden, wobei davon 1 Ohrmarke bei ab dem 01.01.2010 geborenen Schafen / Ziegen einen Transponder haben muss. Auch hier gilt: die zweite Ohrmarke der ursprünglichen individuellen Kennzeichnung ist ggf. vor dem Einziehen der neuen Ohrmarken zu entfernen. Die Änderung der individuellen Kennzeichnung eines Tieres ist im Bestandsregister, Teil C, zu vermerken.

Besteht die Kennzeichnung aus einer Sichtohrmarke plus einem Bolus, dann ist bei Verlust der Ohrmarke eine individuelle Ohrmarke mit der gleichen Kennnummer nachzubestellen. Dazu ist zur zweifelsfreien Identifikation sowohl vor der Bestellung als auch vor der erneuten Kennzeichnung mit der nachbestellten Ohrmarke der Bolus-Transponder mit einem geeigneten Gerät auszulesen, um eine Fehlkennzeichnung zu vermeiden. Ersatzohrmarken sind beim vit zu bestellen. Dies gilt auch für Ersatzohrmarken für Tiere aus Herdbuch- und MLP-Betrieben. Bei der Bestellung ist neben der individuellen Nummer auch anzugeben, ob eine einfache und/oder eine Transponder-Ohrmarke erforderlich ist und welcher Typ (Schild oder Streifen) gewünscht wird.Verlorene

Bestandskennzeichen können durch eine Bestandsohrmarke ersetzt werden. Wird als Bestandskennzeichen der Restvorrat an gelben Doppelohrmarken aufgebraucht, dann sind diese bei einer Ersatzkennzeichnung auch wieder in beide Ohren einzuziehen.

Das Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES-Niedersachsen übt hoheitliche Aufgaben in den Bereichen der Diagnostik und Bekämpfung von Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten, des Tierschutzes und des Verbraucherschutzes aus.
Das Institut untersucht in den Abteilungen und Fachbereichen vor allem auf Erreger von anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen und -krankheiten sowie vom Tier auf den Menschen übertragbaren Erkrankungen (Zoonosen), Hygienerisiken in den Schlacht- und Zerlegebetrieben, sowie beim landwirtschaftlichen Erzeuger. Wichtige Schwerpunkte sind auch antibiotische und andere Rückstände in Tieren und Resistenzen der Mikroorganismen.
Ein Team von 131 wissenschaftlichen und anderen spezialisierten Mitarbeitern ist im Veterinärinstitut Oldenburg tätig.

Sektion und Untersuchung verendeter Tiere
Zusätzlich ist es Tierhaltern möglich, verendete Tiere im VI Oldenburg auf eigene Kosten untersuchen zu lassen.

Bitte sprechen Sie vor der Anlieferung zur Sektion mit dem zuständigen Fachtierarzt für Pathologie Dr. Brügmann, Telefon: 0441/ 9713-830 oder Frau Niemann: 0441/ 9713-831.

Das Ergebnis der Sektion hängt maßgeblich von einem guten Vorbericht ab der mit dem Tier zusammen im VI-Oldenburg abgegeben werden kann. Den Vordruck zur Einsendung von Tierkörpern an das VI-Oldenburg finden sie bei den Downloads.

Beispiel für Untersuchungskosten:

Sektion und Histologie:                   ca. 50,00 €
Entsorgung je kg Körpergewicht            00,25 €

Wenn zusätzlich erforderlich:
Bakteriologische Untersuchung:       ca. 40,00 €
Parasitologische Untersuchung:       ca. 10,00 €
Molekularbiologische Untersuchung: ca. 20,00 €

Anschrift:
Veterinärinstitut Oldenburg
Philosophenweg 38
26121 Oldenburg
Tel.: 04 41/ 97 13-0
Fax: 04 41/ 97 13-814
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.laves.niedersachsen.de

Anfahrt aus Richtung Bremen und Wilhelmshaven (A28):
Fahren Sie die Abfahrt Oldenburg-Haarentor (12) links Richtung Stadtmitte. Anschließend die 4. Strasse links in die Auguststrasse und dann die 2. Strasse links in die Haareneschstrasse. Biegen Sie die 3. Strasse rechts in den Philosophenweg. Am Ende der Strasse haben Sie das Veterinärinstitut Oldenburg erreicht.

Vom 1. Januar 2010 an dürfen Schafe nur geschlachtet werden, wenn dem Schlachthof grundsätzlich 24 Stunden vor der Schlachtung die relevanten "Informationen (des Tierhalters / Schafhalters) zur Lebensmittelkette" übermittelt worden sind und der Schlachthofbetreiber nach Prüfung dieser Unterlagen die Annahme der Tiere zur Schlachtung akzeptiert hat. Bei diesen Informationen handelt es sich um Sachverhalte, über die Tierhalter als Primärproduzenten schon heute Buch führen müssen (Bestandsregister / Bestandsbuch zur Anwendung von Arzneimitteln). Diese Informationen zur Lebensmittelkette können im Wege des elektronischen Datenaustauschs oder in Form einer vom Erzeuger unterzeichneten Standarderklärung übermittelt werden. Der Umfang dieser Informationen zur Lebensmittelkette kann hinsichtlich bestimmter Angaben deutlich verringert werden, nämlich dann, wenn erklärt wird, dass keine relevanten Informationen vorliegen oder wenn dem Schlachthofbetreiber bestimmte Informationen im Rahmen einer Dauervereinbarung oder eines Qualitätssicherungssystems bereits bekannt sind. Der Gesetzgeber hat in der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung den Mindestumfang der relevanten Informationen zur Lebensmittelkette nach Form und Inhalt näher bestimmt. Eine Standarderklärung entsprechend den Anforderungen zur Lebensmittelhygienevorordnung können Sie sich auch unter der Rubrik Downloads herunterladen.

Spätestens bei der Einstellung in die Schlachtstätte ist eine entsprechende Erklärung des Tierhalters abzugeben. Teilweise wird aber eine vorherige Abgabe (24 Stunden vor der Schlachtung) von den Schlachtstätten verlangt.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat bekanntlich im April 2006 das Angebot der Sektion von Tieren eingestellt.
Mit der Einstellung der Sektion bei der LUFA Nord-West haben wir den Schaf- und Ziegenhaltern in Weser-Ems die Außenstelle der TIHO Hannover in Bakum genannt.

Wie wir am 30.01.2007 auf Nachfrage in Bakum erfahren haben, wird dort keine Sektion von Schafen, Ziegen und Wildtieren durchgeführt. Die Außenstelle der Tierärztlichen Hochschule in Bakum darf die Sektion nur für Schweine durchführen.
Der Schafzuchtverband Weser-Ems wird sich erneut an die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wenden und einen Sektionsstandort in Weser-Ems fordern.

Die Untersuchung von Föten zur Diagnostik von Verlammungen wird noch von der LUFA Nord-West in Oldenburg angeboten.

Die LUFA Nord-West ist 2006 umgezogen.

Neue Adresse:

LUFA Nord-West
Ammerländer Heerstraße 115-117
26129 Oldenburg
Telefon: 0441/97352-0

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