Mitglieder Anmeldung

Wer ist online

We have 476 guests and no members online

None
Zuchtprogramm Ostfriesische Milchsc...
23 Apr 2025 20:03Zuchtprogramm Ostfriesische Milchschafe

Zuchtprogramm für Ostfriesische Milchschafe geändert: Folgende Leistungsprüfungen werden bei d [ ... ]

weiterlesen
Weide; 1,5 ha mit Unterstand
07 Apr 2025 16:34Weide; 1,5 ha mit Unterstand

1,5 Schafweide pachtfrei zu vergeben: in 28857 Syke-Barrien  Kontakt: 01520 - 911 21 21  [ ... ]

weiterlesen
Umfrage Scherer:innen
07 Apr 2025 16:02Umfrage Scherer:innen

Elise Wesemann macht eine Umfrage im Rahmen ihres Agrarstudiums für Schafscherer:innen: hier geht [ ... ]

weiterlesen
Kennzeichnungs- und Dokumentationsp...
26 Mar 2025 15:51

Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten beachten vor Antragsperiode 2025 in Agraförderung Nied [ ... ]

weiterlesen
32. Merinofleischschaf - Elite und ...
10 Mar 2025 09:12

              32. Merinofleischscha [ ... ]

weiterlesen
SchaNa neu
26 Feb 2025 17:09

Neue Herdenschutzförderungals Flächenprämie ab 2025 Landesfördermittel aus der Richtlinie Scha [ ... ]

weiterlesen
Zuchtprogramm für Ostfriesische Milchschafe geändert:

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Ostfriesisches Milchschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien nach Beschluss der Züchterversammlung in Fuhrberg am 27.02.2025:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Euterbewertung für Muttertiere mit den Merkmalen Euter und Striche ist verpflichtend, wenn deren Söhne gekört werden sollen. Nicht verpflichtend ist die Euterbewertung für erstlammende Muttertiere, deren Söhne gekört werden sollen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
  • Fleischleistungsprüfung: Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.
  • Milchleistungsprüfung von Bockmüttern ist Voraussetzung für die Körung ihrer Söhne.
hier klicken:
Portrt OMS
 
          Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten beachten
 
            für Gekoppelte Einkommensstützung 2025
 
             in der Agrarförderung Niedersachsen Digital ANDI
Infos hier:
Neue Herdenschutzförderung als Flächenprämie ab 2025
Landesfördermittel aus der Richtlinie Schaf- und Ziegenweidehaltung für Naturschutzzwecke ab jetzt beantragbar.                                                                        260 €/ ha im Jahr                 
  • Antragsfrist für den Erstantrag Samstag, 15.03.2025 - besser zum 14.03. einreichen!
  • vorhandene 90 cm-Herdenschutzzäune können vorläufig weiter genutzt werden.
  • Hüten ist jetzt auch Grundschutz.
  • Förderzeitraum: 5 Jahre; ersten Auszahlungsantrag bis zum 15.04.2026; letzten bis zum 15.04.2030 stellen.
Voraussetzungen:                                                                                  325 €/ Deichhektar im Jahr, bei...
  • Mindestbestandsdichte: 6,5 Schafe oder Ziegen älter als 9 Monate/ Hektar
  • ...Kompletteinzäunung der Herden durch wolfsabweisenden Grundschutz 
Nachweise:
  • Übersicht Weideflächen Eigentum und Pacht
  • Übersicht Weideflächen; nicht in Eigentum oder Pacht = Herbst- und Winterweide*
*die gleichzeitige Beantragung von GAP-Förderung oder gekoppelter Einkommensstützung stellt keine Doppelförderung dar.
Antragstellung bei den Landwirtschaftskammer-Bewilligungsstellungen; Infos hier.
 Blauzungenimpfung 2025 - erfahren Sie hier mehr!
Grafik Impfung

Kulturtipp: Die â€žWelt des Schafes“ in kulturhistorischer Perspektive

Die Welt des Schafes in Bücherschätzen aus acht Jahrhunderten
 
 am 07. bis 26. März 2025 in der Landesbibliothek Oldenburg

Infos hier:  Dies fromme Wollen-Thier

Zuchtprogramm für Ostfriesische Milchschafe geändert:

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Ostfriesisches Milchschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien nach Beschluss der Züchterversammlung in Fuhrberg am 27.02.2025:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Euterbewertung für Muttertiere mit den Merkmalen Euter und Striche ist verpflichtend, wenn deren Söhne gekört werden sollen. Nicht verpflichtend ist die Euterbewertung für erstlammende Muttertiere, deren Söhne gekört werden sollen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
  • Fleischleistungsprüfung: Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.
  • Milchleistungsprüfung von Bockmüttern ist Voraussetzung für die Körung ihrer Söhne.
hier klicken:
Portrt OMS
 
          Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten beachten
 
            für Gekoppelte Einkommensstützung 2025
 
             in der Agrarförderung Niedersachsen Digital ANDI
Infos hier:
Neue Herdenschutzförderung als Flächenprämie ab 2025
Landesfördermittel aus der Richtlinie Schaf- und Ziegenweidehaltung für Naturschutzzwecke ab jetzt beantragbar.                                                                        260 €/ ha im Jahr                 
  • Antragsfrist für den Erstantrag Samstag, 15.03.2025 - besser zum 14.03. einreichen!
  • vorhandene 90 cm-Herdenschutzzäune können vorläufig weiter genutzt werden.
  • Hüten ist jetzt auch Grundschutz.
  • Förderzeitraum: 5 Jahre; ersten Auszahlungsantrag bis zum 15.04.2026; letzten bis zum 15.04.2030 stellen.
Voraussetzungen:                                                                                  325 €/ Deichhektar im Jahr, bei...
  • Mindestbestandsdichte: 6,5 Schafe oder Ziegen älter als 9 Monate/ Hektar
  • ...Kompletteinzäunung der Herden durch wolfsabweisenden Grundschutz 
Nachweise:
  • Übersicht Weideflächen Eigentum und Pacht
  • Übersicht Weideflächen; nicht in Eigentum oder Pacht = Herbst- und Winterweide*
*die gleichzeitige Beantragung von GAP-Förderung oder gekoppelter Einkommensstützung stellt keine Doppelförderung dar.
Antragstellung bei den Landwirtschaftskammer-Bewilligungsstellungen; Infos hier.
 Blauzungenimpfung 2025 - erfahren Sie hier mehr!
Grafik Impfung

Kulturtipp: Die â€žWelt des Schafes“ in kulturhistorischer Perspektive

Die Welt des Schafes in Bücherschätzen aus acht Jahrhunderten
 
 am 07. bis 26. März 2025 in der Landesbibliothek Oldenburg

Infos hier:  Dies fromme Wollen-Thier

Zuchtprogramm für Ostfriesische Milchschafe geändert:

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Ostfriesisches Milchschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien nach Beschluss der Züchterversammlung in Fuhrberg am 27.02.2025:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Euterbewertung für Muttertiere mit den Merkmalen Euter und Striche ist verpflichtend, wenn deren Söhne gekört werden sollen. Nicht verpflichtend ist die Euterbewertung für erstlammende Muttertiere, deren Söhne gekört werden sollen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
  • Fleischleistungsprüfung: Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.
  • Milchleistungsprüfung von Bockmüttern ist Voraussetzung für die Körung ihrer Söhne.
hier klicken:
Portrt OMS
 
          Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten beachten
 
            für Gekoppelte Einkommensstützung 2025
 
             in der Agrarförderung Niedersachsen Digital ANDI
Infos hier:
Neue Herdenschutzförderung als Flächenprämie ab 2025
Landesfördermittel aus der Richtlinie Schaf- und Ziegenweidehaltung für Naturschutzzwecke ab jetzt beantragbar.                                                                        260 €/ ha im Jahr                 
  • Antragsfrist für den Erstantrag Samstag, 15.03.2025 - besser zum 14.03. einreichen!
  • vorhandene 90 cm-Herdenschutzzäune können vorläufig weiter genutzt werden.
  • Hüten ist jetzt auch Grundschutz.
  • Förderzeitraum: 5 Jahre; ersten Auszahlungsantrag bis zum 15.04.2026; letzten bis zum 15.04.2030 stellen.
Voraussetzungen:                                                                                  325 €/ Deichhektar im Jahr, bei...
  • Mindestbestandsdichte: 6,5 Schafe oder Ziegen älter als 9 Monate/ Hektar
  • ...Kompletteinzäunung der Herden durch wolfsabweisenden Grundschutz 
Nachweise:
  • Übersicht Weideflächen Eigentum und Pacht
  • Übersicht Weideflächen; nicht in Eigentum oder Pacht = Herbst- und Winterweide*
*die gleichzeitige Beantragung von GAP-Förderung oder gekoppelter Einkommensstützung stellt keine Doppelförderung dar.
Antragstellung bei den Landwirtschaftskammer-Bewilligungsstellungen; Infos hier.
 Blauzungenimpfung 2025 - erfahren Sie hier mehr!
Grafik Impfung

Kulturtipp: Die â€žWelt des Schafes“ in kulturhistorischer Perspektive

Die Welt des Schafes in Bücherschätzen aus acht Jahrhunderten
 
 am 07. bis 26. März 2025 in der Landesbibliothek Oldenburg

Infos hier:  Dies fromme Wollen-Thier

Zuchtprogramm für Ostfriesische Milchschafe geändert:

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Ostfriesisches Milchschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien nach Beschluss der Züchterversammlung in Fuhrberg am 27.02.2025:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Euterbewertung für Muttertiere mit den Merkmalen Euter und Striche ist verpflichtend, wenn deren Söhne gekört werden sollen. Nicht verpflichtend ist die Euterbewertung für erstlammende Muttertiere, deren Söhne gekört werden sollen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
  • Fleischleistungsprüfung: Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.
  • Milchleistungsprüfung von Bockmüttern ist Voraussetzung für die Körung ihrer Söhne.
hier klicken:
Portrt OMS
 
          Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten beachten
 
            für Gekoppelte Einkommensstützung 2025
 
             in der Agrarförderung Niedersachsen Digital ANDI
Infos hier:
Neue Herdenschutzförderung als Flächenprämie ab 2025
Landesfördermittel aus der Richtlinie Schaf- und Ziegenweidehaltung für Naturschutzzwecke ab jetzt beantragbar.                                                                        260 €/ ha im Jahr                 
  • Antragsfrist für den Erstantrag Samstag, 15.03.2025 - besser zum 14.03. einreichen!
  • vorhandene 90 cm-Herdenschutzzäune können vorläufig weiter genutzt werden.
  • Hüten ist jetzt auch Grundschutz.
  • Förderzeitraum: 5 Jahre; ersten Auszahlungsantrag bis zum 15.04.2026; letzten bis zum 15.04.2030 stellen.
Voraussetzungen:                                                                                  325 €/ Deichhektar im Jahr, bei...
  • Mindestbestandsdichte: 6,5 Schafe oder Ziegen älter als 9 Monate/ Hektar
  • ...Kompletteinzäunung der Herden durch wolfsabweisenden Grundschutz 
Nachweise:
  • Übersicht Weideflächen Eigentum und Pacht
  • Übersicht Weideflächen; nicht in Eigentum oder Pacht = Herbst- und Winterweide*
*die gleichzeitige Beantragung von GAP-Förderung oder gekoppelter Einkommensstützung stellt keine Doppelförderung dar.
Antragstellung bei den Landwirtschaftskammer-Bewilligungsstellungen; Infos hier.
 Blauzungenimpfung 2025 - erfahren Sie hier mehr!
Grafik Impfung

Kulturtipp: Die â€žWelt des Schafes“ in kulturhistorischer Perspektive

Die Welt des Schafes in Bücherschätzen aus acht Jahrhunderten
 
 am 07. bis 26. März 2025 in der Landesbibliothek Oldenburg

Infos hier:  Dies fromme Wollen-Thier

Schäfer gemeinsam erfolgreich vor dem EuGH

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 14.10. entschieden, dass Prämienansprüche auch für Naturschutzflächen gewährt werden müssen. Die gemeinsamen Anstrengungen der Schäfer haben also zum Erfolg geführt, so der Vorsitzende der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e. V. (VDL) Carl Lauenstein. Auf Initiative des VDL-Ausschusses Berufsschäfer und mit Unterstützung der VDL-Mitgliedsverbände, insbesondere des Landesverbands Rheinland-Pfalz und auch vieler Schafhalter wurde dieser finanziell doch sehr aufwendige Rechtsstreit auf den Weg gebracht. Das Ergebnis gibt den Anstrengungen nun Recht. Das Urteil bestätigt auf ganzer Linie die Position der Schäfer, so der Sprecher des VDL-Ausschusses Berufsschäfer Günther Czerkus.

Wenn es bei den Rückforderungsentscheidungen der Behörden geblieben wäre, hätte dies das Aus bedeutet für das Konzept „Schutz durch Nutzung“. Wie der EuGH nun klargestellt hat, stellen Umweltschutz und Landwirtschaft keine Gegensätze dar. Vielmehr bilden Naturschutz undOffenhaltung der Kulturlandschaft zentrale Säulen der reformierten EU-Agrarpolitik. Das Verfahren hat hohe Bedeutung für die gesamte deutsche Landschaftspflege. Bundesweit werden durch 2,4 Mio. Schafe 300.000 Hektar besonders geschützter Flächen nach dem Konzept „Schutz durch Nutzung“ gepflegt. Die Ersparnisse für die Landschaftsschutzbehörden werden auf hohe zweistellige Millionenbeträge geschätzt. Außerdem sind diese Flächen aufgrund der Umweltauflagen (Verbot mechanischen Mähens usw.) anderweitig nicht gleichwertig zu pflegen. Die Beweidung durch Schafe ist die mit Abstand kostengünstigste, umweltfreundlichste und energiesparendste Art, die Flächen freizuhalten.Für die Schafhaltung in Deutschland hat das Urteil existentielle Bedeutung. Ca. 80 % der Berufsschäfer sind zumindest auch in die Landschaftspflege eingebunden. Viele Berufsschäfer sind zu 30 - 50 % davon abhängig. Da fast alle Betriebe an der Grenze der Wirtschaftlichkeit arbeiten, hätte eine anderweitige Entscheidung für viele Betriebe das Aus bedeutet. Vielen Betrieben drohten Rückforderungen von Prämienzahlungen in existentieller Höhe, die vielfach durch die Behörden lediglich noch bis zu dem EuGH-Urteil ausgesetzt worden waren. Dabei bringt das komplizierte EU-Agrarrecht ohnehin bürokratische Anforderungen und Rechtsunsicherheiten mit sich, die häufig erst nachträglich in Rückforderungs- oder gar Gerichtsverfahren geklärt werden müssen. Diese Rechtsunsicherheiten gehen nicht nur zu Lasten der betroffenen Landwirte, sondern begründen letztlich für die deutschen Behörden die Gefahr, EU-Beihilfen an Brüssel zurückzahlen zu müssen.Auch für diese ist mit dem durch die Schäfer erstrittenen EuGH-Urteil nun Rechtssicherheit geschaffen.Als Konsequenzen aus dem Urteil müssen alle deutschen Behörden nun Prämienansprüche auch für Naturschutzflächen anerkennen. Betroffenen Schäfern, die von Rückforderungen bedroht waren, ist zu raten, die Behörden auf das EuGH-Urteil hinzuweisen. Die Position der Schäfer argumentativ unterstützt haben, neben der Europa-Abteilung des Bundeswirtschaftsministeriums und der EU-Kommission, die Republik Polen und der Deutsche Landschaftspflegeverband.

Die Ergebnisse werden über die Schafhaltung hinaus auch für andere Pfleger von Naturschutzflächen Konsequenzen haben.

EuGH: „Schutz durch Nutzung“ hat Bestand – Umweltschutz wichtiges Ziel des EU-Agrarrechts

Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg hat heute sein Urteil in dem Verfahren Niedermair-Schiemann verkündet (Rechtssache C-61/09). Der EuGH hat entschieden, dass EU-Agrarbeihilfen (sog. Prämienansprüche) auch für Naturschutzflächen gewährt werden müssen. Wie der EuGH klargestellt hat, ist der Umweltschutz eines der wesentlichen Ziele der EU und bildet einen Bestandteil der EU-Agrarpolitik.Während die deutschen Behörden den Schäfern Prämienansprüche zunächst gewährt hatten, hatte eine Reihe deutscher Behörden die Ansprüche später wieder aberkannt und die Zahlungen zurückgefordert. Diese Entscheidungen waren in erster Instanz zunächst bestätigt worden (VG Neustadt a.d. Weinstraße, Urteil vom 2. Juli 2008, Aktenzeichen 1 K 1428/07.NW). Auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatte zunächst dazu geneigt, gegen die Schäfer zu entscheiden, hat sich nach der mündlichen Verhandlung aber entschieden, den Fall dem EuGH vorzulegen (Aktenzeichen 8 A 10938/08.OVG). Das Verfahren hat weitreichende Bedeutung für die Einkommen der Schafhalter in der gesamten EU, da Schafe in großem Umfang zur ökologischen Bewirtschaftung und zur Freihaltung von Naturschutzflächen eingesetzt werden. Darauf basiert das durch Landschaftsschutzbehörden bundesweit eingesetzte Konzept „Schutz durch Nutzung“. Dieses Konzept wäre bedroht gewesen, wenn es bei den Entscheidungen der Behörden und des VG Neustadt an der Weinstraße geblieben wäre. Mit den jetzigen Klarstellungen ist das EuGH-Urteil nicht nur für die deutschen Gerichte bindend, sondern für die gesamte EU.Der Entscheidungstenor des EuGH-Urteils lautet im Wortlaut wie folgt:1. Art. 44 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2013/2006 des Rates vom 19. Dezember 2006 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er der Beihilfefähigkeit einer Fläche, deren Nutzung zwar auch landwirtschaftlichen Zwecken dient, deren überwiegender Zweck aber in der Verfolgung der Ziele der Landschaftspflege und des Naturschutzes besteht, nicht entgegensteht. Ferner ist eine Tätigkeit, die der Definition in Art. 2 Buchst. c dieser Verordnung entspricht, auch dann eine landwirtschaftliche Tätigkeit, wenn der Landwirt Weisungen der Naturschutzbehörde unterliegt. 2. Art. 44 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1782/2003 in der durch die Verordnung Nr. 2013/2006 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass â€“ die Zuordnung einer landwirtschaftlichen Fläche zum Betrieb des Landwirts nicht voraussetzt, dass sie diesem aufgrund eines Pachtvertrags oder eines anderen gleichartigen Überlassungsvertrags gegen Entgelt zur Verfügung steht,

– es der Zuordnung einer Fläche zu einem Betrieb nicht entgegensteht, dass die Fläche dem Landwirt unentgeltlich nur gegen Übernahme der Beiträge zur Berufsgenossenschaft zur Nutzung in bestimmter Weise und innerhalb eines begrenzten Zeitraums entsprechend den Zielen des Naturschutzes überlassen wird, sofern der Landwirt in der Lage ist, diese Fläche für einen Zeitraum von mindestens zehn Monaten mit einer hinreichenden Selbständigkeit für seine landwirtschaftlichen Tätigkeiten zu nutzen, und dass es für die Zuordnung der betreffenden Fläche zum Betrieb des Landwirts unschädlich ist, dass dieser verpflichtet ist, gegen eine Vergütung bestimmte Aufgaben für einen Dritten wahrzunehmen, sofern er diese Fläche auch im eigenen Namen und für eigene Rechnung für seine landwirtschaftliche Tätigkeit nutzt.

© Designed by KIDI4u