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Lehrfahrt 2024 Irland - Grüne Insel...
17 Jan 2024 13:15Lehrfahrt 2024 Irland - Grüne Insel im Atlantik

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Ausbildungsberuf des Tierwirt Fachr...
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Bundesweite Jungzüchtermeisterschaf...
23 Nov 2023 11:38Bundesweite Jungzüchtermeisterschaft 2024

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22. Niedersächsischen Rauhwollertag 2018 in DörverdenRPL-Jährlingsböcke-2018

Mit seiner malerischen Hofanlage und einem guten Sonnenschutz unter dem Hofbaum stellte Nils Supthut den niedersächsischen Züchtern einen optimalen Standort für den diesjährigen Rauhwollertag zur Verfügung.

Mit dem Jährlingsbock Jan Cux (Kat.-Nr. 8) präsentierte Vera Knippenberg aus Cappel einen in Wolle und Äußerer Erscheinung harmonischen Bock. Der blau-graue Linie 5 – Bock erzielte bei der Bewertung jeweils eine 8 und konnte sich später auch den IRPL-Lammböcke-2018a-Preis sichern. Für diesen Erfolg erhielt die Züchterin eine bronzene Plakette des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums. Den Ib-Preis errang Michael Ruhnau aus Bülstedt mit seinem Bock Kat-Nr. 7.

Bei den Lammböcken sicherte sich Christoph Höller den Ia-Preis mit einem dunkelblauen Bock (Kat-Nr. 9) der Linie 4, dicht gefolgt von dem Bock Guido aus der Zucht Supthut, der besonders durch eine sehr lange Wolle punkten konnte. Für den Ia-Lammbock erhielt Christoph Höller eine Ehrenurkunde der Landwirtschaftskammer und eine VDL-Ehrenplakette.

In einer besonders großen Konkurrenz von 10 erstklassigen Jährlingsschafen erraRPL-Mutterschafe1-2018ng Jens Rummel aus Achim mit seiner „Barbie“ den Ia-Preis und eine silberne Preismünze der Landwirtschaftskammer. Die nächsten Plätze sicherten sich die Schafe „Farah Diba“ von Johanne Sailer aus Anderten und „Fiona“ aus der Zucht Supthut.

Zum Abschluss kämpften die weiblichen Lämmer um den Siegertitel, den dann Rebecca Kleinheitz mit dem Lamm Kat-Nr. 79 errang. Mit einer hervorragenden, 75 mm langen, blauen Wolle und einem sehr guten Exterieur konnte es sich vor dem Ib-Tier von Michael Ruhnau platzieren. Hier war die Entscheidung besonders eng, da die Ib-Preisträgerin RPL-Mutterlämmer-2018eine noch schönere Wolle vorweisen konnte und im Exterieur mit dem Ia-Schaf fast gleichauf war.
Insgesamt nahmen 89 Böcke und Mutterschafen von 19 verschiedenen Vatertieren aus 10 Betrieben teil. Preisrichter Robert von Stärk wies in seiner Kommentierung auf die breite genetische Basis der vorgestellten Tiere hin und betonte seine Begeisterung für die typvollen Tiere dieser vom Aussterben bedrohte Schafrassen hin.

Schafbockauktion in Nienburg

Mit einer großzügigen Halle der DEULA und 91 gemeldeten Böcke startete die August-Auktion des Landesschafzuchtverbandes Niedersachsen e.V. erstmalig in Nienburg.SKF-Lammböcke-Prämierung-Vorn-Sieger-Gesterling-dahinter-RS-Pferdmenges

Das größte Kontingent stellten mit 36 Tieren die Schwarzköpfigen Fleischschafe. Den Ia-Preis der Jährlingsböcke errang die Kat-Nr. 5 aus der Zucht Rehse, Klein Bünstorf, direkt gefolgt von der Kat-Nr. 3 aus der Zucht Brockmann, Bötersheim.

Die große Gruppe der Schwarzkopf-Lammböcke wurde von den Preisrichtern Klaus Michels, Echtershausen, und Stefan Rose aus Grethem in 3 Altersklassen gerichtet. Mit den Kat-Nrn. 8 und 29 errang Joachim Gesterling aus Jühnde gleich zwei Ia-Preise für die ältere und jüngere Klasse und abschließend mit der Kat-Nr. 8 auch den Siegerbock. Reserve-Sieger wurde der Ia-Preisträger der mittleren Altersklasse aus der Zucht Pferdmenges, Suffolk-SiegerbockHilprechtshausen, der von der Körkommission mit 9/8/8 für Wolle / Bemuskelung / Exterieur eingestuft wurde. Insgesamt zeigen die Schwarzkopf-Böcke mit einer rahmigen Erscheinung und guter Bemuskelung ein hohes Leistungsniveau.

Bei den Suffolk stellte Karl-Heinz Tuma, Lemförde, jeweils das Ia-Tier bei den Lamm- und Jährlingsböcken. Die Reserve-Sieger errang jeweils Alexander Schellin aus Wesendorf für sich verbuchen. Die Suffolk zeigten eine sehr gute Fleischfülle und wiesen hohe tgl. Zunahmen, von häufig über 400 g je Tag auf. Leider überstieg das Angebot der Suffolk die Nachfrage deutlich. Nur 50% der Böcke konnten zu meist niedrigen Preisen zugeschlagen werden. Auch bei den Merinofleischschafböcken konnte nur einer der 3 vorgestellten Böcke verkauft werden.

Mit 34 angemeldeten Leineschafböcken war ein großes Kontingent dieser Rasse auf der Auktion vertreten, die für diese Rasse auch für Züchter aus allen Zuchtverbänden zugelassen ist. Den Ia-Jährlingsbock sicherte sich Klaus-Dieter Brzezniak aus Freden, mit dem sehr typvollen Bock der Kat-Nr. 62. Bei den Lammböcken gewann der Bock mit der Kat-Nr. 87 aus der Zucht Erb & Dibbern das Duell um den Siegerbock und verwies Kat-Nr. 78 aus dem Betrieb Iden der LLG Sachsen-Anhalt auf den Platz des Reserve-Siegers. Beim Verkauf lagen LES-Jährlingsbockprämierung-Vorn-Sieger-Brzezniakallerdings beide Böcke mit einem Zuschlagpreis von 1000,-€ gleich auf. Dieser Preis konnte bei den Leineschafen nur noch von einem 8/8/8 boniertem Bock aus der Zucht Dohlenburg, Gr. Denkte. erreicht werden. Bei einem Durchschnittspreis von 533,-€ war die Nachfrage für Leineschaf gut und es waren nur geringe Überstände zu verzeichnen.

Bei den Schwarzköpfigen Fleischschafen war der Überstand etwas größer. Den Spitzenpreis der Auktion erzielte ein sehr gut entwickelter rahmiger Schwarzkopf-Bock aus der Zucht Pferdmenges, der für 1550,-€ zugeschlagen werden konnte. Bei einem Durchschnittspreis von 488,-€ und einem Mindestpreis von 250,-€ konnte alle Käuferwünsche erfüllt werden. Auch die 4 vorgestellten Jährlingsböcke konnten alle verkauft werden.

Erfreulich ist, dass alle Käuferwünsche erfüllt werden konnten und das Verkaufsniveau der Vorjahre auch in Nienburg erreicht wurde, aber den engagierten Züchtern wäre eine größere Nachfrage zu wünschen gewesen.

Die Lehrfahrt der niedersächsischen Schafhalter führte knapp 40 Schafhalter ins Elsass nach Frankreich. Die gesamte Lehrfahrt war von Dr. Heine, dem ehemaligen Zuchtleiter des Landesschafzuchtverbandes Niedersachsen bestens vorbereitet worden.Burchard Schmücker informiert die nds. Züchter umfassend über seinen Betrieb

Auf dem Weg ins Elsass wurden am ersten Tag drei bundesweit bekannte Zuchtbetriebe besichtigt. Zunächst ging es ins westfälische Büren, zum Betrieb von Burkhard Schmücker, dem Vorsitzenden der Schafzüchtervereinigung Nordrhein-Westfalen. Er züchtet Schwarzköpfige Fleischschafe und Weiße Bergschafe. Daneben betreibt er einen gut florierenden Handel mit Schlachtlämmern und seit 2004 eine mobile Apfelsaftpresse. In Spitzenzeiten werden mit zwei mobilen Fahrzeugen bis zu 600 Tonnen Äpfel verarbeitet. Der anfallende Apfeltrester wird einsiliert und steht ab Weihnachten als Schaffutter zur Verfügung. Außerdem werden Ausgleichsflächen für Windkraftanlagen gepflegt. Als neustes Projekt baut Schmücker eine Zuchtanlage für Edelkrebse auf. Weiter ging die Fahrt zu Bernd Brüggemann, Ahlen, einem der führenden deutschen Texelzuchtbetriebe. Derzeit werden etwa 80 Mutterschafe und 20 Zutreter gehalten. Etwa 30 Zuchtböcke werden jährlich zur Körung vorgestellt und je zur Hälfte über die Auktion im Haus Düsse und ab Züchterstall verkauft. Auch die weibliche Nachzucht (Ablammergebnis: 194 %) kann überwiegend als Herdbuchtier vermarktet werden. Brüggemann hat 2007 23 wertvolle Zuchtschafe durch die Blauzungen-Krankheit verloren und impft auch jetzt noch selbstverständlich jährlich seine Zuchttiere. Spätnachmittags stoppt der Bus bei Theo und Friedel Bous in Alzheim, dem wohl bekanntesten deutschen Schwarzkopfzüchter. Der Betrieb mit 300 Zuchttieren wird von Vater und Sohn gemeinsam bewirtschaftet. Vormittags werden die Mutterschafe gehütet und nachmittags werden sie auf Zwischenfrüchten gekoppelt und können sich satt fressen. Alle Lämmer, die nicht zur Nachzucht benötigt oder als Zuchtlamm verkauft werden, gehen an einen Schlachtbetrieb, der 2,00 Euro je kg Lebendgewicht (ohne Abzug) bezahlt. Die Betriebsbesichtigung wurde im Schafstall fortgesetzt. Dort konnten sich die Fahrtteilnehmer von der Qualität pfälzischer Produkte – aus Lammfleisch und aus Weintrauben – überzeugen. An diesem Nachmittag wurde vom Wollhändler Sommer aus dem Elsass die Wolle abgeholt.  Dorthin führte uns die Reise am zweiten Tag. Die Gebrüder Sommer betreiben nicht nur eine Wollhandelsgesellschaft, sondern bewirtschaften auch einen Betrieb mit 1.000 Mutterschafen – ausschließlich Merinolandschafe.  Die Tiere werden etwa je zur Hälfte in Frankreich und in Deutschland gehalten und sind entsprechend mit unterschiedlichen Marken gekennzeichnet. Es gibt zwei Ablammphasen, im April und im Oktober. Angestrebt wird, dass die Mutterschafe dreimal in zwei Jahren lammen. Ein Großteil der Lämmer wird im Rahmen von muslimischen Opferfesten in eigens dafür errichteten Zelten geschlachtet. Im Beisein des Veterinärs dürfen die Tiere von muslimischen Geistlichen geschächtet werden. Bei der Schlachtung wiegen die Lämmer etwa 45 – 50 kg und Sommers bekommen für Bocklämmer 3 Euro und für weibliche Tiere 2,8 Euro je kg. Viele Arbeitsabläufe im Betrieb waren mechanisiert und rationell gestaltet. Das gesamte Futter wird selber gemischt. Die langen Futtertröge werden mit dem Futtermischwagen beschickt und die selbst gebauten Heu/Stroh-Rundballenraufen mit dem Frontlader. Die Futterflächen können von einer Person mit einem entsprechend umgebauten Quad schnell mit drei stromführenden Litzen eingezäunt werden. Die Wollhandelsgesellschaft kauft jährlich 2.000 Tonnen Schafwolle in Frankreich und Deutschland. Im Betrieb werden verschmutzte und vergilbte Partien aussortiert und einheitliche Partien zu etwa 350 kg schweren Wollpaketen zusammen gepresst. Diese Pakete werden per Bahn in den Hafen von Calais transportiert und von dort zum Waschen  und zum Verkauf an Kunden in China verschifft.Auch die Schafhaltung im Betrieb Bender, Lorentzen, war durchdacht und gut organisiert. Der junge Betriebsleiter war nach Wehrdienst und Ausbildung zum Schäfer zunächst drei Jahre lang beim Texelherdbuchzuchtverband beschäftigt und dort zuständig für die künstliche Besamung und Beratung der Zuchtbetriebe. Den Sprung in die Selbstständigkeit hat Bender mit 200 Mutterschafen und 20 ha bewirtschafteter Fläche gewagt. In wenigen Jahren hat er auf 850 Mutterschafe und 110 ha Fläche aufgestockt. Nebenbei werden auch noch etwa 6.000 Schlachtlämmer pro Jahr gehandelt. Bender erzeugt in seinem Betrieb INRA 401-Mutterschafe, das ist eine synthetische Rasse, bestehend aus Romanow und Berrichon du Cher und vereint die Eigenschafen dieser beiden Rassen hinsichtlich Fruchtbarkeit und Fleischleistung. Zutreter werden für 125 Euro je Tier an Gebrauchsschafhalter verkauft und dort zur Erzeugung von fleischigen Schlachtlämmern an Böcke der Rassen Ile de France oder Charolais oder Suffolk/Texel angepaart. Außerdem züchtet Bender Texel im Herdbuch. Die Zuchttiere, die wir gesehen haben, waren sehr gut bemuskelt und hatten gute Fundamente. Vom Rahmen her kamen sie uns etwas knapper vor als unsere bundesdeutschen Texel. Auffällig waren auch die sehr breiten Köpfe der Tiere. Seit 2003 werden im Betrieb nur noch scrapieresistente Böcke mit dem Genotyp ARR/ARR eingesetzt, so dass jetzt der gesamte Bestand scrapieresistent ist. Obwohl der Züchter nie Tiere auf Maedi untersucht, hat er nach eigenen Angaben keine daran erkrankten Tiere. Er hält Maedi für eine Krankheit alter Schafe und merzt konsequent alle Tiere im Alter von sechs Jahren. Sie lassen sich dann noch gut verkaufen und werden mit 65 Euro bezahlt.Auf dem Betrieb von Maurice und Stephan Huchot in Preuschdorf werden 1.000 Mutterschafe ,vor allem Kreuzungen aus Meinolandschaf mit Ile de France, Schwarzkopf und Texel gehalten. Während unserer Besichtigung waren mehrere Charolaisböcke im Deckeinsatz. Entsprechend bunt gemischt war die Mutterschafherde. Die Schlachtlämmer werden für 7 Euro je kg Schlachtgewicht an verschiedene Metzger selber vermarktet. Alle Tiere – auch die Schlachtlämmer werden elektronisch gekennzeichnet. Eine Ohrmarke mit Mikrochip kostet 80 Cent. In 2010 war die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit noch verpflichtend und es hat erfreulicherweise keine Erkrankungen mehr gegeben. In 2011 soll auch in Frankreich die Impfpflicht entfallen. Nach Angaben des Schäfers ist die Schafhaltung in Frankreich insgesamt stark rückläufig und in wenigen Jahren von 7 auf 5 Millionen Schafe zurückgegangen. Auch Francoir Brun aus Ensisheim, Vorsitzender des oberelsässischen Schäfervereins, berichtet von einem starken Strukturwandel und Rückgang der Schafhaltungen. Die Regierung versucht gegen zu steuern und gewährt Schafhaltungen mit mehr als 50 Mutterschafen eine jährliche Prämie von 21 Euro je Tier. Das Geld wurde allerdings nicht zusätzlich zu Verfügung gestellt, sondern an anderer Stelle im Agrarhaushalt gekürzt. Im Oberelsass gibt es nur noch 10 Halter mit mehr als 100 Tieren, darunter nur noch drei hauptberufliche Schäfer. Brun selber hat 450 Merinolandschafe und vermarktet seine Lämmer fast ausschließlich an muslimische Kunden. Dabei werden etwa 130 Euro je Lamm erzielt. Die Tiere lammen ganzjährig, ein Teil der Mutterschafe wird von der 87-jährigen Mutter gehütet. Die Hofnachfolge ist derzeit noch nicht gesichert.Deutlich besser war die Stimmung im Betrieb  der Eheleute Stürzer aus Obersteinbach. Beide kommen nicht aus der Landwirtschaft und der Betrieb ist flächenlos.  Trotzdem hat man vor acht Jahren den Sprung in die Selbständigkeit gewagt und einen Melkbetrieb mit 45 Ziegen gegründet. Heute werden 150 Milchziegen gehalten, weiße (auch Saanenziegen oder alpine Ziegen genannt) und braune Ziegen. Der Betrieb erhält keine Agrarsubventionen. Jede Ziege liefert etwa drei Liter Milch pro Tag, gemolken wird bis Weihnachten, danach stehen die Tiere etwa zwei Monate lang trocken. Jährlich werden 30 Tiere besamt, aber die Befruchtungsrate ist im Natursprung deutlich besser. Die Lämmer werden einen Tag nach der Geburt abgesetzt und im Alter von zehn Tagen enthornt. Die Bocklämmer werden bereits mit einem Gewicht von 7 – 11 kg (13 € je kg Lebendgewicht) direkt verkauft. Die Fütterung der Tiere erfolgt dreimal täglich, das gesamte Futter wird gekauft. Die Futterration wird im Jahresverlauf nicht verändert, wodurch ganzjährig eine gleich bleibende Qualität des Käses gewährleistet wird. Die gesamte Milch wird in der hofeigenen Molkerei zu Ziegenkäse verarbeitet. Mit dem eigenen Verkaufswagen fahren Stürzers zu vier Wochenmärkten in Frankreich und Deutschland. Ein kleinerer Teil des Käses wird an Restaurants und über den eigenen kleinen Hofladen vermarktet. Die anschließende Käseverkostung in Verbindung mit dem bekannten Pinot Noir werden viele Lehrfahrtteilnehmer sicherlich in guter Erinnerung behalten. Auf dem Heimweg wurden noch eine Kamelfarm im Schwarzwald, das Kirchenburgmuseum in Iphofen-Mönchsondheim und im westfälischen Marienmünster der Landschaftspflegebetrieb der Familie Humpert mit Weißen Gehörnten und Hornlosen Heidschnucken und Skudden besichtigt.

Schäfer gemeinsam erfolgreich vor dem EuGH

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 14.10. entschieden, dass Prämienansprüche auch für Naturschutzflächen gewährt werden müssen. Die gemeinsamen Anstrengungen der Schäfer haben also zum Erfolg geführt, so der Vorsitzende der Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e. V. (VDL) Carl Lauenstein. Auf Initiative des VDL-Ausschusses Berufsschäfer und mit Unterstützung der VDL-Mitgliedsverbände, insbesondere des Landesverbands Rheinland-Pfalz und auch vieler Schafhalter wurde dieser finanziell doch sehr aufwendige Rechtsstreit auf den Weg gebracht. Das Ergebnis gibt den Anstrengungen nun Recht. Das Urteil bestätigt auf ganzer Linie die Position der Schäfer, so der Sprecher des VDL-Ausschusses Berufsschäfer Günther Czerkus.

Wenn es bei den Rückforderungsentscheidungen der Behörden geblieben wäre, hätte dies das Aus bedeutet für das Konzept „Schutz durch Nutzung“. Wie der EuGH nun klargestellt hat, stellen Umweltschutz und Landwirtschaft keine Gegensätze dar. Vielmehr bilden Naturschutz undOffenhaltung der Kulturlandschaft zentrale Säulen der reformierten EU-Agrarpolitik. Das Verfahren hat hohe Bedeutung für die gesamte deutsche Landschaftspflege. Bundesweit werden durch 2,4 Mio. Schafe 300.000 Hektar besonders geschützter Flächen nach dem Konzept „Schutz durch Nutzung“ gepflegt. Die Ersparnisse für die Landschaftsschutzbehörden werden auf hohe zweistellige Millionenbeträge geschätzt. Außerdem sind diese Flächen aufgrund der Umweltauflagen (Verbot mechanischen Mähens usw.) anderweitig nicht gleichwertig zu pflegen. Die Beweidung durch Schafe ist die mit Abstand kostengünstigste, umweltfreundlichste und energiesparendste Art, die Flächen freizuhalten.Für die Schafhaltung in Deutschland hat das Urteil existentielle Bedeutung. Ca. 80 % der Berufsschäfer sind zumindest auch in die Landschaftspflege eingebunden. Viele Berufsschäfer sind zu 30 - 50 % davon abhängig. Da fast alle Betriebe an der Grenze der Wirtschaftlichkeit arbeiten, hätte eine anderweitige Entscheidung für viele Betriebe das Aus bedeutet. Vielen Betrieben drohten Rückforderungen von Prämienzahlungen in existentieller Höhe, die vielfach durch die Behörden lediglich noch bis zu dem EuGH-Urteil ausgesetzt worden waren. Dabei bringt das komplizierte EU-Agrarrecht ohnehin bürokratische Anforderungen und Rechtsunsicherheiten mit sich, die häufig erst nachträglich in Rückforderungs- oder gar Gerichtsverfahren geklärt werden müssen. Diese Rechtsunsicherheiten gehen nicht nur zu Lasten der betroffenen Landwirte, sondern begründen letztlich für die deutschen Behörden die Gefahr, EU-Beihilfen an Brüssel zurückzahlen zu müssen.Auch für diese ist mit dem durch die Schäfer erstrittenen EuGH-Urteil nun Rechtssicherheit geschaffen.Als Konsequenzen aus dem Urteil müssen alle deutschen Behörden nun Prämienansprüche auch für Naturschutzflächen anerkennen. Betroffenen Schäfern, die von Rückforderungen bedroht waren, ist zu raten, die Behörden auf das EuGH-Urteil hinzuweisen. Die Position der Schäfer argumentativ unterstützt haben, neben der Europa-Abteilung des Bundeswirtschaftsministeriums und der EU-Kommission, die Republik Polen und der Deutsche Landschaftspflegeverband.

Die Ergebnisse werden über die Schafhaltung hinaus auch für andere Pfleger von Naturschutzflächen Konsequenzen haben.

EuGH: „Schutz durch Nutzung“ hat Bestand – Umweltschutz wichtiges Ziel des EU-Agrarrechts

Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg hat heute sein Urteil in dem Verfahren Niedermair-Schiemann verkündet (Rechtssache C-61/09). Der EuGH hat entschieden, dass EU-Agrarbeihilfen (sog. Prämienansprüche) auch für Naturschutzflächen gewährt werden müssen. Wie der EuGH klargestellt hat, ist der Umweltschutz eines der wesentlichen Ziele der EU und bildet einen Bestandteil der EU-Agrarpolitik.Während die deutschen Behörden den Schäfern Prämienansprüche zunächst gewährt hatten, hatte eine Reihe deutscher Behörden die Ansprüche später wieder aberkannt und die Zahlungen zurückgefordert. Diese Entscheidungen waren in erster Instanz zunächst bestätigt worden (VG Neustadt a.d. Weinstraße, Urteil vom 2. Juli 2008, Aktenzeichen 1 K 1428/07.NW). Auch das Oberverwaltungsgericht Koblenz hatte zunächst dazu geneigt, gegen die Schäfer zu entscheiden, hat sich nach der mündlichen Verhandlung aber entschieden, den Fall dem EuGH vorzulegen (Aktenzeichen 8 A 10938/08.OVG). Das Verfahren hat weitreichende Bedeutung für die Einkommen der Schafhalter in der gesamten EU, da Schafe in großem Umfang zur ökologischen Bewirtschaftung und zur Freihaltung von Naturschutzflächen eingesetzt werden. Darauf basiert das durch Landschaftsschutzbehörden bundesweit eingesetzte Konzept „Schutz durch Nutzung“. Dieses Konzept wäre bedroht gewesen, wenn es bei den Entscheidungen der Behörden und des VG Neustadt an der Weinstraße geblieben wäre. Mit den jetzigen Klarstellungen ist das EuGH-Urteil nicht nur für die deutschen Gerichte bindend, sondern für die gesamte EU.Der Entscheidungstenor des EuGH-Urteils lautet im Wortlaut wie folgt:1. Art. 44 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2013/2006 des Rates vom 19. Dezember 2006 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er der Beihilfefähigkeit einer Fläche, deren Nutzung zwar auch landwirtschaftlichen Zwecken dient, deren überwiegender Zweck aber in der Verfolgung der Ziele der Landschaftspflege und des Naturschutzes besteht, nicht entgegensteht. Ferner ist eine Tätigkeit, die der Definition in Art. 2 Buchst. c dieser Verordnung entspricht, auch dann eine landwirtschaftliche Tätigkeit, wenn der Landwirt Weisungen der Naturschutzbehörde unterliegt. 2. Art. 44 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1782/2003 in der durch die Verordnung Nr. 2013/2006 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass – die Zuordnung einer landwirtschaftlichen Fläche zum Betrieb des Landwirts nicht voraussetzt, dass sie diesem aufgrund eines Pachtvertrags oder eines anderen gleichartigen Überlassungsvertrags gegen Entgelt zur Verfügung steht,

– es der Zuordnung einer Fläche zu einem Betrieb nicht entgegensteht, dass die Fläche dem Landwirt unentgeltlich nur gegen Übernahme der Beiträge zur Berufsgenossenschaft zur Nutzung in bestimmter Weise und innerhalb eines begrenzten Zeitraums entsprechend den Zielen des Naturschutzes überlassen wird, sofern der Landwirt in der Lage ist, diese Fläche für einen Zeitraum von mindestens zehn Monaten mit einer hinreichenden Selbständigkeit für seine landwirtschaftlichen Tätigkeiten zu nutzen, und dass es für die Zuordnung der betreffenden Fläche zum Betrieb des Landwirts unschädlich ist, dass dieser verpflichtet ist, gegen eine Vergütung bestimmte Aufgaben für einen Dritten wahrzunehmen, sofern er diese Fläche auch im eigenen Namen und für eigene Rechnung für seine landwirtschaftliche Tätigkeit nutzt.

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