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Bundesweite Jungzüchtermeisterschaf...
23 Nov 2023 11:38Bundesweite Jungzüchtermeisterschaft 2024

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Verbringungsregelungen zur Blauzung...
23 Nov 2023 10:48

Tierseuchenbekämpfung; Blauzungenkrankheit (BTV); Verbringungsregelungen für Zucht- und Nutztiere [ ... ]

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Auf ausgewinterten Flächen, auf denen bis zum 15. September 2012 ein Zwischenfruchtanbau zur Erfüllung der Verpflichtung in NAU/BAU A7 bzw. W2 vorgesehen ist, aber wegen Saatgutmangel bei Sommergetreide und Leguminosen nur noch spät räumende Kulturen zur Aussaat kommen können, wird eine fristgerechte Aussaat von Zwischenfrüchten bis zum 15. September 2012 nicht mehr möglich sein.

Für diese Fälle hat das Landwirtschaftsministerium eine Ausnahme unter folgenden Voraussetzungen zugelassen:

  1. Der Antragsteller muss die betroffenen Flächen und den Flächenumfang bei der Bewilligungsstelle der LWK anzeigen.
  2. Diese Anzeige muss unverzüglich, jedoch spätestens bis zum 15.9.2012 erfolgen.
  3. Die betreffenden Flächen müssen mit einer spät räumenden Kultur bestellt werden, so dass die Zwischenfrüchte nicht mehr fristgerecht bis zum 15.9.2012 bestellt werden können.

Liegen diese Voraussetzungen vor, gilt im Herbst 2012 eine entsprechend geringere Verpflichtung zum Anbau von Zwischenfrüchten, ohne dass die Bewilligung für die Vergangenheit oder die Zukunft angepasst werden muss.

Erfolgt aber die Anzeige nicht oder nicht fristgerecht bzw. liegen die o. g. Voraussetzungen nicht vor, wird die Verpflichtung mit Wirkung für die Vergangenheit und die Zukunft auf die tatsächlich festgestellte Fläche angepasst. Unter Umständen drohen Sanktionen.

Weitere Auskünfte über die zuständigen Stellen der Landwirtschaftskammer.

Das System der landwirtschaftlichen Sozialversicherung mit Alterssicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung wird zukünftig unter dem Dach eines einheitlichen Bundesträgers zusammengefasst. Die Versicherung soll künftig unter dem Namen Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau firmieren.

Landwirtschaftsminister Gert Lindemann ist überzeugt davon, dass die Bildung eines bundesweiten LSV-Trägers zum 1. Januar 2013 die richtige Antwort auf den Strukturwandel in der Landwirtschaft ist: Man habe darauf geachtet, dass das LSV-Neuordnungsgesetz insbesondere den branchenspezifischen Belangen der verschiedenen Sparten der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und den Interessen der Beschäftigten Rechnung trägt. Sozialministerin Aygül Özkan: „Es ist uns gelungen, die landwirtschaftliche Sozialversicherung zu erhalten, sie zu modernisieren und gleichzeitig die ortsnahe Betreuung der Versicherten zu erhalten." Nun müssten alle dazu beitragen, dass die Reform in der Praxis umgesetzt und im Sinne des Berufsstands mit Leben erfüllt werde, so die Minister.

Niedersachsen wird sich auch künftig dafür einsetzen, dass auch Personal- und Budgetkompetenzen so weit wie möglich an die Geschäftsstellen verlagert werden, damit die Handlungsspielräume erhalten bleiben und die Neuordnung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung für die gesamte Übergangszeit bis 2017 mit einem Zuschuss von 200 Millionen Euro pro Jahr flankiert wird.

Gespräch mit der Berufsgenossenschaft

Die Vorstände der niedersächsischen Schafzuchtverbände hatten hierzu ein informatives Gespräch mit Herrn Fanck von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Niedersachsen. Besonders die zukünftige Beitragsgestaltung ist für die Schafhaltung von Bedeutung und wurde bei dieser Besprechung ausführlich erörtert. Eine Beitragssteigerung muss vermieden werden. Da es auf Bundesebene deutliche Unterschiede bei der Beitragsbemessung gibt, war hier keine verbindliche Angabe von Seiten der Berufsgenossenschaft möglich. Entscheidend wird die Stellungnahme von Prof. Bahrs sein, der derzeit ein Gutachten zur zukünftigen Beitragsgestaltung erstellt. Die Beiträge werden durch den Arbeitszeitbedarf und die Höhe der Entschädigungsleistungen bestimmt. Hierzu hat eine Arbeitsgruppe der VDL Kontakt mit Prof. Bahrs, um die Situation der Schafhaltung darzustellen.

Nach Angaben von Herrn Fanck hat der Bundesträger die Vorgabe bis 2016 eine 20% Kosteneinsparung im Vergleich zu den Kosten von 2004 zu erreichen. Für die Anpassung an den neuen Beitragsmaßstab ist ein 5-Jahreszeitraum geplant (2013 – 2017). Grundsätzlich sind die zukünftigen Beiträge abhängig von dem Schadensverlauf in der jeweiligen Kategorie. Die Unfallbelastung in der Schafhaltung ist derzeit in Niedersachsen unauffällig bzw. durch die Einnahme ausreichend abgedeckt. Eine Erhöhung der Befreiungsgrenze von derzeit 0,25 ha Betriebsfläche ist nicht zu erwarten. Für den Beitrag 2012 (Rechnung in 2013) wird es keine Änderung in der Beitragsbemessung geben.

Die Ultraschallmessung wird von den nds. Fleischschafzüchtern sehr gut angenommen. In 2011 wurden insgesamt 930 Lämmer (50 Gruppen) der Rassen Schwarzkopf, Weißkopf, Suffolk, Texel, Merinofleisch, Leineschaf und Berrichon du Cher geprüft.

Die Werte der Rückenmuskeldicke lagen zwischen 21 und 31 mm und die Werte der Fettauflage zwischen 5 und 10 mm. Die durchschnittlichen täglichen Zunahmen reichten von 320 bis 520 Gramm je Prüfgruppe. Diese große Variationsbreite zeigt, wie wichtig es ist, diese Merkmale bei der Selektion und Zuchtwertschätzung zu berücksichtigen. Um den Betriebseinfluss auszuschließen, werden die Werte nur innerhalb des Betriebes verglichen. Die Gruppengröße sollte deshalb möglichst viele Stallgefährten umfassen.

Für die Beschickung der SK/SU-Eliteauktion wird gefordert, dass mindestens 20 Stallgefährten der Rasse geschallt werden müssen, damit der aus den Werten errechnete Zuchtwert hinreichend abgesichert ist.

Alle Herdbuchzüchter, die an der Ultraschallmessung teilnehmen möchten, werden bereits jetzt gebeten, ihre Prüfgruppe anzumelden (Anzahl, Monat), damit H. Brunkhorst die Termine entsprechend planen kann.

Die Anmeldung erfolgt an unsere Geschäftsstelle oder direkt bei

Herrn Brunkhorst,
Telefon: 0511-3665-4495 oder
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Schmallenberg-VirusFoto: Hamann-Thölken, Schaf- und Ziegengesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (SZGD)Das Schmallenberg-Virus ist erstmals im Frühherbst des vergangenen Jahres auf rinder- und schafhaltenden Betrieben in den Niederlanden nachgewiesen worden. Im Nachbarland und auch im Rheinland wurden seit August bei Rindern Fälle von hohem Fieber, weniger Milchleistung und auch Lahmheit beobachtet. Schafhalter meldeten missgebildete und totgeborene Lämmer. Auch Verlammungen und lebensschwache Lämmer wurden häufig gemeldet.

Seit Dezember 2011 wurden vermehrt totgeborene oder lebensschwache, missgebildete Lämmer zur Obduktion an die Veterinärinstitute des LAVES eingesandt. Aufgrund der Vorberichte, der epidemiologischen Zusammenhänge und der charakteristischen Missbildungen der Gliedmaßen und Gehirne bestand der Verdacht einer Virus-Infektion. Dies konnte später durch molekularbiologische Untersuchungen der Gewebeproben bestätigt werden.

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat dieses Virus („Schmallenberg-Virus"; Genus Orthobunyavirus) anhand molekularbiologischer Untersuchungen in die Gruppe der Akabane-ähnlichen Viren eingruppiert. Akabane-ähnliche Viren werden hauptsächlich durch blutsaugende Insekten übertragen. Das beim Wiederkäuer relevante Akabane-Virus stellt kein Risiko für den Menschen dar. Es handelt sich nicht um einen Zoonoseerreger. Aufgrund der genetischen Verwandtschaft zwischen dem Akabane-Virus und dem Schmallenberg-Virus und einer wahrscheinlich gleichartigen Krankheitsentstehung ist eine ähnliche Epidemiologie wie beim Akabane-Virus möglich. Das morphologische Bild der Schmallenberg-Virus-assoziierten Missbildungen ähnelt den in der Literatur beschriebenen Veränderungen nach intrauteriner Akabane-Virus-Infektion. Bei Schafen und Ziegen werden nach der Akabane-Virus-Infektion meistens Fehlbildungen beobachtet, wenn die Infektion der Muttertiere mit dem Virus zwischen dem 28. und 56. Tag der Trächtigkeit (beim Rind zwischen dem 80. bis 150. Tag) erfolgte. Bei einer Infektion zum Beginn der Trächtigkeit kommt es meist zu Aborten bzw. zu einer verspäteten Lammzeit, da die Schafe umbocken. Das Virus führt beim Embryo zu Schäden am Gehirn und am Rückenmark, wodurch es zu den typischen Missbildungen kommt. Teilweise sind die Lämmer auch noch einige Tage lebensfähig.

Der Erreger wird durch Gnitzen, also Stechmücken, übertragen. Wissenschaftler in Belgien haben in Gnitzen der Gattung Culicoides das Schmallenberg-Virus nachgewiesen. Diese Gnitzen gehören zu den fünf Arten, die auch für die Übertragung des Virus der Blauzungenkrankheit verantwortlich sind. Die untersuchten Insekten waren bereits im September und Oktober vergangenen Jahres gefangen wurden.

Es gab keine Anzeige- oder Bekämpfungspflicht, weil die Krankheit vorher in Europa noch nicht aufgetreten war. Durch das BMELV wurde die Verordnung über meldpflichtige Krankheiten kurzfristig geändert und nun auch durch den Bundesrat bestätigt. Alle Veterinäre und Untersuchungseinrichtungen sind damit zu den entsprechenden Meldungen verpflichtet.

Gezielte Vorsichts- oder Bekämpfungsmaßnahmen konnten nicht eingeleitet werden, weil der Infektionsweg und die Ausbreitung des Erregers noch nicht vollständig bekannt sind. Wenn jahreszeitlich mit dem Auftreten von Mücken gerechnet werden muss, könnten, wie bei der Blauzungenkrankheit, insektenabwehrende Mittel bei Rindern und Schafen eingesetzt werden. Ein Impfstoff ist in der Entwicklung. Mit einer Markteinführung ist aber nicht vor Anfang 2014 zu rechnen.

Der Nachweis „Schmallenberg-Virus"-spezifischer Genomfragmente erfolgte in missgebildeten, überwiegend totgeborenen Lämmern. Die Proben können beim Veterinärinstitut in Hannover oder Oldenburg untersucht werden.

Abzuklärende Verdachtsfälle konzentrieren sich grundsätzlich auf missgebildete Kälber, Schaf- und Ziegenlämmer, bei denen der pathologisch-anatomische Befund den Verdacht auf eine Bunyavirus-Infektion begründet. Außerdem werden Tiere aus bisher nicht betroffenen Regionen untersucht.

Konnten die Untersuchungen auf das Schmallenbergvirus zuerst nur im FLI stattfinden, sind jetzt auch die Veterinärinstitute hierzu in der Lage und übernehmen dieses für die niedersächsischen Verdachtsfälle.

Um weitere Erkenntnisse über die Krankheit zu erhalten und die mögliche Ausbreitung des „neuen" Erregers besser einschätzen zu können, ist es wichtig, dass betroffene Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter oder die betreuenden Hoftierärzte das Auftreten missgebildeter Kälber und Lämmer ihrem zuständigen Veterinäramt melden. Zur Abklärung auf „Schmallenberg-Virus" sollten ganze Tierkörper an die Untersuchungseinrichtungen eingesandt werden.

Weiteres Vorgehen in Niedersachsen:

Bei begründeten Verdachtsfällen auf Grund missgebildeter Kälber-, Schaf- und Ziegenlämmer ist Probenmaterial an das Veterinärinstitut Hannover oder Oldenburg zu senden. Die Untersuchung erfolgt amtlich. Die Untersuchungskosten dieser Institute des LAVES werden bis auf weiteres vom Land getragen. Sobald in einem Bestand ein Fall amtlich festgestellt wurde, wird dieser nicht weiter labormäßig untersucht. Weitere Untersuchungen können auf Kosten des Tierhalters erfolgen.

Eine OIE -Listung der Akabanevirusinfektion  ist bisher nicht erfolgt, trotz massiver Schäden in den 70 er Jahren in Japan. Das ist auch nicht anzustreben, da dies sofort zu Handelsbeschränkungen und ggf. Sperrmaßnahmen für die Betriebe führen würde.  Die EU-Kommission hat in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es keine Handelsbeschränkungen im innergemeinschaftlichen Handel geben soll, da derzeit keine große Verbreitungsgefahr gesehen wird, die Ausbreitung erfasst und weitere Erkenntnisse gewonnen werden sollen.

Weitere Informationen unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de mit aktueller Landkarte zur Verteilung der Erkrankungen, Bildern von missgebildeten Lämmern , Video der TiHo Hannover und weiteren Informationen zur Krankheit.

Fragebogenauswertung

Die Auswertung der 245 bislang von Ihnen zurückgesandten Fragebögen ergibt folgendes Resultat:

  • 160 Betriebe waren ohne Schadenfälle (65,3%), bei 41 (16,7%) wurde die Erkrankung amtlich festgestellt und bei 47 (19,2 %) waren typische Anzeichen zu erkennen, aber das Virus konnte nicht festgestellt werden.
  • 82 von der Krankheit betroffene Betriebe hatten bei 10058 Lammungen 11069 lebendgeborene Lämmer (110%).
  • Es wurden 404 Aborte, 670 Schwergeburten und 1018 Missbildungen registriert (ca. 16% Verluste).
  • Die Verluste bei den Mutterschafen lagen bei min. 0,5% und die Anzahl der güsten Mutterschafe bei min. 1%.
  • Besonders betroffene Schafhalter hatten durch Verlammungen und güste Schafe über 40% weniger Lämmer als üblich.
  • Ablammungen im Zeitraum Dezember bis Februar waren besonders betroffen.
  • Die betroffenen Betriebe berichten neben den vielen verkrüppelten Totgeburten über verspätete Ablammungen, erhöhter Einlingsanteil, Wehenschwächen, Totgeburten durch feste Eihäute und Milchmangel.

Aufgrund der bisher vorliegenden Informationen kann man auf eine gute Durchseuchung der Schafherden hoffen, damit es zur nächsten Ablammperiode nicht erneut zu diesen hohen Lämmerverlusten kommt. Bislang gibt es noch keine Informationen darüber wie lang der durch eine überstandene Infektion erworbene Immunschutz besteht.

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