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  Niedersächsischer Tag des Rauhwolligen Pommerschen Landschafes
m 20. Juli 2024 in Dörverd [ ... ]

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75. Tag der Heidschnuckenzüchter
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Aktuell ist ein erheblicher Bedarf an Nachwuchskräften in der Berufsausbildung Schäfer*in festzu [ ... ]

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23 Nov 2023 11:38Bundesweite Jungzüchtermeisterschaft 2024

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Verbringungsregelungen zur Blauzung...
23 Nov 2023 10:48

Tierseuchenbekämpfung; Blauzungenkrankheit (BTV); Verbringungsregelungen für Zucht- und Nutztiere [ ... ]

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Bildergalerie
02 Nov 2023 12:49

        In der Bildergalerie finden Sie wieder viele schöne Bilder. Schauen [ ... ]

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Der Stader Schafzuchtverband e. V. lädt alle Mitglieder und interessierte Schafhalter zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein. Die Versammlung findet am Montag, dem 22. April um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Kirchweg 3, 27404 Volkensen. Nach dem Tätigkeitsbericht und den Regularien werden auch aktuelle Themen sowie die Veranstaltungen im Jahr 2024 angesprochen.

Zu Beginn der Veranstaltung wird ein Imbiss gegen einen Unkostenbetrag angeboten!

 

Tierseuchenbekämpfung;

Blauzungenkrankheit (BTV); Verbringungsregelungen für Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der nun vorliegenden Veröffentlichung der Bedingungen für das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen aus Niedersachsen in BTV-freie Zonen in Deutschland werden ergänzend folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

Verbringungen von Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland sind möglich, wenn

-             die Tiere mindestens 14 Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt wurden und

-             sie während dieses Zeitraumes mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an mindestens 14 Tage nach dem Schutz vor Vektorangriffen entnommenen Proben durchgeführt wurde.

Das bedeutet nach derzeitigem Stand, dass die Tiere innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung (= Datum des Abgangs aus dem Herkunftsbestand) mittels PCR mit negativem Ergebnis auf das Virus der Blauzungenkrankheit getestet und mindestens 14 Tage vor der Probenentnahme durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt wurden.

Das unter Tierseucheninfo Niedersachsen eingestellte Informationsblatt „Verbringungsregeln BTV-3-Ausbruch“  wurde dahingehend angepasst (https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html).

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Dr. Stefanie Gilgenbach

Referat 203 – Tierseuchenbekämpfung, Tierkörperbeseitigung
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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