Mitglieder Anmeldung

Wer ist online

Aktuell sind 507 Gäste und keine Mitglieder online

kein Mitglied online!
Wölfe im günstigen Erhaltungszustan...
13 Okt 2025 16:31

Günstiger Erhaltungszustand bei Wölfen erreichtberichtet Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rai [ ... ]

weiterlesen
Besamungslehrgang an der TiHo
27 Aug 2025 17:03Besamungslehrgang an der TiHo

03.-05.09.2025 Eigenbestandsbesamungskursfür Schaf- und Ziegenhalterinnen an der TiHo Ha [ ... ]

weiterlesen
Herbstweide in 31749 Auetal
13 Aug 2025 14:52

Herbstweide in 31749 Auetal zu vergeben: 8 ha am Stück Pferde-Grünland trocken, geschützt  [ ... ]

weiterlesen
Niedersächsische Schaftage 2025
16 Jul 2025 14:02Niedersächsische Schaftage 2025

Die niedersächsischen Schafzuchtverbände laden zum zweiten Mal zu einer gemeinsamen Auktion nach [ ... ]

weiterlesen
Rauhwollertag 2025 - Katalog jetzt ...
08 Jul 2025 19:07Rauhwollertag 2025 - Katalog jetzt online!

Rauhwollertag 2025 - Katalog jetzt online! hier zu finden

weiterlesen
Zuchtprogramm Ostfriesische Milchsc...
23 Apr 2025 20:03Zuchtprogramm Ostfriesische Milchschafe

Zuchtprogramm für Ostfriesische Milchschafe geändert: Folgende Leistungsprüfungen werden bei d [ ... ]

weiterlesen

Tierseuchenbekämpfung;

Blauzungenkrankheit (BTV); Verbringungsregelungen für Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der nun vorliegenden Veröffentlichung der Bedingungen für das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen aus Niedersachsen in BTV-freie Zonen in Deutschland werden ergänzend folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

Verbringungen von Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland sind möglich, wenn

-             die Tiere mindestens 14 Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt wurden und

-             sie während dieses Zeitraumes mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an mindestens 14 Tage nach dem Schutz vor Vektorangriffen entnommenen Proben durchgeführt wurde.

Das bedeutet nach derzeitigem Stand, dass die Tiere innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung (= Datum des Abgangs aus dem Herkunftsbestand) mittels PCR mit negativem Ergebnis auf das Virus der Blauzungenkrankheit getestet und mindestens 14 Tage vor der Probenentnahme durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt wurden.

Das unter Tierseucheninfo Niedersachsen eingestellte Informationsblatt „Verbringungsregeln BTV-3-Ausbruch“  wurde dahingehend angepasst (https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html).

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Dr. Stefanie Gilgenbach

Referat 203 – Tierseuchenbekämpfung, Tierkörperbeseitigung
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
© Designed by KIDI4u