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Zuchtprogramm Soayschaf
Zuchtprogramm Soayschaf

Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg
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 Soayschaf  Soayschaf 01
Foto: BY Foto: BY

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Rassename: Soayschaf Abkürzung: SOY VDL-Beschluss: 2021
Gefährdung: gefährdet Herkunft: Großbritannien Rassengruppe: Haarschafe

Äquirasse: keine

Das Soay-Schaf stammt von der Insel Soay vor der Westküste Schottlands und stellt eine entwicklungsgeschichtlich sehr frühe Form des Hausschafes dar. Es ist ein kleinwüchsiges Schaf mit schlankem Körperbau, langen Beinen und kurzem Schwanz.

Die Decke ist bei der Mehrzahl der Tiere dunkelbraun, mit Ausnahme von Unterkiefer, Kehle, und je einem Fleck über bzw. vor den Augen, sowie Bauch und Spiegel. Diese sind weiß oder hell lederfarben. Auch Teile der Beine und die Innenseite des Ohres sind hell. Ein heller Streifen kann sich vom Auge bis zum Nasenflügel hinziehen. Es kommen aber auch dunkle Tiere ohne Abzeichen sowie helle Tiere mit oder ohne Abzeichen und solche mit weißen Flecken vor.

Das kurzwollige Vlies (Haare, im Winter 3 – 5 cm) wird auf natürliche Weise abgestreift.

Weibliche Tiere haben sichelartig nach hinten gebogene Hörner. Es gibt aber vereinzelt auch unbehornte Tiere. Böcke haben große, kreisförmige, abwärts gerichtete Hörner ohne Spiralbildung mit nach vorne gerichteten Spitzen.

Die Brunst ist saisonal. Die Erstzulassung der weiblichen Zuchttiere kann im 1. Lebensjahr erfolgen.

Leistungsangaben

  Körper-gewicht (kg) Vlies-gewicht (kg) Ablamm-
ergebnis
(%)
Widerrist-
höhe (cm)
Altböcke 25 - 45     50 - 55
Jährlingsböcke        
Mutterschafe 20 - 30   100 - 150 45 - 50
Jährlingsschafe        

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 1,5 kg bei Einlingen und 1,0 kg bei Mehrlingen. Die täglichen Zunahmen liegen bei Schlachtlämmern im Bereich von 80 - 140 g, das handelsübliche Mastendgewicht bei rund 15 bis 20 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Züchtung und Erhaltung eines robusten, genügsamen und wetterfesten Schafes mit widerstandsfähigen Klauen, welches sich durch leichte Ablammungen und natürlichem Haarwechsel auszeichnet.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Männliche und weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das ehemalige Gebiet der Landwirtschaftskammer Weser-Ems und die Stadt Bremen.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Soayschaf. Zum 28.06.2022 sind eingetragen: 1 Bock und 2 Mutterschafe in einem Zuchtbetrieb.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Haarschafe).

4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Soayschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
    • Fleischleistungsprüfung: Die Gewichtserhebung im Feld ist für männliche Tiere freiwillig.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung:                         Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld:         Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld:   Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands. 

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche und weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D. Von der Ausnahmegenehmigung nach Anhang II, Teil 1, Kapitel III, Nr. 2 der VO (EU) 2016/1012 wird Gebrauch gemacht.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung Anforderungen an männliche Tiere Anforderungen an weibliche Tiere

Haupt-      abteilung

Klasse A

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Haupt-      abteilung

Klasse B

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

  bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

  bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,
  2. deren Eltern und Großeltern im Zuchtbuch eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. deren Eltern mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet sind,
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Böcke der Herdbuchklassen C und D werden bewertet, aber nicht gekört.

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. C männl. D männl.  
 
D weibl.  
 
C weibl. D männl.  
 
D weibl.  
 

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 21.04.2022 beschlossen und tritt am 30.06.2022 in Kraft.

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