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Zuchtprogramm SCHWARZKÖPFIGES FLEISCHSCHAF Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg |
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1. Eigenschaften und Definition der Rasse
Rassename: Schwarzköpfiges Fleischschaf | Abkürzung: SKF | VDL-Beschluss: 2018 |
Gefährdung: nicht gefährdet | Herkunft: einheimisch | Rassegruppe: Fleischschaf |
Äquirasse: Oxford Down
Die Rasse geht auf die Einkreuzung englischer Böcke der Fleischschafrassen Oxfordshire und Hampshire in deutsche Landschafe ab Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Hauptzuchtgebiete waren zunächst Ostpreußen und Westfalen, später verbreitete sich die Rasse in Deutschland in Gegenden mit eher maritimem Klima.
Beim Schwarzköpfigen Fleischschaf handelt es sich um ein mittel- bis großrahmiges Fleischschaf. Die Beine sind vom Knie- bzw. Sprunggelenk abwärts dunkelbraun bis schwarz und weitgehend unbewollt. Der mittelbreite Kopf ist hornlos und ebenfalls schwarz, die Stirn ist mehr oder weniger bewollt. Kräftige, seitwärts abstehende Ohren. Weiße Wolle der Feinheit 33 - 35 m. Saisonaler Brunstzyklus mit langer Brunstsaison, Erstzulassung im Alter von 10 Monaten möglich. Gute Eignung sowohl für die Hüte- als auch für die Koppelhaltung auf Grünlandstandorten mittlerer bis hoher Ertragsfähigkeit.
Körper-Gewicht (kg) | Vlies-Gewicht (kg) | Ablamm- ergebnis (%) |
Widerrist- höhe (cm) |
Rumpf- Länge (cm) |
|
Altböcke | 120 - 160 | 5,0 - 7,0 | 80 - 90 | 95 - 105 | |
Jährlingsböcke | 90 - 120 | 5,0 - 6,0 | 75 - 85 | 90 - 100 | |
Lammböcke (6 Monate) | 60 - 80 | ||||
Mutterschafe | 70 - 100 | 4,0 - 5,0 | 150 - 200 | 70 - 80 | 80 - 95 |
Zuchtlämmer (6 Monate) | 50 - 60 |
Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen.
Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 400 - 500 g, die Schlachtausbeute liegt bei einem handelsüblichen Mastendgewicht von 42 kg bei 48 - 50 %.
2. Ziele des Zuchtprogramms
Allgemeines Zuchtziel ist Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien.
2.1 Zuchtziele
Frohwüchsiges Fleischschaf mit mittelbreitem, schwarzem, nicht zu stark bewolltem Kopf. Ausgeprägte Fleischpartien, d.h. tiefe, breite, vorgeschobene Brust, tiefer und breiter Rumpf mit langem Rücken, der breit und gut bemuskelt ist. Ein breites, langes Becken mit vollen Außen- und Innenkeulen, die tief herunterreichen. Starkknochige, schwarze, möglichst unbewollte Beine. Abgesehen von einigen zulässigen schwarzen oder braunen Wollhaaren am Kragen und am Keulenrand wird ein einheitlich weißes, dichtes Wollvlies mit einer mittleren Feinheit von 33 - 35 m angestrebt. Widerstandsfähigkeit, Weide-, Marsch- und Pferch-Fähigkeit.
2.2 Zuchtmethode
Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.
2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten
Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP-Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.
Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem ZV zur Verfügung zu stellen.
3. Zuchtgebiet und Umfang der Zuchtpopulation
Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet der ehemaligen Landwirtschaftskammer Weser-Ems, die Stadt Bremen und die Stadt Twistringen (Landkreis Diepholz)
Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Schwarzköpfiges Fleischschaf. Zum 1.1.2018 sind eingetragen: 36 Böcke und 484 Mutterschafe in 12 Betrieben.
Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Fleischschafe).
4.Selektionskriterien und Leistungsprüfungen
Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feld- oder Stationsprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf
Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Schwarzköpfiges Fleischschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:
- Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
- Fruchtbarkeitsprüfung im Feld. Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend
- Fleischleistungsprüfung im Feld. Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.
Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.
Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:
- Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbandes
- Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
- Fleischleistungsprüfung:
- Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbandes
- Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
- Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
5. Zuchtwertschätzung
Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf
Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.) beauftragt.
Für folgende Parameter wird bei der Rasse Schwarzköpfiges Fleischschaf eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:
- Reproduktion mit dem Einzelmerkmal Wurfgröße (Anzahl geborene Lämmer pro Mutterschaf)
- Exterieur mit den Einzelmerkmalen Wollqualität, Bemuskelung und Äußere Erscheinung
- Fleischleistung mit den Einzelmerkmalen Tägliche Zunahme, Futterverwertung, Fleischigkeit und Verfettung
Für jedes Einzelmerkmal wird bei Vorliegen der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Gewichtung (in %) gebildet:
- Reproduktion 10,0
- Wollqualität 5,0
- Bemuskelung 15,0
- Äußere Erscheinung 15,0
- Tägliche Zunahme 15,0
- Futterverwertung 10,0
- Fleischigkeit 15,0
- Verfettung 15,0
Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen
6. Zuchtbuchführung
Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen der Datenbank „OviCap“ von vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands und stellt diesem die Daten des Zuchtbuches zur Verfügung.
7. Zuchtdokumentation
Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.
8. Zuchtbucheinteilung
Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.
Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.
Einteilung | Anforderungen an männliche Tiere | Anforderungen an weibliche Tiere |
Hauptabteilung Klasse A |
Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II |
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
Hauptabteilung Klasse B |
Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen | Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen |
Zusätzliche Abteilung Klasse C (Vorbuch) |
Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
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Zusätzliche Abteilung Klasse D (Vorbuch) |
als rassetypisch beurteilt bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
9. Selektion und Körung
Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.
Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.
Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,
- die in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden können,
- deren Eltern im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sind.
- die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).
Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird. Unerwünschte Merkmale führen zu einem Abzug in der Exterieurbewertung, zuchtausschließende Merkmale werden mit einer Exterieurnote kleiner 4 bewertet.
10. Abstammungssicherung
Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.
11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial
gewonnen wird
Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.
Das Zuchtprogramm wurde am 01.10.2018 beschlossen und tritt am 01.11.2018 in Kraft.