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Zuchtprogramm GRAUE GEHÖRNTE HEIDSCHNUCKE Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg |
Foto: VLH | Foto: VLH |
1. Eigenschaften und Definition der Rasse
Rassename: Graue Gehörnte Heidschnucke |
Abkürzung: GGH |
VDL-Beschluss: 2021 |
Gefährdung: gefährdet |
Herkunft: einheimisch |
Rassengruppe: Landschafe |
Äquirasse: keine
Die Graue Gehörnte Heidschnucke gehört zur Gruppe der kurzschwänzigen, nordischen Heideschafe und ist ein mischwolliges Landschaf, das sich den besonderen Verhältnissen der Heidelandschaft sehr gut angepasst hat. Es hat sich ursprünglich überwiegend von Heidekraut und Birkenaufwuchs ernährt, kann aber auch auf nicht zu intensiven Grünlandflächen gehalten werden. Hüte- und Koppelhaltung sind möglich. Der längliche Kopf der Mutterschafe trägt nach hinten gebogene Hörner, der der Böcke schneckenartige Hörner. Die kleinen Ohren stehen schräg aufwärts. Der Rumpf ist tief und geschlossen, die Rippe gut gewölbt, das Fundament korrekt gestellt, fein und trocken, die Klaue hart. Die Wolle hat eine Feinheit von 38 bis 39 Mikron. Das äußere Vlies besteht aus grobem Oberhaar, das innere Vlies aus feinerem, weichem Unterhaar. Die Lämmer werden mit schwarzer, gelockter Wolle geboren. Das Haar beginnt sich im Laufe des 1. Lebensjahrs zu verfärben und erst nach der 1. Schur stellt sich die rassetypische graue Farbe ein. Die Brunst ist saisonal, die Zulassung erfolgt im Alter von 10 bis 18 Monaten, je nach Fütterungs- und Haltungsbedingungen. Das Schaf ist genetisch zu Mehrlingsgeburten befähigt und in der Lage mehrere Lämmer aufzuziehen. Der Schlachtkörper ist an den wertvollen Teilstücken gut ausgebildet und liefert ein wildbretartiges, fettarmes Fleisch.
Leistungsangaben
|
Körper-Gewicht (kg) |
Vlies-Gewicht (kg) |
Ablamm- |
Widerrist- |
Altböcke |
75 - 90 |
70 - 75 |
||
Jährlingsböcke |
60 - 80 |
2,5 - 3,0 |
||
Mutterschafe |
45 - 55 |
1,7 - 2,5 |
100 - 120 |
65 - 70 |
Jährlingsschafe |
35 - 45 |
1,5 |
Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 4 kg bei Einlingen und 3 kg bei Mehrlingen.
Die täglichen Zunahmen liegen bei Schlachtlämmern im Bereich von 180 - 230 g, das handelsübliche Lebendgewicht bei rund 30-38 kg.
2. Ziele des Zuchtprogramms
Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.
2.1 Zuchtziele
Züchtung eines bodenständigen, anspruchslosen, widerstandsfähigen und zur Landschaftspflege auf trockenen, leichten Standorten besonders geeigneten Landschafes, welches über einen ausreichend großen Rahmen mit entsprechend guter Bemuskelung verfügt. Korrektes Fundament und harte Klauen sind hierfür eine zwingende Voraussetzung. Die Hörner sind bei beiden Geschlechtern ausreichend weit gestellt, um bei Böcken ein Einwachsen der Hornschnecken zu vermeiden. Das mischwollige Vlies wird gleichmäßig ausgebildet und nicht zu hell gefärbt verlangt. Als Ideal wird ein silbergraues Vlies mit schwarzem Brustlatz angesehen, Hals- und Nackenpartie sollten bis zum Widerrist ebenfalls schwarz gefärbt sein. Kopf, Beine und Schwanzbereich sollen unbewollt und schwarz behaart sein. Graues Stichelhaar ist unerwünscht.
2.2 Zuchtmethode
Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.
2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten
Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.
Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem ZV alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.
3. Zuchtgebiet und Umfang der Zuchtpopulation
Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet der ehemaligen Landwirtschaftskammer Weser-Ems und die Stadt Bremen.
Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Graue Gehörnte Heidschnucke. Zum 01.01.2021 sind 7 Böcke und 64 Mutterschafe in 5 Zuchtbetrieben eingetragen.
Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL Fachausschuss Landschafe).
4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen
Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf
Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Graue Gehörnte Heidschnucke durchgeführt:
-
Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, obligatorisch. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
-
Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend
-
Fleischleistungsprüfung im Feld: Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.
Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.
Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:
-
Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
-
Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
-
Fleischleistungsprüfung:
-
Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands
-
Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
-
Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
-
5. Zuchtwertschätzung
Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf
Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.) beauftragt.
Für folgende Parameter wird bei der Rasse Graue Gehörnte Heidschnucke eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:
-
Reproduktion mit dem Einzelmerkmal Wurfgröße (Anzahl geborene Lämmer pro Mutterschaf)
-
Exterieur mit den Einzelmerkmalen Wollqualität, Bemuskelung und Äußere Erscheinung
-
Fleischleistung mit dem Einzelmerkmal Tägliche Zunahme
Für jedes Einzelmerkmal wird bei Vorliegen der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Gewichtung (in %) gebildet:
-
Reproduktion 20,0
-
Wollqualität 10,0
-
Bemuskelung 20,0
-
Äußere Erscheinung 25,0
-
Tägliche Zunahme 25,0
Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen
6. Zuchtbuchführung
Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.
7. Zuchtdokumentation
Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.
8. Zuchtbucheinteilung
Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.
Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.
Einteilung |
Anforderungen an männliche Tiere |
Anforderungen an weibliche Tiere |
Haupt-abteilung Klasse A |
Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II |
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
Haupt-abteilung Klasse B |
Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen |
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen |
Zusätzliche Abteilung Klasse C (Vorbuch) |
Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
|
Zusätzliche Abteilung Klasse D (Vorbuch) |
als rassetypisch beurteilt
bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
9. Selektion und Körung
Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.
Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.
Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,
-
die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,
-
deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
-
die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).
Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:
A männl. |
A männl. |
A männl. |
A |
A |
|||
A weibl. (Aufstiegstier) |
A |
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C |
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A weibl. (Aufstiegstier) |
A männl. |
A |
|
A |
|||
C weibl. |
A |
||
D |
Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.
Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.
10. Abstammungssicherung
Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.
11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird
Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.
Das Zuchtprogramm wurde am 10.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Das Zuchtprogramm herunterladen:
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