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Zuchtprogramm Gotländisches Pelzschaf
Zuchtprogramm GOTLÄNDISCHES PELZSCHAF
Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg
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Gotlaendisches-Pelzschaf 01 Gotlaendisches-Pelzschaf 02
Foto: BY Foto: BY

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Rassename: Gotländisches Pelzschaf

Abkürzung: GPS

VDL-Beschluss: 2021

Gefährdung: nicht gefährdet

Herkunft: Schweden

Rassengruppe: Landschafe

Äquirasse: Gotlandschaf (Schweden)

Das Gotländische Pelzschaf gehört zur Gruppe der nordeuropäischen Kurzschwanzschafe. Sein Ursprungsgebiet ist die Gotlandinsel in Schweden. In Schweden wird es als Gotlandschaf geführt.

Den hornlosen, mit schwarzem Stichelhaar besetzten Kopf kennzeichnet eine lange, schmale, leicht geramste Nase. Häufig hat er weiße Marken. Die langen Beine sind mit schwarzem Stichelhaar be­setzt, weiße Marken sind selten, die Klauen sind pigmentiert. Der Schwanz ist kurz und an der Spitze unbewollt.

Das schlichtwollige Vlies ist langabwachsend und korkenzieherartig gelockt. Die Wolle hat einen be­sonderen Glanz. Die Lamm- und Jährlingsfelle werden zur Pelzverarbeitung genutzt. Eine besondere Spezialität ist eine hervorragende Filzbarkeit der Wolle.

Altböcke haben leichte Mähnenbildung. Die Lämmer werden mit schwarzem Vlies geboren. Durch nachwachsende, weiße Fasern wird das Vlies bis zum 2. Lebensmonat hellsilbergrau, einige Lämmer bleiben jedoch schwarz.Das Vlies variiert in verschiedenen Grautönen, in dunkel bis silbergrau. Braun-, Rot- und Beigetöne sind nicht erwünscht. Der Kopf und die Beine sind schwarz und unbewollt. Weiße Marken sind zugelassen.

Die Brunst ist saisonal von Oktober bis Mitte März. Die weiblichen Tiere werden mit 6 – 8 Monaten geschlechtsreif.

Leistungsdaten:

 

Körper-gewicht (kg)

Vlies-gewicht (kg)

Ablamm-
ergebnis (%)

Widerrist-
höhe (cm)

Altböcke

80 - 90

2,5 - 4,0

 

ca. 75

Jährlingsböcke

60 - 75

 

 

ca. 70

Mutterschafe

60 - 70

2,0 - 3,0

250 - 270

65 - 70

Jährlingsschafe

 

 

 

 

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 4 kg bei Einlingen und 3 kg bei Mehrlingen. Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 230 - 280 g, das handelsübliche Mastendgewicht bei rund 35 bis 40 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibe­haltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskrite­rien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines mittelgroßen, fruchtbaren, und langlebigen Landschafes, mit viel Glanz in der Wolle, gleichmäßiger Lockung über den ganzen Körper, sowie einheitlicher Färbung der Wolle bei Lämmern im Alter von 5 - 6 Monaten. Hörner sind unerwünscht.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Männliche und weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmis­sible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet der ehemaligen Landwirtschaftskammer Weser-Ems und die Stadt Bremen. Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Gotländi­sches Pelzschaf. Zum 01.01.2021 sind 2 Böcke und 19 Mutterschafe in einem Zucht­betrieb eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Landschafe).

4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Gotländisches Pelzschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.

  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.

  • Fleischleistungsprüfung: Die Gewichtserfassung im Feld ist für männliche Tiere freiwillig.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbandes

  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter

  • Fleischleistungsprüfung:

    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen ge­führt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbei­tet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch für männliche und weibliche Tiere umfasst eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und für weibliche Tiere eine zusätzliche Abteilung (Vorbuch) mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung

Anforderungen an männliche Tiere

Anforderungen an weibliche Tiere

Haupt-abteilung

Klasse A

Vater und Großväter in der Haupt­abtei­lung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abtei­lung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Vater und Großväter in der Haupt­abteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätz­lichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Haupt-abteilung

Klasse B

Vater und Großväter in der Haupt­abtei­lung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abtei­lung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Vater und Großväter in der Haupt­abteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätz­lichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

 

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse ein­getragen

bewertet mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

 

als rassetypisch beurteilt

 

bewertet mit mindestens Zuchtwert­klasse II

9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,

  2. deren Väter in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,

  3. deren Mütter leistungsgeprüft und mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet ist

  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.

A männl.

A männl.

 A

 C

C weibl.

A

 D

C weibl.

A männl.

 A

 C

D weibl.

 
 

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 10.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Das Zuchtprogramm herunterladen:
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