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Tierschau am "Tag des offenen Hofes...
24 Apr 2024 11:19

Der Tierschauverein Jaderberg richtet nach langer Zeit mal wieder eine Tierschau aus. Die Veranstal [ ... ]

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75. Heidschnuckentag in Müden
22 Apr 2024 13:30

KATALOG hier ab 28.06.24 abrufbar!

75. Tag der Heidschnuckenzüchter
/strong>am 11. Juli 2024 in Müden / Ört [ ... ]

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Niedersächsische Schaftage 2024
07 Feb 2024 12:57

Niedersächsische Schaftage vom 01. - 03. August 2024 in Wüsting 
In den letzten Jahren haben [ ... ]

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Lehrfahrt 2024 Irland - Grüne Insel...
17 Jan 2024 13:15Lehrfahrt 2024 Irland - Grüne Insel im Atlantik

 Lehrfahrt 2024 - die Fahrt ist ausgebucht     Die diesjährige Lehrfahrt geht [ ... ]

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Ausbildungsberuf des Tierwirt Fachr...
12 Jan 2024 14:31

Aktuell ist ein erheblicher Bedarf an Nachwuchskräften in der Berufsausbildung Schäfer*in festzu [ ... ]

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Bundesweite Jungzüchtermeisterschaf...
23 Nov 2023 11:38Bundesweite Jungzüchtermeisterschaft 2024

  Nach der letzten Jungzüchter Meisterschaft in Leipzig 2019 bekamen Schafbegeisterte Kinde [ ... ]

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Im Rahmen der Flächenförderung ist nur der Bewirtschafter einer Fläche berechtigt, die Förderung durch Direktzahlungen zu beantragen. Zusätzlich muss der Bewirtschafter die volle Verfügung über die Fläche haben. Wenn eine Fläche mit Schafen genutzt wird, der Bewirtschafter/Antragsteller aber kein Schafhalter ist, muss im Fall einer Betriebsprüfung geklärt werden, wie die Bewirtschaftung und Verfügung über die Fläche geregelt ist.

Bei der Beweidung von Fremdflächen sollte der Schafhalter mit dem Eigentümer/Bewirtschafter (Antragsteller) der Fläche daher möglichst einen Beweidungsvertrag abschließen, um dem Bewirtschafter im Fall einer Betriebsüberprüfung ausreichend Sicherheit zu geben. Ist bei einer Überprüfung zu erkennen, dass es sich offensichtlich um eine kurzzeitige Nutzung des Aufwuchses handelt (Nachweide im Herbst/Winter), kann der Prüfer die Nutzung der Fläche durch einen anderen Betrieb/Bewirtschafter auch ohne Beweidungsvertrag akzeptieren. Der Prüfer kann aber immer einen Vertrag fordern, der ggf. auch nachgereicht werden kann. Erkennt der Prüfer eine langfristige Nutzung mit Schafen auf Fremdflächen sollte unbedingt ein Beweidungsvertrag vorliegen, da dem Bewirtschafter (Antragsteller) sonst die Verfügbarkeit über die Fläche und somit auch das Prämienrecht aberkannt werden kann. Mit der Anlage haben wir einen Muster-Beweidungsvertrag beigefügt, dessen Inhalt mit dem Prüfdienst der LWK abgestimmt ist und jedem Landwirt ausreichend Sicherheit gibt.

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