Mainmenu
Home |
Breeds |
the way to us! |
Mitglieder Anmeldung
Wer ist online
We have 405 guests and no members online |
None |
Der Tierschauverein Jaderberg richtet nach langer Zeit mal wieder eine Tierschau aus. Die Veranstal [ ... ]
weiterlesenKATALOG hier ab 28.06.24 abrufbar!
75. Tag der Heidschnuckenzüchter
/strong>am 11. Juli 2024 in Müden / Ört [ ... ]
Niedersächsische Schaftage vom 01. - 03. August 2024 in Wüsting
In den letzten Jahren haben [ ... ]
Lehrfahrt 2024 - die Fahrt ist ausgebucht Die diesjährige Lehrfahrt geht [ ... ]
weiterlesenAktuell ist ein erheblicher Bedarf an Nachwuchskräften in der Berufsausbildung Schäfer*in festzu [ ... ]
weiterlesenNach der letzten Jungzüchter Meisterschaft in Leipzig 2019 bekamen Schafbegeisterte Kinde [ ... ]
weiterlesenEine Festmistzwischenlagerung ist im Rahmen einer ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung möglich, wenn die Belange des Boden- und Gewässerschutzes beachtet werden. Die hierbei zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen nennt in Niedersachsen der gemeinsame Runderlass des Umweltministeriums und des Landwirtschaftsministeriums vom 29.11.2005 „Anforderungen an die Zwischenlagerung von Stallmist und Geflügelkot“. Der Runderlass ist veröffentlicht im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 45/2005 auf Seite 984. Als wesentliche zu berücksichtigende Rahmenbedingungen sind zu beachten:
- Die Festmistzwischenlagerung ist auf 6 Monate begrenzt.
- Es darf nur die Mistmenge auf einem Schlag zwischengelagert werden, die nach guter fachlicher Praxis bedarfsgerecht auf dieser Fläche gedüngt werden kann.
- Der Lagerplatz ist von Jahr zu Jahr zu wechseln.
- Das Zwischenlager ist mietenförmig zu gestalten und soll maximal 100 m² groß und maximal 1,5 bis 2 m hoch sein.
- Die Mutterbodenschicht unter dem Lager soll mindestens 25 cm mächtig sein mit mindestens 50 cm mächtiger durchwurzelter Unterbodenschicht.
- Überschwemmungsgebiete, Hanglagen und Flächen mit weniger als 1,5 m Grundwasserflurabstand sind für die Zwischenlagerung ungeeignet.
- Der Abstand zu Gewässern soll ca. 20 m betragen. Keinesfalls darf Sickerwasser in Gewässer gelangen. •Das Zwischenlager darf nicht im Bereich von Dränsträngen errichtet werden.
- Bestehende Wasserschutzgebietsverordnungen sind zu beachten. In Wasservorranggebieten darf in einem Umkreis von 100 m um die Wassergewinnungsanlage keine Zwischenlagerung stattfinden.
- Mist mit weniger als 25 v. H. Trockensubstanzgehalt ist mindestens 3 Wochen auf fester Platte mit Auffanggrube vorzulagern.
Weitere Einzelheiten zur Lagerung von Stallmist und Geflügelkot finden Sie unter www.lwkniedersachsen.de (Webcode: 01020553)