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weiterlesenSchaftage Nord West in Wüsting vom 30.- 31. Juli 2026
Der Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems sowie die weiteren beteiligten Zuchtverbände laden zur zweitägigen Auktion nach Wüsting ein. Vom 30. bis 31. Juli erwartet die Besucher dort ein vielfältiges Angebot an Zuchtschafen verschiedener Rassen.
Das Gelände und die große Eventhalle an der Holler Landstraße in Wüsting sind bekannt durch die Ende August stattfindende Agrarmesse Landtage Nord, durch die Bundesschauen für Schafe 2008 und 2018 und die Deutschen Schafschurmeisterschaften, die 2011 und 2019 dort stattgefunden haben.
Der Landesschafzuchtverband hat folgendes Programm für die Schaftage Nord West vorgesehen:
Donnerstag, 30.Juli 2026: Ab 13 Uhr Auktion von Zuchttieren der Rassen Ostfriesisches Milchschaf, Texel, Dorper und Walliser Schwarznasenschafe. Zugelassen sind nur Tiere aus Maedi-unverdächtigen Beständen. Zum Auftrieb kommen jeweils mehr als 35 Milchschaf- und Texelböcke sowie ausgesuchte weibliche Jungschafe. Alle Bockmütter der Milchschafe haben eine Milchleistungsprüfung, bei allen Texelböcken wurde im Rahmen der Feldprüfung die Muskeldicke und Fettauflage per Ultraschall gemessen. Den Maedi-unverdächtigen Katalog finden Sie hier.
Freitag, 31. Juli 2026: Ab 13:00 Uhr Auktion von mehr als 150 Zuchtböcken der Rassen Weißköpfiges Fleischschaf, Schwarzköpfiges Fleischschaf, Suffolk, Berrichon du Cher, Charollais und Blaukopf. Außerdem werden an dem Tag auch Böcke verschiedener Landschafrassen aufgetrieben, darunter Fuchsschafe, Juraschafe, Gescheckte Bergschafe und Weiße Gehörnte Heidschnucken. Alle Jungböcke haben eine Fleischleistungsprüfung, sind vorab in den Zuchtbetrieben gekört worden und verfügen über aktuelle Zuchtwerte aus der Zuchtwertschätzung 2026. Neben den Böcken werden auch ausgesuchte weibliche Jungschafe der Rassen Schwarzkopf, Suffolk, Weißkopf, Fuchsschaf und Juraschaf zum Kauf angeboten. Den FreitagsKatalog finden Sie hier - aktualisiert um 5 weitere Weißkopf-Mutterlämmer.
Insgesamt wird an den beiden Veranstaltungstagen mit einem Auftrieb von ca. 250 Zuchttieren aus mehr als 13 verschiedenen Schafrassen geplant. Bei den Rassen Ostfriesisches Milchschaf, Weißkopf und Juraschaf beteiligen sich auch Züchter aus anderen Bundesländern und treiben Tiere auf. Damit wird vor allem bei den gefährdeten Rassen ein überregionaler Austausch ermöglicht. Alle Verkaufstiere wurden hinsichtlich der Scrapieresistenz genotypisiert und wurden gegen die Blauzungenkrankheit, Serotyp 3 und 8, geimpft.
Der Auktionsplatz ist als EU-Sammelstelle zugelassen, damit auch ausländische Kunden Zuchtböcke erwerben und am Auktionstag verladen können. Das gilt insbesondere für die Ostfriesischen Milchschafe, die hierzu vorab auch auf Brucellose Ovis untersucht wurden Der Auktionsplatz hat die Registriernummer 03 458 010 0714 bekommen. Die etwa 3.000 m² große Veranstaltungshalle bietet Witterungsschutz für Mensch und Tier und ausreichend Platz für Aussteller mit Tierzuchtbedarf, Futtermitteln oder Produkten vom Schaf. Kataloge und Bieternummern gibt es vorab beim Verband oder im Auktionsbüro oder ab Mitte Juli online unter www.schafzuchtverband-weser-ems.de. Weitere Fragen, Kaufaufträge und Kataloganfragen richten Sie gerne an:
Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e. V., Oldenburg
Telefon: 04 41 / 8 21 23; E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..
Die Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 schreibt vor, dass Schafe und Ziegen, die ab dem 1. Januar 2010 geboren werden, grundsätzlich mit einer Ohrmarke (Sichtkennzeichen) und mit einem elektronischen Kennzeichen (Ohrmarke oder Bolus) gekennzeichnet werden müssen. Danach muss eines der beiden Kennzeichen eine elektronische Ohrmarke oder ein elektronischer Bolus sein, das andere Kennzeichen eine „konventionelle" Ohrmarke. Durch die Beschriftung der Ohrmarke bzw. die Codierung des elektronischen Kennzeichens erfolgt eine individuelle Kennzeichnung ( „DE" für Deutschland, „01" für die Tierart, „03" für das Bundesland Niedersachsen, 8 Ziffern für die individuelle Kennzeichnung des Tieres). Diese individuelle Kennzeichnung ist jedoch nur dann erforderlich, wenn die Tiere älter als ein Jahr werden (Zuchttiere) oder für den innergemeinschaftlichen Handel oder die Ausfuhr in ein Drittland bestimmt sind.
Für alle Tiere, die vor Vollendung des ersten Lebensjahres in Deutschland geschlachtet werden sollen, ist die vereinfachte Kennzeichnung mit einer Bestandsohrmarke zulässig. Diese Bestandsohrmarke besteht aus einer weißen Ohrmarke mit dem Aufdruck DE + Kfz-Kennzeichen + die 7 letzten Stellen der Registriernummer des Betriebes. Die Durchführung der EU-Verordnung wird in der nationalen Viehverkehrsverordnung geregelt, welche zur Zeit angepasst wird.
Als individuelle Kennzeichnung (Zuchttiere, Export) sind die im beiliegenden Bestellformular möglichen Kombinationen aus konventioneller Ohrmarke und elektronischem Kennzeichen (Ohrmarke oder Bolus) möglich. Diese werden als kompletter Satz je Tier ausgeliefert und sind vollständig am Tier anzubringen (elektronische Ohrmarke vorzugsweise im linken Ohr) bzw. der Bolus oral einzugeben. Die Bestandsohrmarke gibt es in 2 möglichen Ausführungen (siehe beiliegendes Bestellformular). Diese sollte im rechten Ohr angebracht werden.
Die seit 2006 ausgegebenen gelben Doppelohrmarken, die sowohl mit einer individuellen Nummer als auch einer Bestandskennung bedruckt waren, können als Bestandsohrmarke aufgebraucht werden.
Bestellung von Kennzeichen (Ohrmarken / Boli)
Sie haben seit 2006 mindestens 1x Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen /Ziegen erhalten. Mit der Lieferung erhielten Sie ein Bestellformular, das so nicht mehr verwendet werden kann. Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch das beiliegende neue Bestellformular. Sollten Sie nach dem 30.12.09 eine Bestellung auf dem alten Bestellformular abgegeben haben, so bestellen Sie bitte die erforderlichen Ohrmarken und ggf. Boli nach den geänderten Vorschriften kurzfristig noch einmal.
Was ändert sich ?
Bestellung von Ersatz-Kennzeichen
Erforderliche Ersatzkennzeichen bei Verlust von Ohrmarken können Sie ebenfalls über
vit bestellen. Eine Übersicht der möglichen / erforderlichen Varianten einer Ersatzkennzeichnung finden Sie umseitig. Eine Bestellung kann schriftlich unter Angabe der Ohrmarkennummer und Art und Typ der Ohrmarke (z.B. Sichtohrmarke, elektronische Ohrmarke) bei vit erfolgen.
Bestandsregisterführung
Die Kennnummern der individuellen Kennzeichnung von ab 01.01.2010 geborenen Schafen und Ziegen müssen nach dem Einziehen der Kennzeichen im Bestandsregister, Teil C, eingetragen werden.
Schaf- /Ziegenhaltung zwischenzeitlich aufgegeben ?
Sollten Sie die Haltung von Schafen/Ziegen dauerhaft aufgegeben haben oder zukünftig aufgeben, informieren Sie bitte das zuständige Veterinäramt.
vit w.V. / Information zur Kennzeichnung von Schafen/Ziegen Seite 2 von 2
Ersatz-/Nachkennzeichnung ab 01.01.2010
Bei Verlust der
individuellen Kennzeichnung (Ohrmarke) können 2 neue Ohrmarken mit individueller Kennnummer eingezogen werden, wobei davon 1 Ohrmarke bei ab dem 01.01.2010 geborenen Schafen / Ziegen einen Transponder haben muss. Auch hier gilt: die zweite Ohrmarke der ursprünglichen individuellen Kennzeichnung ist ggf. vor dem Einziehen der neuen Ohrmarken zu entfernen. Die Änderung der individuellen Kennzeichnung eines Tieres ist im Bestandsregister, Teil C, zu vermerken.
Besteht die Kennzeichnung aus einer Sichtohrmarke plus einem Bolus, dann ist bei Verlust der Ohrmarke eine individuelle Ohrmarke mit der gleichen Kennnummer nachzubestellen. Dazu ist zur zweifelsfreien Identifikation sowohl vor der Bestellung als auch vor der erneuten Kennzeichnung mit der nachbestellten Ohrmarke der Bolus-Transponder mit einem geeigneten Gerät auszulesen, um eine Fehlkennzeichnung zu vermeiden. Ersatzohrmarken sind beim vit zu bestellen. Dies gilt auch für Ersatzohrmarken für Tiere aus Herdbuch- und MLP-Betrieben. Bei der Bestellung ist neben der individuellen Nummer auch anzugeben, ob eine einfache und/oder eine Transponder-Ohrmarke erforderlich ist und welcher Typ (Schild oder Streifen) gewünscht wird.Verlorene
Bestandskennzeichen können durch eine Bestandsohrmarke ersetzt werden. Wird als Bestandskennzeichen der Restvorrat an gelben Doppelohrmarken aufgebraucht, dann sind diese bei einer Ersatzkennzeichnung auch wieder in beide Ohren einzuziehen.
Vom 1. Januar 2010 an dürfen Schafe nur geschlachtet werden, wenn dem Schlachthof grundsätzlich 24 Stunden vor der Schlachtung die relevanten "Informationen (des Tierhalters / Schafhalters) zur Lebensmittelkette" übermittelt worden sind und der Schlachthofbetreiber nach Prüfung dieser Unterlagen die Annahme der Tiere zur Schlachtung akzeptiert hat. Bei diesen Informationen handelt es sich um Sachverhalte, über die Tierhalter als Primärproduzenten schon heute Buch führen müssen (Bestandsregister / Bestandsbuch zur Anwendung von Arzneimitteln). Diese Informationen zur Lebensmittelkette können im Wege des elektronischen Datenaustauschs oder in Form einer vom Erzeuger unterzeichneten Standarderklärung übermittelt werden. Der Umfang dieser Informationen zur Lebensmittelkette kann hinsichtlich bestimmter Angaben deutlich verringert werden, nämlich dann, wenn erklärt wird, dass keine relevanten Informationen vorliegen oder wenn dem Schlachthofbetreiber bestimmte Informationen im Rahmen einer Dauervereinbarung oder eines Qualitätssicherungssystems bereits bekannt sind. Der Gesetzgeber hat in der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung den Mindestumfang der relevanten Informationen zur Lebensmittelkette nach Form und Inhalt näher bestimmt. Eine Standarderklärung entsprechend den Anforderungen zur Lebensmittelhygienevorordnung können Sie sich auch unter der Rubrik Downloads herunterladen.
Spätestens bei der Einstellung in die Schlachtstätte ist eine entsprechende Erklärung des Tierhalters abzugeben. Teilweise wird aber eine vorherige Abgabe (24 Stunden vor der Schlachtung) von den Schlachtstätten verlangt.
Das Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES-Niedersachsen übt hoheitliche Aufgaben in den Bereichen der Diagnostik und Bekämpfung von Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten, des Tierschutzes und des Verbraucherschutzes aus.
Das Institut untersucht in den Abteilungen und Fachbereichen vor allem auf Erreger von anzeige- und meldepflichtigen Tierseuchen und -krankheiten sowie vom Tier auf den Menschen übertragbaren Erkrankungen (Zoonosen), Hygienerisiken in den Schlacht- und Zerlegebetrieben, sowie beim landwirtschaftlichen Erzeuger. Wichtige Schwerpunkte sind auch antibiotische und andere Rückstände in Tieren und Resistenzen der Mikroorganismen.
Ein Team von 131 wissenschaftlichen und anderen spezialisierten Mitarbeitern ist im Veterinärinstitut Oldenburg tätig.
Sektion und Untersuchung verendeter Tiere
Zusätzlich ist es Tierhaltern möglich, verendete Tiere im VI Oldenburg auf eigene Kosten untersuchen zu lassen.
Bitte sprechen Sie vor der Anlieferung zur Sektion mit dem zuständigen Fachtierarzt für Pathologie Dr. Brügmann, Telefon: 0441/ 9713-830 oder Frau Niemann: 0441/ 9713-831.
Das Ergebnis der Sektion hängt maßgeblich von einem guten Vorbericht ab der mit dem Tier zusammen im VI-Oldenburg abgegeben werden kann. Den Vordruck zur Einsendung von Tierkörpern an das VI-Oldenburg finden sie bei den Downloads.
Beispiel für Untersuchungskosten:
Sektion und Histologie: ca. 50,00 €
Entsorgung je kg Körpergewicht 00,25 €
Wenn zusätzlich erforderlich:
Bakteriologische Untersuchung: ca. 40,00 €
Parasitologische Untersuchung: ca. 10,00 €
Molekularbiologische Untersuchung: ca. 20,00 €
Anschrift:
Veterinärinstitut Oldenburg
Philosophenweg 38
26121 Oldenburg
Tel.: 04 41/ 97 13-0
Fax: 04 41/ 97 13-814
E-mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Internet: www.laves.niedersachsen.de
Anfahrt aus Richtung Bremen und Wilhelmshaven (A28):
Fahren Sie die Abfahrt Oldenburg-Haarentor (12) links Richtung Stadtmitte. Anschließend die 4. Strasse links in die Auguststrasse und dann die 2. Strasse links in die Haareneschstrasse. Biegen Sie die 3. Strasse rechts in den Philosophenweg. Am Ende der Strasse haben Sie das Veterinärinstitut Oldenburg erreicht.




