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Zuchtprogramm Walachenschaf

Zuchtprogramm Walachenschaf

Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg
 LSV Weser-Ems Logo
 Walachenschaf  Walachenschaf 01
Foto: Beppler Foto: Träger

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Rassename: Walachenschaf Abkürzung: WLS VDL-Beschluss: 2021
Gefährdung: gefährdet Herkunft: Tschechien Rassengruppe: Landschafe

Äquirasse: entfällt

Das Walachenschaf gehört zur Gruppe der Zackelschafe. Mit dem Volksstamm der Walachen (südliches Rumänien) wanderte es vor rund 300 Jahren in die mährischen Beskiden (Tschechien) und die Slowakei ein und wurde hier als genügsames Dreinutzungsschaf (Milch, Fleisch, Wolle) gehalten. Die Rasse überdauerte in isolierter Zucht, bis ab 1980 leistungsfähigere Rassen eingekreuzt wurden. Eine kleine Restpopulation konnte in Tschechien erhalten werden. Sie bildet den Stamm der heutigen Populationen in Tschechien und Deutschland. Auch in der Slowakischen Republik werden die ursprünglichen Walachenschafe seit ca. 2010 wieder im Herdbuch gezüchtet.

Das Walachenschaf ist ein feingliedriges, mittelgroßes Schaf. Der leicht geramste Kopf der Böcke ist immer behornt. Das ausgeprägte, spiralig gedrehte, seitlich abstehende Horn ist bis 50 cm lang und ein markantes Kennzeichen der Rasse. Das Kopfprofil der weiblichen Tiere ist gerade bis leicht geramst. Sie sind nicht immer behornt und das Horn ist wesentlich feiner. Häufig tragen die Hörner einen schwarzen Längsstreifen. Das mischwollige Vlies mit grobem Deckhaar ist meist einheitlich weiß, es kommen aber auch schwarze, graue, seltener braune sowie Tiere mit Nackenflecken oder Flecken an verschiedene Körperstellen vor. Unbewollte Körperteile sind häufig mit unregelmäßigen, nur teilweise scharf abgegrenzten Pigmentflecken farbig getupft, bis hin zu Brillenbildung. Am Kopf ist maximal die Stirn bewollt. Die Ohren sind kurz und waagerecht stehend.

Die Brunst ist überwiegend saisonal, die Erstbelegung erfolgt meist erst ab 18 Monaten. Gute Muttereigenschaften, leichte Lammungen und eine gute Milchleistung versprechen eine zufriedenstellende Lämmeraufzucht. Das temperamentvolle Schaf wird bei intensiver Betreuung zahm, ist ansonsten scheu und wachsam.

  Körper-Gewicht (kg) Vlies-Gewicht (kg) Ablamm-
ergebnis
(%)
Widerrist-
höhe (cm)
 
Altböcke 60 – 75 5,0   75-80  
Jährlingsböcke 42 - 52 4,0      
Mutterschafe 40 - 55 2,0 120 – 180 65-70  
Jährlingsschafe 30 - 40 1,5      

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 150 - 200 g, das handelsübliche Lebendgewicht bei rund 25 – 35 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der Vielfalt der Rasse.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines genügsamen, widerstandsfähigen und zur Landschaftspflege besonders geeigneten

Landschafes mit unempfindlichen Klauen.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig.

2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Verband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das ehemalige Gebiet der Landwirtschaftskammer Weser-Ems und die Stadt Bremen.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Walachenschaf. Zum 28.06.2022 sind eingetragen: 1 Bock und 10 Mutterschafe in einem Zuchtbetrieb.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Landschafe).

4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter

https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Walachenschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
    • Fleischleistungsprüfung im Feld: Diese ist für männliche Tiere freiwillig. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.
    • Säugeleistungsprüfung: Diese Prüfung ist freiwillig.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung:                         Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld:         Züchter
    • Fleischleistungsprüfung:
      • Gewichtserhebung im Feld:   Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands
      • Ultraschallmessung im Feld:  Beauftragter des Zuchtverbands
      • Fleischigkeitsnote im Feld:    Beauftragter des Zuchtverbands
    • Säugeleistungsprüfung:                     Züchter  

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen ge­führt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche und weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D. Von der Ausnahmegenehmigung nach Anhang II, Teil 1, Kapitel III, Nr. 2 der VO (EU) 2016/1012 wird Gebrauch gemacht.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung Anforderungen an männliche Tiere Anforderungen an weibliche Tiere

Haupt-      abteilung

Klasse A

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen,

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen,

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Haupt-      abteilung

Klasse B

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen

Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Eltern mindestens in Klasse D eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen,

  bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern mindestens in Klasse D eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen,

  bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt,

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

als rassetypisch beurteilt,

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,
  2. deren Eltern und Großeltern im Zuchtbuch eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. deren Eltern mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet sind,
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Böcke der Herdbuchklassen C und D werden bewertet, aber nicht gekört.

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. C männl. D männl.  
 
D weibl.  
 
C weibl. D männl.  
 
D weibl.  
 

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Die zugelassene Methode zur Abstammungssicherung erfolgt mittels des zugelassenen Verfahrens der DNA-Profile aus Mikrosatelliten.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 21.04.2022 beschlossen und tritt am 30.06.2022 in Kraft.

Das Zuchtprogramm herunterladen:   Zurück zu der Übersicht

Zuchtprogramm Soayschaf

Zuchtprogramm Soayschaf

Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg
 LSV Weser-Ems Logo
 Soayschaf  Soayschaf 01
Foto: BY Foto: BY

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Rassename: Soayschaf Abkürzung: SOY VDL-Beschluss: 2021
Gefährdung: gefährdet Herkunft: Großbritannien Rassengruppe: Haarschafe

Äquirasse: keine

Das Soay-Schaf stammt von der Insel Soay vor der Westküste Schottlands und stellt eine entwicklungsgeschichtlich sehr frühe Form des Hausschafes dar. Es ist ein kleinwüchsiges Schaf mit schlankem Körperbau, langen Beinen und kurzem Schwanz.

Die Decke ist bei der Mehrzahl der Tiere dunkelbraun, mit Ausnahme von Unterkiefer, Kehle, und je einem Fleck über bzw. vor den Augen, sowie Bauch und Spiegel. Diese sind weiß oder hell lederfarben. Auch Teile der Beine und die Innenseite des Ohres sind hell. Ein heller Streifen kann sich vom Auge bis zum Nasenflügel hinziehen. Es kommen aber auch dunkle Tiere ohne Abzeichen sowie helle Tiere mit oder ohne Abzeichen und solche mit weißen Flecken vor.

Das kurzwollige Vlies (Haare, im Winter 3 – 5 cm) wird auf natürliche Weise abgestreift.

Weibliche Tiere haben sichelartig nach hinten gebogene Hörner. Es gibt aber vereinzelt auch unbehornte Tiere. Böcke haben große, kreisförmige, abwärts gerichtete Hörner ohne Spiralbildung mit nach vorne gerichteten Spitzen.

Die Brunst ist saisonal. Die Erstzulassung der weiblichen Zuchttiere kann im 1. Lebensjahr erfolgen.

Leistungsangaben

  Körper-gewicht (kg) Vlies-gewicht (kg) Ablamm-
ergebnis
(%)
Widerrist-
höhe (cm)
Altböcke 25 - 45     50 - 55
Jährlingsböcke        
Mutterschafe 20 - 30   100 - 150 45 - 50
Jährlingsschafe        

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 1,5 kg bei Einlingen und 1,0 kg bei Mehrlingen. Die täglichen Zunahmen liegen bei Schlachtlämmern im Bereich von 80 - 140 g, das handelsübliche Mastendgewicht bei rund 15 bis 20 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Züchtung und Erhaltung eines robusten, genügsamen und wetterfesten Schafes mit widerstandsfähigen Klauen, welches sich durch leichte Ablammungen und natürlichem Haarwechsel auszeichnet.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Männliche und weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das ehemalige Gebiet der Landwirtschaftskammer Weser-Ems und die Stadt Bremen.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Soayschaf. Zum 28.06.2022 sind eingetragen: 1 Bock und 2 Mutterschafe in einem Zuchtbetrieb.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Haarschafe).

4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Soayschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
    • Fleischleistungsprüfung: Die Gewichtserhebung im Feld ist für männliche Tiere freiwillig.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung:                         Beauftragter des Zuchtverbands
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld:         Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld:   Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands. 

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche und weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D. Von der Ausnahmegenehmigung nach Anhang II, Teil 1, Kapitel III, Nr. 2 der VO (EU) 2016/1012 wird Gebrauch gemacht.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung Anforderungen an männliche Tiere Anforderungen an weibliche Tiere

Haupt-      abteilung

Klasse A

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Haupt-      abteilung

Klasse B

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

  bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

  bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,
  2. deren Eltern und Großeltern im Zuchtbuch eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. deren Eltern mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet sind,
  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Böcke der Herdbuchklassen C und D werden bewertet, aber nicht gekört.

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. C männl. D männl.  
 
D weibl.  
 
C weibl. D männl.  
 
D weibl.  
 

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 21.04.2022 beschlossen und tritt am 30.06.2022 in Kraft.

Das Zuchtprogramm herunterladen:   Zurück zu der Übersicht

Zuchtprogramm Ostfriesisches Milchschaf

Zuchtprogramm OSTFRIESISCHES MILCHSCHAF
Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg
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Ostfriesisches Milchschaf_01 Ostfriesisches Milchschaf_02
Foto: BY Foto: WE

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Rassename: Ostfriesisches Milchschaf

Abkürzung: OMS

VDL-Beschluss: 2021

Gefährdung: gefährdet

Herkunft: einheimisch

Rassengruppe: Milchschaf

Äquirasse: keine

Der Ursprung der Rasse Ostfriesisches Milchschaf liegt in Ostfriesland, wo um 1850 die zwei dort beheimateten Schläge des Marschschafes (Groninger- und Friesenschaf) zu einem einheitlichen Typ zusammengefasst wurden. Es ist ein großrahmiges Schaf mit geschlossenem, langem und tiefem Rumpf, ausgeprägter Rippenwölbung und fester Rippenpartie. Der Rücken ist lang, fest und gerade, die Kruppe leicht abschüssig und nicht zu kurz. Das Schaf ist gut bemuskelt und die Gliedmaßen weisen eine korrekte Stellung und straffe Fesseln auf. Der längliche, leicht ramsnasige und hornlose Kopf hat einen edlen Ausdruck. Der Kopf ist mit feinen Stichelhaaren bedeckt. Die langen, dünnen Ohren sind nach vorn gerichtet, die Augen groß mit stark entwickelten Tränendrüsen. Rassetypisch ist ein dünner, langer und unbewollter Schwanz. Lang und abgewachsene Crossbred-Wolle mit dichtem, geschlossenem Stapel bei ausgeglichenem Sortiment mit einer Feinheit von 32 – 38 µ. Die Farbe der Wolle, des Kopfes und der Gliedmaßen reicht von einheitlich weiß (w) über einheitlich schwarzbraun (s) bis hin zu gescheckt (g). Die Muttertiere sind frühreif, fruchtbar mit saisonalem Brunstzyklus.

Das Euter ist vorne und hinten fest aufgehängt. Dabei ist die Aufhängung breit und lang. Es hat ein gut ausgebildetes Vor- und auch Hintereuter, das Zentralband teilt das Euter in zwei symmetrische Hälften ohne zu stark einzuschneiden. Das Euter ist drüsig. Die Striche sind in Form, Ansatz und Stellung symmetrisch zueinander. Die Striche sind am Euterboden angesetzt, sie sind zylindrisch bis konisch geformt und nach vorne abgerundet. Die Strichöffnung liegt zentral auf der Zitzenkuppe. Die Striche zeigen leicht nach vorne-außen.

 

Körper-gewicht (kg)

Vlies-
gewicht
(kg)

Ablamm-ergebnis (%)

Widerrist-höhe (cm)

Altböcke

110 - 130

     

Jährlingsböcke

90 - 120

     

Lammböcke

65 - 80

     

Mutterschafe

70 - 100

5 - 7

200 - 300

 

Jährlingsschafe

60 - 80

     

Zuchtlämmer

45 - 60

     

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen. Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 300 - 400 g, das handelsübliche Mastendgewicht bei rund 42-50 kg. Die Milchleistung beträgt ca. 400 bis 600 kg Milch (150-Tageleistung) bei etwa 5 – 6 % Fett und 4 – 5 % Eiweiß.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Zuchtziel ist ein widerstandsfähiges und anpassungsfähiges Schaf mit geschlossenem Vlies, das bei entsprechender Fütterung eine hohe Leistungsbereitschaft zeigt. Kleine helle Einschlüsse (Flamme oder Spiegel) in den Augen sind unerwünscht, keine Zuchtverwendung bei Fischaugen. Zuchtziele sind der fehlerfreie Gang, das korrekte Gebiss und das Freisein von Wollfehlern. Pigmentflecken sind bei Zuchttieren des weißen Farbschlags unerwünscht. Altersflecken sind ohne Bedeutung. Entsprechendes gilt für Zuchttiere des schwarzbraunen Farbschlags. Die Muttertiere sind leicht lammend.

Die Milchleistung sollte bei ca. 600 kg Milch bei etwa 5 – 6 % Fett und 4 – 5 % Eiweiß liegen. Das Milchschafeuter soll zum Säugen der Lämmer und zum Hand- und Maschinenmelken geeignet sein. Das Zentralband soll hinten möglichst hoch angewachsen sein und vorne möglichst weit am Bauch auslaufen. Der Euterboden liegt nicht tiefer als drei Finger breit über dem Sprunggelenk. Die Bewollung darf auf keinen Fall das Melken behindern oder die Melkhygiene beeinflussen. Hörner sind zuchtausschließend. Toleriert werden Wackelhörner und kleine, schwach ausgeprägte Hornansätze.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet der ehemaligen Landwirtschaftskammer Weser-Ems und die Stadt Bremen.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Ostfriesisches Milchschaf. Zum 01.01.2021 sind 76 Böcke und 793 Mutterschafe in 39 Zuchtbetrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Milchschafe).

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Ostfriesisches Milchschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.

  • Euterbewertung für Muttertiere mit den Merkmalen Euter und Striche: Die Prüfung ist freiwillig.

  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.

  • Fleischleistungsprüfung: Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

  • Milchleistungsprüfung: Die Prüfung einer Bockmutter ist Voraussetzung für die Körung eines Bockes.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und werden in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands

  • Euterbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands

  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter

  • Fleischleistungsprüfung:

    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands

    • Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands

    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands

  • Milchleistungsprüfung: Die Milchleistungsprüfung (MLP) wird gemäß der schriftlichen Vereinbarung des Verbandes mit dem Landeskontrollverband Niedersachen e.V., Großstr. 30, 26789 Leer nach ICAR-anerkannten Methoden durchgeführt. Die ermittelten MLP-Daten werden vom LKV an die beauftragte Datenverarbeitungsstelle, vit Verden, weitergegeben und dort aufbereitet, so dass sie für die Herdbuchführung verwendet werden können.

5. Zuchtwertschätzung

Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf

Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.) beauftragt.

Für folgende Parameter wird bei der Rasse Ostfriesisches Milchschaf eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:

  • Reproduktion mit dem Einzelmerkmal Wurfgröße (Anzahl geborene Lämmer pro Mutterschaf)

  • Exterieur mit den Einzelmerkmalen Wollqualität, Bemuskelung und Äußere Erscheinung

  • Fleischleistung mit dem Einzelmerkmal Tägliche Zunahme

Für jedes Einzelmerkmal wird bei Vorliegen der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Gewichtung (in %) gebildet:

  • Reproduktion 30,0

  • Wollqualität 10,0

  • Bemuskelung 10,0

  • Äußere Erscheinung 25,0

  • Tägliche Zunahme 25,0

Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen ge­führt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbei­tet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands. Die Farbe der Wolle (w/s/g) ist – soweit bekannt – im Zuchtbuch und in der Tierzuchtbescheinigung beim Tier und allen abgebildeten Vorfahren zu vermerken.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung

Anforderungen an männliche Tiere

Anforderungen an weibliche Tiere

Haupt-abteilung

Klasse A

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Haupt-abteilung

Klasse B

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

 

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

 

als rassetypisch beurteilt

 

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,

  2. deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,

  3. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.

A männl.

A männl.

A

A

A weibl.

(Aufstiegstier)

A

C

A weibl.

(Aufstiegstier)

A männl.

A

A

C weibl.

A

D

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 10.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Das Zuchtprogramm herunterladen:
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Zuchtprogramm Dorper

Zuchtprogramm Dorper

Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg
 LSV Weser-Ems Logo
 Dorper  Dorper 01
Foto: BY Foto: BY 

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Rassename: Dorperschaf Abkürzung: DOS VDL-Beschluss: 2021
Gefährdung: nicht gefährdet Herkunft: Südafrika Rassengruppe: Haarschafe

Äquirasse: keine

Das Dorperschaf ist in den 30-er Jahren des 20. Jahrhunderts in Südafrika aus Kreuzungen der Rassen Dorset Horn und Blackheaded Persian entwickelt worden.

Dorperschafe sind weiß, mit schwarzem Kopf und Hals, oder rein weiß.

Es handelt sich beim Dorperschaf um ein mittelgroßes Haarschaf im Fleischtyp mit breitem, tiefem Rumpf, breiter, vorgeschobener Brust, fester Lendenpartie und ausgeprägter Bemuskelung. Der lange Rücken darf eine leichte Absenkung hinter der Schulter aufweisen. Der Kopf soll ausdrucksvoll sein.

Das kurze, leichte, mischwollige Vlies wird im Frühjahr abgeworfen, wenn auch nicht immer vollständig. Kopf, Bauch und Gliedmaßen sind unbewollt. In der Regel sind die Schafe hornlos; bei den Böcken sind lose Hornstummel, auch feste Hörner, zulässig. Der Brunstzyklus ist asaisonal.

  Körper-gewicht (kg) Vlies-gewicht (kg) Ablamm-
ergebnis
(%)
Widerrist-
höhe (cm)
Rumpf-
länge (cm)
Altböcke 100 - 120        
Jährlingsböcke 80 - 100        
Lammböcke (6 Monate) 50 - 60        
Mutterschafe 70 - 80   150    
Zuchtlämmer (6 Monate) 50 - 55        

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 4,5 kg bei Einlingen und 3,5 kg bei Mehrlingen.

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 250 - 300 g, die Schlachtausbeute beträgt bei einem handelsüblichen Lebendgewicht von 38 kg 42 kg ca. bis 50 – 53 %.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien.

 2.1 Zuchtziele

Das Ziel der Zucht von Dorperschafen besteht in der wirtschaftlichen Erzeugung von Fleisch, selbst unter ungünstigen Bedingungen. Daher stehen bei der Zuchtwahl die Leistungseigenschaften im Vordergrund. Formale Gesichtspunkte spielen eine untergeordnete Rolle.

Schwarze Flecken oder weiße Abzeichen werden geduldet. An den unbehaarten Körperpartien soll die Haut nach Möglichkeit pigmentiert sein. Hautpigmentflecken an anderen Körperpartien sind nicht zu beanstanden.

Ein kräftiges Fundament mit korrekter Beinstellung, fester Fesselung und robusten Klauen ist neben einem guten Euter von maßgeblicher funktionaler Bedeutung.

Das Vlies soll zu Beginn des Sommers abgeworfen werden; allerdings bleibt es dem Einzelnen überlassen, ein mehr im Woll- oder mehr im Haarschaftyp stehendes Schaf zu züchten. Lämmer sollen in der Lage sein, unter Weidemastbedingungen das geeignete Schlachtgewicht von 38-42 kg innerhalb von 4-5 Monaten zu erreichen. Durch leichte Geburten, ausgeprägte Vitalität der Lämmer, gute Milchleistung und ausgeprägte Muttereigenschaften sollen hohe Aufzuchtergebnisse erzielt werden.

 2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband (ZV). Der Züchter ist verpflichtet, alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem ZV zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das ehemalige Gebiet der Landwirtschaftskammer Weser-Ems und die Stadt Bremen.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Dorperschaf. Zum 28.06.2022 sind 1 Bock und 5 Mutterschafe in einem Betrieb eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Haarschafe).

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feld- oder Stationsprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Dorperschaf durchgeführt:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Abteilungsklassen A, C und D eingetragen werden sollen, obligatorisch. Das jeweilige Exterieurmerkmal wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe obligatorisch
    • Fleischleistungsprüfung im Feld oder auf Station: Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.
    • Mütterlichkeitsprüfung: indirekte Erfassung der Säugeleistung. Diese Prüfung ist freiwillig.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und werden in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbandes
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
  • Fleischleistungsprüfung:
    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Ultraschall im Feld:Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Fleischigkeitsnote im Feld:Beauftragter des Zuchtverbandes
    • Mütterlichkeitsprüfung: Züchter

5. Zuchtwertschätzung

Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf

Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.) beauftragt.

Für folgende Parameter wird bei der Rasse Dorperschaf eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:

  • Reproduktion mit dem Einzelmerkmal Wurfgröße (Anzahl geborene Lämmer pro Mutterschaf)
  • Exterieur mit den Einzelmerkmalen Bemuskelung und Äußere Erscheinung
  • Fleischleistung mit den Einzelmerkmalen Tägliche Zunahme, Futterverwertung, Fleischigkeit und Verfettung

Für jedes Einzelmerkmal wird bei Überschreiten der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Wichtung (in %) gebildet:

  • Reproduktion15,0
  • Bemuskelung15,0
  • Äußere Erscheinung20,0
  • Tägliche Zunahme15,0
  • Futterverwertung0,0
  • Fleischigkeit20,0
  • Verfettung15,0
  • Mütterlichkeit0,0

Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ bei vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.  

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung Anforderungen an männliche Tiere Anforderungen an weibliche Tiere

Haupt-abteilung

Klasse A

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Haupt-abteilung

Klasse B

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

  bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,
  2. deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
  3. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl. A männl. A männl. A
A

A weibl.

(Aufstiegstier)

A
C

A weibl.

(Aufstiegstier)

A männl. A
A
C weibl. A
D

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionsmethoden und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 21.04.2022 beschlossen und tritt am 30.06.2022 in Kraft.

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Zuchtprogramm Nolana

Zuchtprogramm NOLANA

Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg
 LSV Weser-Ems Logo
 Nolana-001  Nolana-002
Foto: BY Foto: WE 

Rassename: Nolana

Abkürzung: NOL

VDL-Beschluss: 2021

Gefährdung: gefährdet

Herkunft: Deutschland

Rassegruppe: Haarschaf

Äquirasse: keine

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Das Nolana-Schaf entstand in den ersten 2 Jahrzehnten des 21. Jahrhunderts im Rahmen eines Zuchtversuches unter dem Namen NOLANA aus einer Kombinationskreuzung verschiedener Woll- und Haarschafrassen mit dem Ziel, ein robustes hornloses Haarschaf mit natürlichem Fellwechsel zu züchten, welches nicht geschoren werden muss. Im Verlauf des Zuchtversuches bildeten sich 2 Zuchtrichtungen heraus, der Landschaftyp und der Fleischschaftyp. Die Rasse Nolana führt die Zucht der Zuchtrichtung Fleischschaftyp fort.

Das Nolana-Schaf weist einen geraden, langen und breiten Rücken mit guter Rippenwölbung und breiter Brust auf. Durch die gute Flankentiefe, ein breites Becken und die gut ausgeprägten Außen- und Innenkeulen eignet es sich bestens zur Erzeugung hochwertiger Schlachtkörper bei hoher Ausschlachtung, geringer Verfettung und guter Ausprägung der wertvollen Fleischpartien.

Gute Muttereigenschaften, gute Säugeleistung, hohe Fruchtbarkeit, Leichtlammigkeit, Frühreife, eine lange Brunstsaison sowie eine Robustheit gegen Witterungsbedingungen zeichnen die Rasse aus. Das Haarkleid der Nolana-Schafe soll einheitlich weiß sein, Klauen, Maul und Nase sollten jedoch dunkel pigmentiert sein.

Gute Eignung für die Koppelhaltung auf Grünlandstandorten mittlerer bis guter Ertragsfähigkeit.

Nolana-Schafe sind hornlos.

 

Körpergewicht (kg)

Ablammergebnis (%)

Widerristhöhe (cm)

Rückenlänge (cm)

Altböcke

120 - 140

 

80 - 90

95 - 105

Jährlingsböcke

90 – 100

 

75 - 85

90 - 100

Lammböcke
(6 Monate)

50 - 60

     

Mutterschafe

70 - 90

150 – 180

70 - 80

80 - 95

Zuchtlämmer
(8 Monate)

50 - 65

     

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen.
Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 300 – 400 g, die Schlachtausbeute beträgt bei einem handelsüblichen Mastendgewicht von 42 kg ca. 50 - 51 %.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines mittel- bis großrahmigen, hornlosen Haarschafes im Fleischtyp zur Erzeugung von hochwertigen Schlachtkörpern in der Gewichtsklasse 18 – 22 kg.

Das Fundament soll stark und trocken sein und eine korrekte Stellung aufweisen, erwünscht sind feste Klauen.

Wackelhörner werden toleriert, Hornansätze und Stummelhörner bis max. 2 cm sind unerwünscht und führen zu einer Abwertung in der Note der „Äußeren Erscheinung“, Hörner sind zuchtausschließend. Pigmentflecken sind unerwünscht.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden mit der Methode der Reinzucht angestrebt. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden, in Ausnahmefällen zur Vermeidung von Inzucht auf Antrag auch männliche Tiere.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Resistenzgen für Scrapie. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber der klassischen Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen Scrapie. Böcke der PrP-Genotypklassen G4 und G5 werden nicht gekört und sind gem. TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem ZV zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet Land Niedersachsen und die Stadt Bremen

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Nolana. Zum 01.01.2021 sind 2 Böcke und 21 Mutterschafe aus 2 Zuchtbetrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Fleischschafe).

4. Leistungsprüfungen und Zuchtwertklassen

Die Leistungsprüfungen und die Einteilung in Zuchtwertklassen erfolgen nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Nolana durchgeführt:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Abhaarverhalten, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C oder D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.

  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.

  • Fleischleistungsprüfungen im Feld oder auf Station: Die Fleischleistungsprüfung ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und werden in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung Beauftragter des ZV

  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld Züchter

  • Fleischleistungsprüfung

    • Gewichtserhebung im Feld Züchter oder Beauftragter des ZV

    • Ultraschallmessung im Feld Beauftragter des ZV

    • Fleischigkeitsnote im Feld Beauftragter des ZV

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den ZV. Hierzu bedient sich der ZV entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom ZV im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt. vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des ZV.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche und weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D. Von der Ausnahmegenehmigung nach Anhang II, Teil 1, Kapitel III, Nr. 2 der VO (EU) 2016/1012 wird Gebrauch gemacht.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung

Anforderungen an männliche Tiere

Anforderungen an weibliche Tiere

Hauptabteilung

Klasse A

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Hauptabteilung

Klasse B

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen

Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,

  2. deren Eltern und Großeltern im Zuchtbuch eingetragen und leistungsgeprüft sind,

  3. deren Eltern mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet sind,

  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Böcke der Herdbuchklassen C und D werden bewertet, aber nicht gekört.

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.

C männl.

D männl.

 
 

D weibl.

 
 

C weibl.

D männl.

 
 

D weibl.

 
 

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 10.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft. 

Das Zuchtprogramm herunterladen:
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