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Niedersächsische Schaftage 2025
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Lehrfahrt 2025 - Hessen
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Zuchtprogramm Ostfriesische Milchsc...
23 Apr 2025 20:03Zuchtprogramm Ostfriesische Milchschafe

Zuchtprogramm für Ostfriesische Milchschafe geändert: Folgende Leistungsprüfungen werden bei d [ ... ]

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Schmallenberg-VirusFoto: Hamann-Thölken, Schaf- und Ziegengesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (SZGD)Das Schmallenberg-Virus ist erstmals im Frühherbst des vergangenen Jahres auf rinder- und schafhaltenden Betrieben in den Niederlanden nachgewiesen worden. Im Nachbarland und auch im Rheinland wurden seit August bei Rindern Fälle von hohem Fieber, weniger Milchleistung und auch Lahmheit beobachtet. Schafhalter meldeten missgebildete und totgeborene Lämmer. Auch Verlammungen und lebensschwache Lämmer wurden häufig gemeldet.

Seit Dezember 2011 wurden vermehrt totgeborene oder lebensschwache, missgebildete Lämmer zur Obduktion an die Veterinärinstitute des LAVES eingesandt. Aufgrund der Vorberichte, der epidemiologischen Zusammenhänge und der charakteristischen Missbildungen der Gliedmaßen und Gehirne bestand der Verdacht einer Virus-Infektion. Dies konnte später durch molekularbiologische Untersuchungen der Gewebeproben bestätigt werden.

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat dieses Virus („Schmallenberg-Virus"; Genus Orthobunyavirus) anhand molekularbiologischer Untersuchungen in die Gruppe der Akabane-ähnlichen Viren eingruppiert. Akabane-ähnliche Viren werden hauptsächlich durch blutsaugende Insekten übertragen. Das beim Wiederkäuer relevante Akabane-Virus stellt kein Risiko für den Menschen dar. Es handelt sich nicht um einen Zoonoseerreger. Aufgrund der genetischen Verwandtschaft zwischen dem Akabane-Virus und dem Schmallenberg-Virus und einer wahrscheinlich gleichartigen Krankheitsentstehung ist eine ähnliche Epidemiologie wie beim Akabane-Virus möglich. Das morphologische Bild der Schmallenberg-Virus-assoziierten Missbildungen ähnelt den in der Literatur beschriebenen Veränderungen nach intrauteriner Akabane-Virus-Infektion. Bei Schafen und Ziegen werden nach der Akabane-Virus-Infektion meistens Fehlbildungen beobachtet, wenn die Infektion der Muttertiere mit dem Virus zwischen dem 28. und 56. Tag der Trächtigkeit (beim Rind zwischen dem 80. bis 150. Tag) erfolgte. Bei einer Infektion zum Beginn der Trächtigkeit kommt es meist zu Aborten bzw. zu einer verspäteten Lammzeit, da die Schafe umbocken. Das Virus führt beim Embryo zu Schäden am Gehirn und am Rückenmark, wodurch es zu den typischen Missbildungen kommt. Teilweise sind die Lämmer auch noch einige Tage lebensfähig.

Der Erreger wird durch Gnitzen, also Stechmücken, übertragen. Wissenschaftler in Belgien haben in Gnitzen der Gattung Culicoides das Schmallenberg-Virus nachgewiesen. Diese Gnitzen gehören zu den fünf Arten, die auch für die Übertragung des Virus der Blauzungenkrankheit verantwortlich sind. Die untersuchten Insekten waren bereits im September und Oktober vergangenen Jahres gefangen wurden.

Es gab keine Anzeige- oder Bekämpfungspflicht, weil die Krankheit vorher in Europa noch nicht aufgetreten war. Durch das BMELV wurde die Verordnung über meldpflichtige Krankheiten kurzfristig geändert und nun auch durch den Bundesrat bestätigt. Alle Veterinäre und Untersuchungseinrichtungen sind damit zu den entsprechenden Meldungen verpflichtet.

Gezielte Vorsichts- oder Bekämpfungsmaßnahmen konnten nicht eingeleitet werden, weil der Infektionsweg und die Ausbreitung des Erregers noch nicht vollständig bekannt sind. Wenn jahreszeitlich mit dem Auftreten von Mücken gerechnet werden muss, könnten, wie bei der Blauzungenkrankheit, insektenabwehrende Mittel bei Rindern und Schafen eingesetzt werden. Ein Impfstoff ist in der Entwicklung. Mit einer Markteinführung ist aber nicht vor Anfang 2014 zu rechnen.

Der Nachweis „Schmallenberg-Virus"-spezifischer Genomfragmente erfolgte in missgebildeten, überwiegend totgeborenen Lämmern. Die Proben können beim Veterinärinstitut in Hannover oder Oldenburg untersucht werden.

Abzuklärende Verdachtsfälle konzentrieren sich grundsätzlich auf missgebildete Kälber, Schaf- und Ziegenlämmer, bei denen der pathologisch-anatomische Befund den Verdacht auf eine Bunyavirus-Infektion begründet. Außerdem werden Tiere aus bisher nicht betroffenen Regionen untersucht.

Konnten die Untersuchungen auf das Schmallenbergvirus zuerst nur im FLI stattfinden, sind jetzt auch die Veterinärinstitute hierzu in der Lage und übernehmen dieses für die niedersächsischen Verdachtsfälle.

Um weitere Erkenntnisse über die Krankheit zu erhalten und die mögliche Ausbreitung des „neuen" Erregers besser einschätzen zu können, ist es wichtig, dass betroffene Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter oder die betreuenden Hoftierärzte das Auftreten missgebildeter Kälber und Lämmer ihrem zuständigen Veterinäramt melden. Zur Abklärung auf „Schmallenberg-Virus" sollten ganze Tierkörper an die Untersuchungseinrichtungen eingesandt werden.

Weiteres Vorgehen in Niedersachsen:

Bei begründeten Verdachtsfällen auf Grund missgebildeter Kälber-, Schaf- und Ziegenlämmer ist Probenmaterial an das Veterinärinstitut Hannover oder Oldenburg zu senden. Die Untersuchung erfolgt amtlich. Die Untersuchungskosten dieser Institute des LAVES werden bis auf weiteres vom Land getragen. Sobald in einem Bestand ein Fall amtlich festgestellt wurde, wird dieser nicht weiter labormäßig untersucht. Weitere Untersuchungen können auf Kosten des Tierhalters erfolgen.

Eine OIE -Listung der Akabanevirusinfektion  ist bisher nicht erfolgt, trotz massiver Schäden in den 70 er Jahren in Japan. Das ist auch nicht anzustreben, da dies sofort zu Handelsbeschränkungen und ggf. Sperrmaßnahmen für die Betriebe führen würde.  Die EU-Kommission hat in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es keine Handelsbeschränkungen im innergemeinschaftlichen Handel geben soll, da derzeit keine große Verbreitungsgefahr gesehen wird, die Ausbreitung erfasst und weitere Erkenntnisse gewonnen werden sollen.

Weitere Informationen unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de mit aktueller Landkarte zur Verteilung der Erkrankungen, Bildern von missgebildeten Lämmern , Video der TiHo Hannover und weiteren Informationen zur Krankheit.

Fragebogenauswertung

Die Auswertung der 245 bislang von Ihnen zurückgesandten Fragebögen ergibt folgendes Resultat:

  • 160 Betriebe waren ohne Schadenfälle (65,3%), bei 41 (16,7%) wurde die Erkrankung amtlich festgestellt und bei 47 (19,2 %) waren typische Anzeichen zu erkennen, aber das Virus konnte nicht festgestellt werden.
  • 82 von der Krankheit betroffene Betriebe hatten bei 10058 Lammungen 11069 lebendgeborene Lämmer (110%).
  • Es wurden 404 Aborte, 670 Schwergeburten und 1018 Missbildungen registriert (ca. 16% Verluste).
  • Die Verluste bei den Mutterschafen lagen bei min. 0,5% und die Anzahl der güsten Mutterschafe bei min. 1%.
  • Besonders betroffene Schafhalter hatten durch Verlammungen und güste Schafe über 40% weniger Lämmer als üblich.
  • Ablammungen im Zeitraum Dezember bis Februar waren besonders betroffen.
  • Die betroffenen Betriebe berichten neben den vielen verkrüppelten Totgeburten über verspätete Ablammungen, erhöhter Einlingsanteil, Wehenschwächen, Totgeburten durch feste Eihäute und Milchmangel.

Aufgrund der bisher vorliegenden Informationen kann man auf eine gute Durchseuchung der Schafherden hoffen, damit es zur nächsten Ablammperiode nicht erneut zu diesen hohen Lämmerverlusten kommt. Bislang gibt es noch keine Informationen darüber wie lang der durch eine überstandene Infektion erworbene Immunschutz besteht.

Vorgehen bei Verdacht einer Infektionen mit dem Schmallenberg-Virus (SBV) und bei Einsendung von Proben für Handelsuntersuchungen -

Die Infektion mit dem Schmallenberg-Virus wird zukünftig in die Liste der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten aufgenommen. Die dazu erforderliche Änderungsverordnung tritt voraussichtlich Ende März 2012 in Kraft. Bund und Länder haben vereinbart, aktuell auftretende Fälle ab sofort zu melden. Zur Meldung verpflichtet sind gemäß der oben genannten Verordnung die Veterinäruntersuchungsämter sowie praktizierende Tierärzte. Erwünscht ist ebenfalls die Meldung durch den Tierhalter.

Wie soll der Tierhalter bei Auftreten von Verdachtsfällen im Betrieb vorgehen?

Bei erstmaligem Auftreten von Verdachtsfällen (z.B. Föten mit typischen Missbildungen) sollte der Tierhalter das zuständige Veterinäramt informieren und zur Abklärung geeignetes Probenmaterial im LAVES untersuchen lassen. Die Untersuchung kann im Lebensmittel- und Veterinärinstitut in Oldenburg oder Hannover sowie im Futtermittelinstitut in Stade erfolgen.

Welches Probenmaterial ist geeignet und wie gelangt es zum Untersuchungsamt? Welche Kosten entstehen?

Zur Untersuchung auf eine Infektion mit dem SBV eignen sich ganze Tierkörper, Gehirn, Milz, Fruchtwasser sowie Blutserum. Da das Virus nur über eine kurze Zeit im Blut nachweisbar ist, ist die Aussagekraft einer Blutserumuntersuchung eingeschränkt.

Mit dem zuständigen Veterinäramt sollte abgeklärt werden, ob Probenmaterial vom Tierhalter zum LAVES gebracht wird oder ob eine evtl. notwendige Probenentnahme (z.B. bei Kälbern) und der Probenversand über das Veterinäramt organisiert werden. Das kann unter Einbeziehung der Tierkörperbeseitigungsanstalten geschehen. Die vorherige telefonische Anmeldung des Probeneinganges von Tierkörpern oder großen Probenzahlen beim Untersuchungsinstitut durch den Tierarzt ist notwendig.

Erfolgt die Untersuchung des Probenmaterials zur Abklärung eines ersten Verdachtes, entstehen dem Tierhalter keine Kosten. Nach amtlicher Feststellung der Infektion mit SBV in einem Bestand wird dieser amtlich nicht weiter untersucht. Auf Wunsch des Tierhalters sind weitere Untersuchungen jederzeit auf seine Kosten möglich. Über die Kosten der pathologischen und weitergehenden Untersuchungen informiert das jeweilige Untersuchungsinstitut.

Welches Probenmaterial ist im Rahmen von Handelsuntersuchungen einzusenden? Welche Kosten entstehen in diesem Zusammenhang?

Im Rahmen des Handels mit Zuchttieren, genetischem Material etc. fordern einige Drittländer die SBV-Antikörperfreiheit der zu verbringenden Tiere bzw. deren Erzeugnisse. Zur Untersuchung sind Serumproben an die Untersuchungsinstitute des LAVES zu schicken. Die Einsendung ist im Vorfeld mit dem jeweiligen Institut abzusprechen. Ergebnisse liegen frühestens nach 3-4 Tagen vor. Für die serologische Untersuchung mittels Neutralisationstest entstehen Kosten von 10 € pro Probe. Für Untersuchungen zum Virusnachweis mittels PCR wird eine Gebühr von 15 € erhoben.

Die Probennahme hat durch einen Tierarzt zu erfolgen.

Seit Januar 2010 gelten bundesweit neue Bestimmungen zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen. Bis zuletzt hatten sich Schaf- und Ziegenhalter und deren Interessenvertretung gegen die Einführung der elektronischen Kennzeichnung gewehrt.

Der Bundesrat hat am 12.02.2010 die Änderung der Viehverkehrsverordnung beschlossen und die Neufassung wurde am 8. März 2010 verkündet. Gleichzeitig fordert der Bundesrat in obiger Sitzung die Bundesregierung auf, sich erneut bei der EU für eine Abschaffung der elektronischen Kennzeichnung einzusetzen. Insofern waren die zahlreichen Proteste, Kundgebungen und Demonstrationen der Schaf- und Ziegenhalter nicht fruchtlos.

Aber dennoch gelten die neuen Bestimmungen und müssen umgesetzt werden. Das gilt insbesondere für die Bezieher von EU-Direktzahlungen, da die Einhaltung der Vorschriften zur Kennzeichnung von Tieren und zur Führung eines Bestandsregisters im Rahmen von Cross Compliance Kontrollen vor Ort überprüft werden.In den letzten Monaten haben die Schafzuchtverbände und die Landwirtschaftskammer niedersachsenweit auf zehn Veranstaltungen ausführlich über die neuen Anforderungen informiert.

Außerdem erhielten am 12. Januar alle Schaf- und Ziegenhalter, die zwischen 2006 und 2009 schon einmal Ohrmarken bekommen hatten von der in Niedersachsen beauftragten Regionalstelle, dem VIT in Verden, ein ausführliches Informationsschreiben und ein Formular zur Bestellung der neuen Ohrmarken.

Kontakt über VIT Verden,
Tel: 04231-955 633, www.vit.de.

Neu ist, dass die Ohrmarken nicht mehr über das jeweilige Veterinäramt des Tierhalters, sondern direkt beim VIT bestellt werden.

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