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Müden 2025 - Katalog jetzt online
01 Jul 2025 21:27Müden 2025 - Katalog jetzt online

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Niedersächsische Schaftage 2025
26 Jun 2025 14:02Niedersächsische Schaftage 2025

Die niedersächsischen Schafzuchtverbände laden zum zweiten Mal zu einer gemeinsamen Auktion nach [ ... ]

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Lehrfahrt 2025 - Hessen
16 Jun 2025 07:29Lehrfahrt 2025 - Hessen

Lehrfahrt nach Hessen geplant - 04. September - 7. September 2025 Ludwig Schmitz und weitere Vorsta [ ... ]

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"31. Bentheimer Landschaf Eliteaukt...
04 Jun 2025 12:02Klein Bentheimer Landsch Bearbeitet

            KATALOG 2025 - Mitte Juli 2025 online „31. Ben [ ... ]

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Zuchtprogramm Ostfriesische Milchsc...
23 Apr 2025 20:03Zuchtprogramm Ostfriesische Milchschafe

Zuchtprogramm für Ostfriesische Milchschafe geändert: Folgende Leistungsprüfungen werden bei d [ ... ]

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Weide; 1,5 ha mit Unterstand
07 Apr 2025 16:34Weide; 1,5 ha mit Unterstand

1,5 Schafweide pachtfrei zu vergeben: in 28857 Syke-Barrien  Kontakt: 01520 - 911 21 21  [ ... ]

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Um Futterkosten zu sparen und Fütterungsfehler zu vermeiden, sollten nach der Ernte Getreide und auch Leguminosen auf ihren Futterwert untersucht werden. Unsere jährlichen Untersuchungsergebnisse zeigen, dass vor allem die Rohproteinwerte erheblich schwanken. Dies bedingt immer wieder Korrekturen bei den Futterrationen. Zukaufkomponenten sollten nur mit Untersuchungsergebnis gekauft werden. Die LUFA-Nordwest bietet kostengünstige Getreideuntersuchungen mit dem NIRS-verfahren für 27,- € plus Steuer an. Für Leguminosen muss eine Vollanalyse durchgeführt werden.

Untersuchungsaufträge wirtschaftseigene Futtermittel können unter www.lufa-nord-west.de heruntergeladen werden.

Eine Festmistzwischenlagerung ist im Rahmen einer ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung möglich, wenn die Belange des Boden- und Gewässerschutzes beachtet werden. Die hierbei zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen nennt in Niedersachsen der gemeinsame Runderlass des Umweltministeriums und des Landwirtschaftsministeriums vom 29.11.2005 „Anforderungen an die Zwischenlagerung von Stallmist und Geflügelkot“. Der Runderlass ist veröffentlicht im Niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 45/2005 auf Seite 984. Als wesentliche zu berücksichtigende Rahmenbedingungen sind zu beachten:

  • Die Festmistzwischenlagerung ist auf 6 Monate begrenzt.
  • Es darf nur die Mistmenge auf einem Schlag zwischengelagert werden, die nach guter fachlicher Praxis bedarfsgerecht auf dieser Fläche gedüngt werden kann.
  • Der Lagerplatz ist von Jahr zu Jahr zu wechseln.
  • Das Zwischenlager ist mietenförmig zu gestalten und soll maximal 100 m² groß und maximal 1,5 bis 2 m hoch sein.
  • Die Mutterbodenschicht unter dem Lager soll mindestens 25 cm mächtig sein mit mindestens 50 cm mächtiger durchwurzelter Unterbodenschicht.
  • Überschwemmungsgebiete, Hanglagen und Flächen mit weniger als 1,5 m Grundwasserflurabstand sind für die Zwischenlagerung ungeeignet.
  • Der Abstand zu Gewässern soll ca. 20 m betragen. Keinesfalls darf Sickerwasser in Gewässer gelangen. •Das Zwischenlager darf nicht im Bereich von Dränsträngen errichtet werden.
  • Bestehende Wasserschutzgebietsverordnungen sind zu beachten. In Wasservorranggebieten darf in einem Umkreis von 100 m um die Wassergewinnungsanlage keine Zwischenlagerung stattfinden.
  • Mist mit weniger als 25 v. H. Trockensubstanzgehalt ist mindestens 3 Wochen auf fester Platte mit Auffanggrube vorzulagern.

Weitere Einzelheiten zur Lagerung von Stallmist und Geflügelkot finden Sie unter www.lwkniedersachsen.de (Webcode: 01020553)

Die Grünlandpflege sollte in der verbleibenden Vegetationszeit noch einmal intensiviert werden, um die Grasnarben optimal in den Winter zu schicken und Auswinterungsschäden durch Kahlfrost, Fusariumbefall (Schneeschimmel) oder Tipulafraß (Larven der Wiesenschnake) zu vermeiden. Sie können zum Totalausfall der wertvolleren Grünlandvegetation führen und verursachen hohe Folgekosten. Ziel der Grünlandbewirtschaftung im Herbst müssen gleichmäßig kurzrasige Bestände mit einer Bestandshöhe von 6-8 cm zum tatsächlichen Vegetationsende sein. Nach der letzten Nutzung sollte daher die Zeit für einen Wiederaustrieb zur Reservestoffeinlagerung gegeben sein. Nachsaaten mit geeigneten Mischungen (Deutsches Weidelgras, Wiesenlieschgras) konnten noch im September erfolgen und sind aufgrund der möglichen Etablierung vor Winter günstiger zu beurteilen als eine Frühjahrsnachsaat. Weidetiere sollten im Herbst rechtzeitig aufgestallt werden, damit die Grasnarbe durch den Weidedruck nicht zu stark geschwächt wird. Bei Aufwuchshöhen von < 4 cm sowie bei hoher Bodenfeuchte besteht die Gefahr nachhaltiger Schädigung wertvoller Grasnarben. Extensiv genutzte Standweiden können durch abschließendes Ausputzen oder Mulchen bis auf etwa 5 cm Aufwuchshöhe im Oktober / November gepflegt werden.

Seit kurzem ist ein Stellenmarkt für den Bereich Schäferei online gestellt worden, der für viele interessant sein dürfte, die sich für eine Stelle in diesem Bereich interessieren. Ein Schäferkollege, der vor seiner Zeit als Schäfer als Programmierer und Grafikdesigner gearbeitet hat, hat seine Kenntnisse genutzt und damit diesen Stellenmarkt eröffnet. Die Stellenvermittlung ist kostenlos und soll es auch bleiben. Neben Stellen für Schäfer und Auszubildende kann man auch Praktikumsstellen für die Lammzeit inserieren und nach Aushilfen suchen. Den Stellenmarkt kann man unter folgendem Link aufrufen: www.stellenmarkt-schafe.de

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