Mitglieder Anmeldung

Wer ist online

We have 1330 guests and no members online

None
Tierschau am "Tag des offenen Hofes...
24 Apr 2024 11:19

Der Tierschauverein Jaderberg richtet nach langer Zeit mal wieder eine Tierschau aus. Die Veranstal [ ... ]

weiterlesen
75. Heidschnuckentag in Müden
22 Apr 2024 13:30

KATALOG hier ab 28.06.24 abrufbar!

75. Tag der Heidschnuckenzüchter
/strong>am 11. Juli 2024 in Müden / Ört [ ... ]

weiterlesen
Niedersächsische Schaftage 2024
07 Feb 2024 12:57

Niedersächsische Schaftage vom 01. - 03. August 2024 in Wüsting 
In den letzten Jahren haben [ ... ]

weiterlesen
Lehrfahrt 2024 Irland - Grüne Insel...
17 Jan 2024 13:15Lehrfahrt 2024 Irland - Grüne Insel im Atlantik

 Lehrfahrt 2024 - die Fahrt ist ausgebucht     Die diesjährige Lehrfahrt geht [ ... ]

weiterlesen
Ausbildungsberuf des Tierwirt Fachr...
12 Jan 2024 14:31

Aktuell ist ein erheblicher Bedarf an Nachwuchskräften in der Berufsausbildung Schäfer*in festzu [ ... ]

weiterlesen
Bundesweite Jungzüchtermeisterschaf...
23 Nov 2023 11:38Bundesweite Jungzüchtermeisterschaft 2024

  Nach der letzten Jungzüchter Meisterschaft in Leipzig 2019 bekamen Schafbegeisterte Kinde [ ... ]

weiterlesen

Tierseuchenbekämpfung;

Blauzungenkrankheit (BTV); Verbringungsregelungen für Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der nun vorliegenden Veröffentlichung der Bedingungen für das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen aus Niedersachsen in BTV-freie Zonen in Deutschland werden ergänzend folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

Verbringungen von Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland sind möglich, wenn

-             die Tiere mindestens 14 Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt wurden und

-             sie während dieses Zeitraumes mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an mindestens 14 Tage nach dem Schutz vor Vektorangriffen entnommenen Proben durchgeführt wurde.

Das bedeutet nach derzeitigem Stand, dass die Tiere innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung (= Datum des Abgangs aus dem Herkunftsbestand) mittels PCR mit negativem Ergebnis auf das Virus der Blauzungenkrankheit getestet und mindestens 14 Tage vor der Probenentnahme durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt wurden.

Das unter Tierseucheninfo Niedersachsen eingestellte Informationsblatt „Verbringungsregeln BTV-3-Ausbruch“  wurde dahingehend angepasst (https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html).

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Dr. Stefanie Gilgenbach

Referat 203 – Tierseuchenbekämpfung, Tierkörperbeseitigung
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
© Designed by Pagepixel