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Zuchtprogramm Schwarzes Bergschaf
Zuchtprogramm
Schwarzes Bergschaf

Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg
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Schwarzes Bergschaf-001 Schwarzes Bergschaf-002
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1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Rassename: Schwarzes Bergschaf

Abkürzung: SBS

VDL-Beschluss: 2018

Gefährdung: gefährdet

Herkunft: einheimisch

Rassengruppe: Landschafe

Äquirasse: Schwarzbraunes Bergschaf, Farbschlag schwarz (Südtirol)

Das Schwarze Bergschaf in seiner heutigen Form geht auf das Zaupel- bzw. Steinschaf sowie das norditalienische Bergamaskerschaf zurück. In den 1930er Jahren wurden alle Schläge zusammengefasst und es wurde offiziell nur noch das Weiße Bergschaf im Ostalpenraum gezüchtet. Einzelnen Züchtern ist es zu verdanken, dass die schwarze Farbe erhalten blieb.

Das Schwarze Bergschaf ist ein mittelgroßes bis großes, ganzfarbig schwarzes Landschaf der Alpenregion. Der schmale Kopf ist ramsnasig, hornlos und trägt eine Schaupe sowie breite, hängende Ohren.

Das Vlies besteht aus einer schwarzen Schlichtwolle in einer Feinheit von 32 bis 36 Mikron. Zweimal jährlich erfolgt die Schur. Das Brunstverhalten ist ausgeprägt asaisonal. Die Erstzulassung ist mit 8 Monaten möglich.

 

Körper-gewicht (kg)

Vlies-gewicht (kg)

Ablamm-ergebnis (%)

Widerrist-höhe (cm)

Altböcke

85 – 110

6,0 – 8,0

 

80 – 85

Jährlingsböcke

70 – 80

5,0 – 6,0

   

Mutterschafe

70 – 80

4,0 – 6,0

180 – 200

72 – 80

Jährlingsschafe

50 – 60

4,0 – 5,0

   

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen. Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 250 - 300 g, das handelsübliche Mastendgewicht bei rund 42 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines an raue Hochgebirgsbedingungen anpassungsfähigen, frühreifen Schafes mit hoher Fruchtbarkeit, Langlebigkeit und besten Muttereigenschaften. Unerwünscht sind kleine, bewegliche Hornansätze, Schlundhälse und mehr als zwei Zitzenanlagen. Ein frühzeitiges Ergrauen des Wollvlieses und Nasenrückens ist ebenso unerwünscht. Zuchtausschließend sind feste Hornansätze und Hörner sowie weiße Flecken.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Männliche und weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet der ehemaligen Landwirtschaftskammer Weser-Ems und die Stadt Bremen.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Schwarzes Bergschaf. Zum 01.01.2021 sind 0 Böcke und 5 Mutterschafe in einem Betrieb eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Landschafe).

4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Schwarzes Bergschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.

  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.

  • Fleischleistungsprüfung im Feld: Diese ist für männliche Tiere freiwillig. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

  • Säugeleistungsprüfung: Diese Prüfung ist freiwillig.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands

  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter

  • Fleischleistungsprüfung:

    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands

    • Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands

    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands

  • Säugeleistungsprüfung: Züchter

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch für männliche und weibliche Tiere umfasst eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und für weibliche Tiere eine zusätzliche Abteilung (Vorbuch) mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung

Anforderungen an männliche Tiere

Anforderungen an weibliche Tiere

Haupt-abteilung

Klasse A

Vater und Großväter in der Haupt­abtei­lung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abtei­lung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Vater und Großväter in der Haupt­abteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätz­lichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Haupt-abteilung

Klasse B

Vater und Großväter in der Haupt­abtei­lung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abtei­lung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Vater und Großväter in der Haupt­abteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätz­lichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

 

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse ein­getragen

bewertet mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

 

als rassetypisch beurteilt

 

bewertet mit mindestens Zuchtwert­klasse II

9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,

  2. deren Väter in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,

  3. deren Mütter leistungsgeprüft und mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet ist

  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.

A männl.

A männl.

 A

 C

C weibl.

A

 D

C weibl.

A männl.

 A

 C

D weibl.

 
 

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 10.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Das Zuchtprogramm herunterladen:
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