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Zuchtprogramm Schwarzes Bergschaf Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg |
Foto: BY | Foto: BY |
1. Eigenschaften und Definition der Rasse
Rassename: Schwarzes Bergschaf |
Abkürzung: SBS |
VDL-Beschluss: 2018 |
Gefährdung: gefährdet |
Herkunft: einheimisch |
Rassengruppe: Landschafe |
Äquirasse: Schwarzbraunes Bergschaf, Farbschlag schwarz (Südtirol)
Das Schwarze Bergschaf in seiner heutigen Form geht auf das Zaupel- bzw. Steinschaf sowie das norditalienische Bergamaskerschaf zurück. In den 1930er Jahren wurden alle Schläge zusammengefasst und es wurde offiziell nur noch das Weiße Bergschaf im Ostalpenraum gezüchtet. Einzelnen Züchtern ist es zu verdanken, dass die schwarze Farbe erhalten blieb.
Das Schwarze Bergschaf ist ein mittelgroßes bis großes, ganzfarbig schwarzes Landschaf der Alpenregion. Der schmale Kopf ist ramsnasig, hornlos und trägt eine Schaupe sowie breite, hängende Ohren.
Das Vlies besteht aus einer schwarzen Schlichtwolle in einer Feinheit von 32 bis 36 Mikron. Zweimal jährlich erfolgt die Schur. Das Brunstverhalten ist ausgeprägt asaisonal. Die Erstzulassung ist mit 8 Monaten möglich.
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Körper-gewicht (kg) |
Vlies-gewicht (kg) |
Ablamm-ergebnis (%) |
Widerrist-höhe (cm) |
Altböcke |
85 – 110 |
6,0 – 8,0 |
80 – 85 |
|
Jährlingsböcke |
70 – 80 |
5,0 – 6,0 |
||
Mutterschafe |
70 – 80 |
4,0 – 6,0 |
180 – 200 |
72 – 80 |
Jährlingsschafe |
50 – 60 |
4,0 – 5,0 |
Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen. Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 250 - 300 g, das handelsübliche Mastendgewicht bei rund 42 kg.
2. Ziele des Zuchtprogramms
Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.
2.1 Zuchtziele
Züchtung eines an raue Hochgebirgsbedingungen anpassungsfähigen, frühreifen Schafes mit hoher Fruchtbarkeit, Langlebigkeit und besten Muttereigenschaften. Unerwünscht sind kleine, bewegliche Hornansätze, Schlundhälse und mehr als zwei Zitzenanlagen. Ein frühzeitiges Ergrauen des Wollvlieses und Nasenrückens ist ebenso unerwünscht. Zuchtausschließend sind feste Hornansätze und Hörner sowie weiße Flecken.
2.2 Zuchtmethode
Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Männliche und weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.
2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten
Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.
Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.
3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation
Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet der ehemaligen Landwirtschaftskammer Weser-Ems und die Stadt Bremen.
Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Schwarzes Bergschaf. Zum 01.01.2021 sind 0 Böcke und 5 Mutterschafe in einem Betrieb eingetragen.
Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Landschafe).
4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen
Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf
Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Schwarzes Bergschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:
-
Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
-
Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
-
Fleischleistungsprüfung im Feld: Diese ist für männliche Tiere freiwillig. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.
-
Säugeleistungsprüfung: Diese Prüfung ist freiwillig.
Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.
Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:
-
Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
-
Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
-
Fleischleistungsprüfung:
-
Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands
-
Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
-
Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
-
-
Säugeleistungsprüfung: Züchter
5. Zuchtwertschätzung
Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.
6. Zuchtbuchführung
Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.
7. Zuchtdokumentation
Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.
8. Zuchtbucheinteilung
Das Zuchtbuch für männliche und weibliche Tiere umfasst eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und für weibliche Tiere eine zusätzliche Abteilung (Vorbuch) mit den Klassen C und D.
Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.
Einteilung |
Anforderungen an männliche Tiere |
Anforderungen an weibliche Tiere |
Haupt-abteilung Klasse A |
Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II |
Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
Haupt-abteilung Klasse B |
Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen |
Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen |
Zusätzliche Abteilung Klasse C (Vorbuch) |
Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
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Zusätzliche Abteilung Klasse D (Vorbuch) |
als rassetypisch beurteilt
bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
9. Selektion und Körung
Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.
Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.
Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,
-
die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,
-
deren Väter in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
-
deren Mütter leistungsgeprüft und mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet ist
-
die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).
Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:
A männl. |
A männl. |
A männl. |
A |
C |
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C weibl. |
A |
||
D |
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C weibl. |
A männl. |
A |
|
C |
|||
D weibl. |
|||
Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.
Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.
10. Abstammungssicherung
Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.
11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird
Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.
Das Zuchtprogramm wurde am 10.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Das Zuchtprogramm herunterladen:
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