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Zuchtprogramm Ouessantschaf Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg |
Foto: WE | Foto: BY |
1. Eigenschaften und Definition der Rasse
Rassename: Ouessantschaf |
Abkürzung: OUS |
VDL-Beschluss: 2021 |
Gefährdung: gefährdet |
Herkunft: Frankreich |
Rassengruppe: Landschafe |
Äquirasse: keine
Das Ouessantschaf (bretonisches Zwergschaf) ist die kleinste Schafrasse Europas Die maximale Widerristhöhe beträgt bei ausgewachsenen dreijährigen Böcken 49 cm, bei weiblichen Tieren gleichen Alters 46 cm. Das Schaf ist klein und hat – von oben gesehen – einen rechteckigen Körperbau. Der Kopf ist fein und regelmäßig und nur bei den Böcken leicht geramst. Die Mutterschafe sind hornlos (selten kommen knochenlose Hornansätze vor), während die Böcke ein ausgeprägtes Gehörn tragen. Die Gliedmaßen sind fein. Der Schwanz ist kurz und endet über dem Sprunggelenk. Das Ouessantschaf hat ein mischwolliges Vlies, mit dichter Unterwolle, Krawattenbildung bei den Böcken. Es gibt einfarbig schwarze, graue, weiße, braune sowie schimmelfarbige Tiere. Die Brunstsaison ist kurz (meistens Oktober bis Anfang Januar). Eine Erstzulassung ist mit 7 bis 8 Monaten möglich. Das Brunstverhalten ist saisonal.
Leistungsangaben
|
Körper-gewicht (kg) |
Vlies-gewicht (kg) |
Ablamm- |
Widerrist- |
Rumpf- |
Altböcke |
15 - 20 |
0,6 – 0,9 |
42 - 49 |
||
Jährlingsböcke |
12 - 20 |
0,6 – 0,9 |
39 - 46 |
||
Mutterschafe |
13 - 16 |
0,6 - 1,0 |
100 |
41 - 46 |
|
Jährlingsschafe |
10 - 15 |
0,6 - 1,0 |
50 |
38 - 44 |
Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 1,0 bis 2,0 kg. Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 50 - 100 g, das handelsübliche Mastendgewicht bei rund 10 bis 13 kg.
2. Ziele des Zuchtprogramms
Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.
2.1 Zuchtziele
Erwünscht ist ein robustes und anspruchsloses Schaf mit geringsten Futter- und Versorgungsansprüchen. Die Farbe des Vlieses muss einheitlich sein, hierbei gelten folgende Ausnahmen: kleiner weißer Stirnfleck; rötlicher Anflug bei weißen Tieren; dunkle Wollfasern können. durch Sonnenlicht ausbleichen und oder im Alter ergrauen, schimmel (agouti grau) sind farbmeliert. Die Hörner der Böcke sollen einen ausreichenden Abstand zum Kopf haben. Mehrlingsgeburten werden nicht angestrebt. Für Schauen gilt ein erweiterter Rassestandard.
2.2 Zuchtmethode
Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Männliche und weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.
2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten
Die Rasse Ouessantschaf besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört.
Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.
3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation
Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet der ehemaligen Landwirtschaftskammer Weser-Ems und die Stadt Bremen.
Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Ouessantschaf. Zum 01.01.2021 sind 68 Böcke und 149 Mutterschafe in 13 Zuchtbetrieben eingetragen.
Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Landschafe).
4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen
Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf
Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Ouessantschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:
-
Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
-
Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
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Fleischleistungsprüfung im Feld: Diese ist für männliche Tiere freiwillig. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.
-
Säugeleistungsprüfung: Diese Prüfung ist freiwillig.
Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.
Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:
-
Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
-
Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
-
Fleischleistungsprüfung:
-
Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands
-
Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
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Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
-
-
Säugeleistungsprüfung: Züchter
5. Zuchtwertschätzung
Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.
6. Zuchtbuchführung
Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.
7. Zuchtdokumentation
Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.
8. Zuchtbucheinteilung
Das Zuchtbuch umfasst für männliche und weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D. Von der Ausnahmegenehmigung nach Anhang II, Teil 1, Kapitel III, Nr. 2 der VO (EU) 2016/1012 wird Gebrauch gemacht.
Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.
Einteilung |
Anforderungen an männliche Tiere |
Anforderungen an weibliche Tiere |
Haupt- abteilung Klasse A |
Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II |
Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
Haupt- abteilung Klasse B |
Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen |
Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen |
Zusätzliche Abteilung Klasse C (Vorbuch) |
Eltern mindestens in Klasse D eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
Eltern mindestens in Klasse D eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
Zusätzliche Abteilung Klasse D (Vorbuch) |
als rassetypisch beurteilt bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
als rassetypisch beurteilt bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
9. Selektion und Körung
Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.
Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.
Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,
-
die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,
-
deren Eltern und Großeltern im Zuchtbuch eingetragen und leistungsgeprüft sind,
-
deren Eltern mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet sind,
-
die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).
Böcke der Herdbuchklassen C und D werden bewertet, aber nicht gekört.
Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:
A männl. |
C männl. |
D männl. |
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D weibl. |
|||
C weibl. |
D männl. |
||
D weibl. |
|||
Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.
Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.
10. Abstammungssicherung
Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.
11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird
Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.
Das Zuchtprogramm wurde am 10.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Das Zuchtprogramm herunterladen: |
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