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Zuchtprogramm COBURGER FUCHSSCHAF Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg |
Foto: BY | Foto: BY |
1. Eigenschaften und Definition der Rasse
Rassename: Coburger Fuchschaf |
Abkürzung: COF |
VDL-Beschluss: 2021 |
Gefährdung: gefährdet |
Herkunft: einheimisch |
Rassengruppe: Landschafe |
Äquirasse: keine
Das Coburger Fuchsschaf ist eine alte Landschafrasse, die ursprünglich in vielen Mittelgebirgsregionen beheimatet war, z. B. Eifeler und Hunsrücker Rotköpfe, Westerwälder, Eisfelder und Oberpfälzer Füchse, Coburger Fuchsschafe. Als Coburger Fuchsschaf wurden diese Fuchsschaftypen 1966 von der DLG als Rasse anerkannt. In den Anfangsjahren wurde in geringem Umfang die französische Rasse Solognote eingekreuzt.
Das Coburger Fuchsschaf ist ein mittelgroßes, edles Schaf, mit hornlosem, schmalem Kopf, der bis hinter die Ohren unbewollt ist, von goldgelber bis rotbrauner Farbe. Eine leichte Ramsnase ist möglich.
Die Beine sind fein- bis mittelknochig, unbewollt und von gleicher Farbe wie der Kopf; trockenes Fundament und feste Fesseln. Das Schaf hat eine überwiegend langabwachsende Schlichtwolle mit einer Feinheit von 33 – 36 Mikron.
Das Vlies der Lämmer ist rotbraun und hellt mit zunehmendem Alter auf. Das Vlies der erwachsenen Tiere hat einen deutlichen Glanz, der Farbton ergibt sich aus dem Mix von hellen, hellroten bis dunkelroten / braunen Haaren, folglich vom hellen Grundton bis zum dunklen Goldton („Goldenes Vlies“). Böcke können eine Mähne und Tiere beiderlei Geschlechts einen Aalstrich aufweisen. Die Coburger Fuchsschafe verfügen über eine lange Brunstsaison. Erstzulassung von 12 bis 18 Monaten, zum Teil auch früher.
Leistungsangaben
|
Körper-gewicht (kg) |
Vlies-gewicht (kg) |
Ablamm-ergebnis (%) |
Widerrist-höhe (cm) |
Altböcke |
85 - 105 |
4,0 - 5,0 |
75 - 80 |
|
Jährlingsböcke |
60 - 85 |
|||
Mutterschafe |
60 - 85 |
3,0 - 4,0 |
130 - 180 |
68 - 75 |
Jährlingsschafe |
45 - 65 |
Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen.
Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 250 - 300 g, das handelsübliche Mastendgewicht bei rund 38 - 40 kg.
2 Ziele des Zuchtprogramms
Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.
2.1 Zuchtziele
Züchtung eines widerstandsfähigen, genügsamen, pferchfähigen Landschafes mit besonderer Eignung zur Koppel- und Hütehaltung in rauen Mittelgebirgslagen. Erhaltung regionaler Rasseschläge mit ihren typischen Wollen. Die farbigen Haare in der Wolle liegen in rotbraunen Tönen vor, sie sollen gleichmäßig im Vlies verteilt sein. Wollen mit schwarzen Haaren sind unerwünscht. Tiere mit schwarzen oder weißen Flecken sind von der Zucht auszuschließen. Die erwachsenen Tiere sollen Bauchwolle haben.
2.2 Zuchtmethode
Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.
2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten
Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.
Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Verband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.
3. Zuchtgebiet und Umfang der Zuchtpopulation
Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet der ehemaligen Landwirtschaftskammer Weser-Ems und die Stadt Bremen.
Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Coburger Fuchsschaf. Zum 01.01.2021 sind 39 Böcke und 672 Mutterschafe in 34 Zuchtbetrieben eingetragen.
Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL Fachausschuss Landschafe).
4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen
Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf
Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Coburger Fuchsschaf durchgeführt:
-
Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, obligatorisch. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
-
Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend
-
Fleischleistungsprüfung im Feld: Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.
-
Mütterlichkeitsprüfung: indirekte Erfassung der Säugeleistung. Diese Prüfung ist freiwillig.
Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.
Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:
-
Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbands
-
Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
-
Fleischleistungsprüfung:
-
Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbands
-
Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
-
Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbands
-
-
Mütterlichkeitsprüfung: Züchter
5. Zuchtwertschätzung
Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf
Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.) beauftragt.
Für folgende Parameter wird bei der Rasse Coburger Fuchsschaf eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:
-
Reproduktion mit dem Einzelmerkmal Wurfgröße (Anzahl geborene Lämmer pro Mutterschaf)
-
Exterieur mit den Einzelmerkmalen Wollqualität, Bemuskelung und Äußere Erscheinung
-
Fleischleistung mit dem Einzelmerkmal Tägliche Zunahme
Für jedes Einzelmerkmal wird bei Vorliegen der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Gewichtung (in %) gebildet:
-
Reproduktion 20,0
-
Wollqualität 10,0
-
Bemuskelung 20,0
-
Äußere Erscheinung 25,0
-
Tägliche Zunahme 25,0
Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.
6. Zuchtbuchführung
Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.
7. Zuchtdokumentation
Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.
8. Zuchtbucheinteilung
Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.
Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.
Einteilung |
Anforderungen an männliche Tiere |
Anforderungen an weibliche Tiere |
Haupt-abteilung Klasse A |
Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II |
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
Haupt-abteilung Klasse B |
Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen |
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen |
Zusätzliche Abteilung Klasse C (Vorbuch) |
Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
|
Zusätzliche Abteilung Klasse D (Vorbuch) |
als rassetypisch beurteilt
bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
9. Selektion und Körung
Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.
Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.
Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,
-
die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,
-
deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
-
die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).
Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:
A männl. |
A männl. |
A männl. |
A |
A |
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A weibl. (Aufstiegstier) |
A |
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C |
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A weibl. (Aufstiegstier) |
A männl. |
A |
|
A |
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C weibl. |
A |
||
D |
Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.
Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.
10. Abstammungssicherung
Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.
11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird
Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.
Das Zuchtprogramm wurde am 10.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Das Zuchtprogramm herunterladen:
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