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Zuchtprogramm BLAUKÖPFIGES FLEISCHSCHAF Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg |
Foto: BY | Foto: BY |
1. Eigenschaften und Definition der Rasse
Rassename: Blauköpfiges Fleischschaf |
Abkürzung: BKF |
VDL-Beschluss: 2021 |
Gefährdung: nicht gefährdet |
Herkunft: Frankreich |
Rassegruppe: Fleischschaf |
Äquirasse: Bleu du Maine
Das Ursprungsgebiet des Blauköpfigen Fleischschafes liegt im Westen Frankreichs in den Departements Maine et Loire, Mayenne und Sarthe. Seit Anfang der 1970er Jahre wurden Zuchtschafe der Rasse Bleu du Maine nach Deutschland importiert und in Blauköpfige Fleischschafe umbenannt.
Das Blauköpfige Fleischschaf ist ein mittelgroßes, hornloses Fleischschaf, das besonders für die Koppelhaltung auf ertragreichen Grünlandstandorten geeignet ist. Der Kopf bis hinter die Ohren und die recht feinen Extremitäten sind unbewollt. Die Farbe des Kopfes und der Beine ist schiefer- bis dunkelblau. Die Schleimhäute sind ebenfalls dunkelblau. Der Kopf mit hervorstechend großen Augen wirkt breit und flach; das Maul allerdings eher schmal. Die Crossbred-Wolle (28- 34 m) ist weiß. Das Schaf zeigt einen saisonalen Brunstzyklus. Eine Erstzulassung ist im Alter von 7 - 9 Monaten bei einem Körpergewicht von über 50 kg möglich. Die Muttertiere sind frühreif, besitzen eine hohe Milchleistung und gute Muttereigenschaften, um die Aufzucht der häufig geborenen Mehrlinge sicherzustellen.
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Körpergewicht (kg) |
Vlies-gewicht (kg) |
Ablamm- |
Widerrist- (cm) |
Rumpf- (cm) |
Altböcke |
110 - 130 |
5,0 - 7,0 |
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75 - 80 |
90 - 95 |
Jährlingsböcke |
90 - 110 |
5,0 - 7,0 |
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Lammböcke (6 Monate) |
55 - 60 |
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Mutterschafe |
70 - 90 |
4,0 - 4,5 |
180 - 220 |
70 - 75 |
80 - 90 |
Zuchtlämmer (6 Monate) |
45 - 55 |
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Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen.
Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 400 - 500 g, die Schlachtausbeute beträgt bei einem handelsüblichen Mastendgewicht von 42 kg 47 bis 49 %.
2. Ziele des Zuchtprogramms
Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.
2.1 Zuchtziele
Züchtung eines mittelgroßen Fleischschafes mit edlem, ausdrucksvollem schiefer- bis dunkelblauem, unbewolltem Kopf mit leicht gebogenem Profil. Der Hals ist mittellang und kräftig, aber nicht gedrungen. Angestrebt werden muskulöse Schultern, eine breite, tiefe Brust, ein langer und breiter, gerader Rücken, ein sehr langes und breites Becken, eine volle Rippe, gute Flankentiefe und bei Muttertieren ein breit angesetztes Euter. Die Beine sollen wie der Kopf schiefer- bis dunkelblau, unbewollt sowie sehr fein sein. Erwünscht ist eine weiße Wolle bei ausgeglichenem Sortiment im geschlossenen Stapel. Einzelne pigmentierte Haare im Vlies sind unerwünscht, Flecken im Vlies sind zuchtausschließend. Toleriert werden Wackelhörner. Hornansätze und Hörner sind zuchtausschließend.
2.2 Zuchtmethode
Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.
2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten
Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP-Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.
Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.
3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation
Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet der ehemaligen Landwirtschaftskammer Weser-Ems, die Stadt Bremen und die Stadt Twistringen (LK Diepholz).
Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Blauköpfiges Fleischschaf. Zum 01.01.2021 sind 8 Böcke und 33 Mutterschafe in einem Zuchtbetrieb eingetragen.
Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Fleischschafe).
4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen
Die Leistungsprüfungen erfolgen nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf
Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Blauköpfiges Fleischschaf durchgeführt:
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Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
-
Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
-
Fleischleistungsprüfung im Feld: Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.
Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.
Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:
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Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbandes
-
Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter
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Fleischleistungsprüfung
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Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbandes
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Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
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Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes
-
5. Zuchtwertschätzung
Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.
6. Zuchtbuchführung
Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.
7. Zuchtdokumentation
Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.
8. Zuchtbucheinteilung
Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.
Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.
Einteilung |
Anforderungen an männliche Tiere |
Anforderungen an weibliche Tiere |
Haupt- abteilung Klasse A |
Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II |
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
Haupt- abteilung Klasse B |
Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen |
Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen |
Zusätzliche Abteilung Klasse C (Vorbuch) |
Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
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Zusätzliche Abteilung Klasse D (Vorbuch) |
als rassetypisch beurteilt
bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II |
9. Selektion und Körung
Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.
Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.
Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,
-
die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,
-
deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,
-
die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).
Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:
A männl. |
A männl. |
A männl. |
A |
A |
|||
A weibl. (Aufstiegstier) |
A |
||
C |
|||
A weibl. (Aufstiegstier) |
A männl. |
A |
|
A |
|||
C weibl. |
A |
||
D |
Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.
Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.
10. Abstammungssicherung
Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.
11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere, von denen Zuchtmaterial
gewonnen wird
Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.
Das Zuchtprogramm wurde am 10.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.
Das Zuchtprogramm herunterladen:
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