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Tierschau am "Tag des offenen Hofes...
24 Apr 2024 11:19

Der Tierschauverein Jaderberg richtet nach langer Zeit mal wieder eine Tierschau aus. Die Veranstal [ ... ]

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75. Heidschnuckentag in Müden
22 Apr 2024 13:30

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25. April 2024 - LSV Mitgliedervers...
12 Mar 2024 09:28

25. April 2024 - LSV Mitgliederversammlung    Der Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V [ ... ]

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Niedersächsische Schaftage 2024
07 Feb 2024 12:57

Niedersächsische Schaftage vom 01. - 03. August 2024 in Wüsting 
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Lehrfahrt 2024 Irland - Grüne Insel...
17 Jan 2024 13:15Lehrfahrt 2024 Irland - Grüne Insel im Atlantik

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Ausbildungsberuf des Tierwirt Fachr...
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Aktuell ist ein erheblicher Bedarf an Nachwuchskräften in der Berufsausbildung Schäfer*in festzu [ ... ]

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Der Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V. lädt alle Mitglieder zur Mitgliederversammlung ein. Die Versammlung findet Donnerstag, 25. April 2024 um 19.00 Uhr in Pollmeyers Bauernstuben Vordersten Thüle, 26169 Friesoythe, Tel.: 04495-231 statt. 
Nach dem Bericht der Geschäftsstelle über die Aktivitäten und Veranstaltungen im letzten Jahr werden auch aktuelle Themen, so wie die im Sommer anstehenden Kör- und Absatzveranstaltungen und sonstige Termine angesprochen. Ausführlich soll auch über die in diesem Jahr erstmalig stattfindenden Niedersächsischen Schaftage Anfang August in Wüsting berichtet werden.
Im zweiten Teil der Veranstaltung wird Frau Dr. Johanna Meilwes von der Fachpraxis für Schafe und Ziegen in Langenhagen berichten zum Thema „Geteilte Weiden und Ställe -  Welche Erreger stecken mehrere Tierarten an?“.

Im zweiten Teil der Veranstaltung wird Frau Dr. Johanna Meilwes von der Fachpraxis für Schafe und Ziegen in Langenhagen berichten zum Thema „Geteilte Weiden und Ställe - Welche Erreger stecken mehrere Tierarten an?“. In dem Vortrag geht es um Parasiten und andere Krankheiten, die zwischen Schaf und anderen Tierarten übertragen werden können. Es wird ein Überblick über Erreger gegeben und es werden Risikofaktoren aufgezeigt sowie Empfehlungen für ein angepasstes Weidemanagement und erforderliche Behandlungen gegeben.

Aus aktuellem Anlass wird Frau Dr. Meilwes auch über die Blauzungenkrankheit und die mögliche Impfung mit einem bestandsspezifischen Impfstoff informieren. Seit Mitte April steht der Impfstoff zur Verfügung und wird Schafhaltern zum Schutz ihrer Tiere empfohlen. Mitglieder und Gäste sind herzlich willkommen. Weitere Informationen: Klaus.Gerdes@LWK-Niedersachsen.de

Der Stader Schafzuchtverband e. V. lädt alle Mitglieder und interessierte Schafhalter zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein. Die Versammlung findet am Montag, dem 22. April um 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, Kirchweg 3, 27404 Volkensen. Nach dem Tätigkeitsbericht und den Regularien werden auch aktuelle Themen sowie die Veranstaltungen im Jahr 2024 angesprochen.

Zu Beginn der Veranstaltung wird ein Imbiss gegen einen Unkostenbetrag angeboten!

 

Im Rahmen des Niedersächsischen/Bremer Agrar-Umweltprogramms NAU/BAU 2012 gibt es zwei Maßnahmen zur Winterbegrünung von Ackerflächen, die (mit Einschränkungen) durch Beweidung mit Schafen genutzt werden können. Mit der Maßnahme A7 wird der Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten zum Schutz des Bodens vor Erosion und Nährstoffaustrag, zur Förderung der biologischen Aktivität und Struktur des Bodens sowie zum Schutz des Grundwassers gefördert.

Die Zwischenfrüchte müssen bis zum 15. September aktiv ausgesät werden und dürfen erst ab dem 15. Februar des Folgejahres umgebrochen werden. Bezüglich der Pflanzenarten macht die Richtlinie für diese Maßnahme keine direkten Vorgaben. Eine Nutzung der Zwischenfrucht zur Verfütterung oder in der Biogasanlage bzw. eine Beweidung der Flächen ist zulässig. Mit den W-Maßnahmen wird die Grundwasser schonende Bewirtschaftung von Ackerflächen zum Schutz des Bodens vor Erosion und Nährstoffaustrag, die Förderung der biologischen Aktivität und Struktur des Bodens sowie der Schutz des Grundwassers gefördert. Eine Förderung erfolgt nur, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 25% oder 10 ha der in Niedersachsen oder in Bremen liegenden landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes in der Zielkulisse der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) liegen.

In der Maßnahme W2 werden auf Ackerflächen des Betriebes leguminosenfreie und winterharte Zwischenfrüchte angebaut. Eine ortsübliche Bestellung von Zwischenfrüchten ist nach der Ernte der Hauptfrucht, spätestens bis zum 15. September, sicherzustellen. Die Zwischenfrüchte oder Untersaaten dürfen nicht vor dem 15. März des auf die Aussaat folgenden Jahres umgebrochen oder aktiv beseitigt werden. In ökologisch wirtschaftenden Betrieben darf die Zwischenfrucht Leguminosen enthalten, der Anbau ist jedoch nur im Gemenge mit Nicht-Leguminosen zulässig. Nach der Ernte von Kartoffeln, Mais und Raps ist keine mineralische oder organische Stickstoffdüngung zur Zwischenfrucht erlaubt. Leguminosenfreie, winterharte Zwischenfrüchte/Untersaaten im Sinne der Regelung sind: Gras, Grünroggen, Markstammkohl, Winterraps und Winterrübsen.

Eine Beweidung dieser Flächen ist nur im Rahmen der traditionellen Wanderschafhaltung erlaubt. Eine ausschließliche Beweidung durch Koppelhaltung ist nicht erlaubt.

Bei Kontrollen im Rahmen der Prämienzahlung und bei Überprüfungen der Veterinärämter ist es verstärkt zu Beanstandungen aufgrund fehlender Meldungen an die HIT-Datenbank gekommen. Einige Veterinärämter haben aufgrund der fehlenden HIT-Jahresmeldung schon Bußgeldbescheide verschickt. Bitte denken Sie daran zum 01. Januar jeden Jahres die Bestandsmeldung per Meldekarte an das VIT (als zuständige Stelle in Niedersachsen) oder per Internet direkt an HIT zu melden. Die Übernahme / der Zukauf von Tieren ist innerhalb von 7 Tagen an HIT zu melden. Verkäufe brauchen nicht gemeldet  zu werden. Meldepflichtig ist nur der Käufer / Empfänger der Tiere.

Die aktuelle Tierschutztransport-VO gilt seit dem 01.01.2007. Wer Tiere im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit über mehr als 65 km transportiert  muss einen Befähigungsnachweis und die Anerkennung als Transportunternehmer besitzen. Der Befähigungsnachweis gilt im Allgemeinen unbefristet. Allerdings muss die Anerkennung als Transportunternehmer alle 5 Jahre erneuert werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Zulassungen. Voraussichtlich sind bei vielen von Ihnen im kommenden Jahr die Verlängerungen zu beantragen.

Wer mit seiner  Schafhaltung / Landwirtschaft steuerlich nicht erfasst  ist, gilt als Hobbytierhalter und benötigt keinen Befähigungsnachweis und keine Zulassung.

Jahr

Ramadan   (Fastenzeit)

Ramadanfest   (Fest des Fastenbrechens)

Opferfest

2013

8. Juli −   7. August

8. − 10.   August

15. − 18.   Oktober

2014

28. Juni −   27. Juli

28. − 30.   Juli

4. − 7.   Oktober

2015

17. Juni −   16. Juli

17. − 19.   Juli

23.−26.September

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