Zuchtprogramm Ungarisches Zackelschaf
Zuchtprogramm
Ungarisches Zackelschaf

Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg
 LSV Weser-Ems Logo
UNGARISCHES ZACKELSCHAF-001 UNGARISCHES ZACKELSCHAF-002
Foto:Fierling Foto: BY

1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Rassename: Ungar. Zackelschaf

Abkürzung: ZAK

VDL-Beschluss: 2021

Gefährdung: nicht gefährdet

Herkunft: Ungarn

Rassengruppe: Landschafe

Äquirasse: keine

Das Zackelschaf gehört zu den urtümlichsten Hausschafrassen, stammt aus dem südosteuropäischen Raum und wird heute zumeist in Ungarn in kleinen Beständen in Verbindung mit Schafen anderer Rassen gehalten.

Es ist ein mittelgroßes mischwolliges, langschwänziges Schaf mit einem auffallend schmalen Kopf und kleinen Ohren. Charakteristisch sind die großen leuchtenden Augen. Beide Geschlechter tragen V-förmig auseinanderstrebende, korkenzieherartig gedrehte Hörner, die bei den Böcken bis zu 1 m Länge erreichen können. Das Gehörn der weiblichen Tiere ist kürzer, selten sind hornlose weibliche Tiere.

Die Mischwolle des Vlieses, die in Körpernähe verfilzt ist, hängt in langen Locken herab. Üblich sind die Farbvarianten weiß und schwarz. Die meisten Tiere haben einen braunen Kopf und braune Beine. Schwarz- und graugesichtige Schafe mit weißen Vlies sind selten. Die Klauen sind klein und sehr widerstandsfähig. Das gut ausgebildete Euter mit der auffallenden Zitzenform bedingt eine gute Melkbarkeit.

Das Fell der neugeborenen Lämmer der schwarzen Zuchtrichtung ist weich und gelockt, persianerähnlich. Später verliert die Wolle ihren Glanz und erhält durch die Sonneneinwirkung eine rötliche Tönung. Die Brunst ist streng saisonal. Eine Erstzulassung ist mit 18 Monaten möglich.

Leistungsangaben

 

Körper-Gewicht (kg)

Vlies-Gewicht (kg)

Ablamm-
ergebnis
(%)

Widerrist-
höhe (cm)

 

Altböcke

55 - 65

3,0 - 4,0

 

60

 

Jährlingsböcke

40 - 50

2,0 - 3,0

     

Mutterschafe

40 - 45

1,0 - 2,0

100 – 120

55

 

Jährlingsschafe

30 - 35

1,0 - 2,0

     

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 180 - 230 g, das handelsübliche Lebendgewicht bei rund 35 – 38 kg.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der Rasse.

2.1 Zuchtziele

Zuchtziel ist die Erhaltung dieses beeindruckenden, an raue Haltungsbedingungen angepassten, genügsamen Schafes in zwei Farbvarianten mit gutem Lämmeraufzuchtvermögen.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig.

2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten

Tiere mit Erbfehlern gem. Liste der VDL (http://www.schafe sind toll.com/…) sind von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband xxx. Das Mitglied ist verpflichtet alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem Zuchtverband xxx zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet der ehemaligen Landwirtschaftskammer Weser-Ems und die Stadt Bremen.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Ungarisches Zackelschaf. Zum 01.01.2021 sind 0 Böcke und 4 Mutterschafe in einem Betrieb eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Landschafe).

4. Selektionskritierien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Ungarisches Zackelschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, Этот адрес электронной почты защищен от спам-ботов. У вас должен быть включен JavaScript для просмотра.). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen ge­führt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbei­tet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche und weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D. Von der Ausnahmegenehmigung nach Anhang II, Teil 1, Kapitel III, Nr. 2 der VO (EU) 2016/1012 wird Gebrauch gemacht.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung

Anforderungen an männliche Tiere

Anforderungen an weibliche Tiere

Haupt- abteilung

Klasse A

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Haupt- abteilung

Klasse B

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen

Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung oder der zusätzlichen Abteilung eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen

Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

Eltern mindestens in Klasse D eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Eltern mindestens in Klasse D eines Zucht-buchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

als rassetypisch beurteilt

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,

  2. deren Eltern und Großeltern im Zuchtbuch eingetragen und leistungsgeprüft sind,

  3. deren Eltern mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet sind,

  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Böcke der Herdbuchklassen C und D werden bewertet, aber nicht gekört.

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.

C männl.

D männl.

 
 

D weibl.

 
 

C weibl.

D männl.

 
 

D weibl.

 
 

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Die zugelassene Methode zur Abstammungssicherung erfolgt mittels des zugelassenen Verfahrens der DNA-Profile aus Mikrosatelliten.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 10.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Das Zuchtprogramm herunterladen: 
Zurück zu der Übersicht