Die Verordnung (EG) Nr. 21/2004 des Rates vom 17. Dezember 2003 schreibt vor, dass Schafe und Ziegen, die ab dem 1. Januar 2010 geboren werden, grundsätzlich mit einer Ohrmarke (Sichtkennzeichen) und mit einem elektronischen Kennzeichen (Ohrmarke oder Bolus) gekennzeichnet werden müssen. Danach muss eines der beiden Kennzeichen eine elektronische Ohrmarke oder ein elektronischer Bolus sein, das andere Kennzeichen eine „konventionelle" Ohrmarke. Durch die Beschriftung der Ohrmarke bzw. die Codierung des elektronischen Kennzeichens erfolgt eine individuelle Kennzeichnung ( „DE" für Deutschland, „01" für die Tierart, „03" für das Bundesland Niedersachsen, 8 Ziffern für die individuelle Kennzeichnung des Tieres). Diese individuelle Kennzeichnung ist jedoch nur dann erforderlich, wenn die Tiere älter als ein Jahr werden (Zuchttiere) oder für den innergemeinschaftlichen Handel oder die Ausfuhr in ein Drittland bestimmt sind.

Für alle Tiere, die vor Vollendung des ersten Lebensjahres in Deutschland geschlachtet werden sollen, ist die vereinfachte Kennzeichnung mit einer Bestandsohrmarke zulässig. Diese Bestandsohrmarke besteht aus einer weißen Ohrmarke mit dem Aufdruck DE + Kfz-Kennzeichen + die 7 letzten Stellen der Registriernummer des Betriebes. Die Durchführung der EU-Verordnung wird in der nationalen Viehverkehrsverordnung geregelt, welche zur Zeit angepasst wird.

Als individuelle Kennzeichnung (Zuchttiere, Export) sind die im beiliegenden Bestellformular möglichen Kombinationen aus konventioneller Ohrmarke und elektronischem Kennzeichen (Ohrmarke oder Bolus) möglich. Diese werden als kompletter Satz je Tier ausgeliefert und sind vollständig am Tier anzubringen (elektronische Ohrmarke vorzugsweise im linken Ohr) bzw. der Bolus oral einzugeben. Die Bestandsohrmarke gibt es in 2 möglichen Ausführungen (siehe beiliegendes Bestellformular). Diese sollte im rechten Ohr angebracht werden.

Die seit 2006 ausgegebenen gelben Doppelohrmarken, die sowohl mit einer individuellen Nummer als auch einer Bestandskennung bedruckt waren, können als Bestandsohrmarke aufgebraucht werden.

Bestellung von Kennzeichen (Ohrmarken / Boli)

Sie haben seit 2006 mindestens 1x Ohrmarken zur Kennzeichnung von Schafen /Ziegen erhalten. Mit der Lieferung erhielten Sie ein Bestellformular, das so nicht mehr verwendet werden kann. Bitte verwenden Sie ab sofort nur noch das beiliegende neue Bestellformular. Sollten Sie nach dem 30.12.09 eine Bestellung auf dem alten Bestellformular abgegeben haben, so bestellen Sie bitte die erforderlichen Ohrmarken und ggf. Boli nach den geänderten Vorschriften kurzfristig noch einmal.

Was ändert sich ?

Bestellung von Ersatz-Kennzeichen

Erforderliche Ersatzkennzeichen bei Verlust von Ohrmarken können Sie ebenfalls über

vit bestellen. Eine Übersicht der möglichen / erforderlichen Varianten einer Ersatzkennzeichnung finden Sie umseitig. Eine Bestellung kann schriftlich unter Angabe der Ohrmarkennummer und Art und Typ der Ohrmarke (z.B. Sichtohrmarke, elektronische Ohrmarke) bei vit erfolgen.

Bestandsregisterführung

Die Kennnummern der individuellen Kennzeichnung von ab 01.01.2010 geborenen Schafen und Ziegen müssen nach dem Einziehen der Kennzeichen im Bestandsregister, Teil C, eingetragen werden.

Schaf- /Ziegenhaltung zwischenzeitlich aufgegeben ?

Sollten Sie die Haltung von Schafen/Ziegen dauerhaft aufgegeben haben oder zukünftig aufgeben, informieren Sie bitte das zuständige Veterinäramt.

vit w.V. / Information zur Kennzeichnung von Schafen/Ziegen Seite 2 von 2

Ersatz-/Nachkennzeichnung ab 01.01.2010

Bei Verlust der

individuellen Kennzeichnung (Ohrmarke) können 2 neue Ohrmarken mit individueller Kennnummer eingezogen werden, wobei davon 1 Ohrmarke bei ab dem 01.01.2010 geborenen Schafen / Ziegen einen Transponder haben muss. Auch hier gilt: die zweite Ohrmarke der ursprünglichen individuellen Kennzeichnung ist ggf. vor dem Einziehen der neuen Ohrmarken zu entfernen. Die Änderung der individuellen Kennzeichnung eines Tieres ist im Bestandsregister, Teil C, zu vermerken.

Besteht die Kennzeichnung aus einer Sichtohrmarke plus einem Bolus, dann ist bei Verlust der Ohrmarke eine individuelle Ohrmarke mit der gleichen Kennnummer nachzubestellen. Dazu ist zur zweifelsfreien Identifikation sowohl vor der Bestellung als auch vor der erneuten Kennzeichnung mit der nachbestellten Ohrmarke der Bolus-Transponder mit einem geeigneten Gerät auszulesen, um eine Fehlkennzeichnung zu vermeiden. Ersatzohrmarken sind beim vit zu bestellen. Dies gilt auch für Ersatzohrmarken für Tiere aus Herdbuch- und MLP-Betrieben. Bei der Bestellung ist neben der individuellen Nummer auch anzugeben, ob eine einfache und/oder eine Transponder-Ohrmarke erforderlich ist und welcher Typ (Schild oder Streifen) gewünscht wird.Verlorene

Bestandskennzeichen können durch eine Bestandsohrmarke ersetzt werden. Wird als Bestandskennzeichen der Restvorrat an gelben Doppelohrmarken aufgebraucht, dann sind diese bei einer Ersatzkennzeichnung auch wieder in beide Ohren einzuziehen.