Zuchtprogramm Rauhwolliges Pommersches Landschaf
Zuchtprogramm
RAUHWOLLIGES POMMERSCHES LANDSCHAF

Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg
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Rauhwolliges-Pommersches-Landschaf 01 Rauhwolliges-Pommersches-Landschaf 02
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1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Rassename: Rauhwolliges Pommersches Landschaf

Abkürzung: RPL

VDL-Beschluss: 2021

Gefährdung: gefährdet

Herkunft: einheimisch

Rassengruppe: Landschafe

 

Äquirasse: keine

Das Rauhwollige Pommersche Landschaf ist ein mittelgroßes, robustes Schaf, das aus den Küstengebieten der Ostsee stammt.

Das Schaf hat einen hornlosen, mit schwarzen Stichelhaaren besetzten, mittelgroßen Kopf. Die Zunge ist blau, ein Stirnschopf kann vorhanden sein. Die Beine sind mit schwarzem Stichelhaar besetzt und unbewollt.

Das Vlies aus langabgewachsener Mischwolle variiert von stahlblau bis grau. Ein brauner Anflug ist möglich. Die Wolle hat eine Feinheit von C - D (32 – 40 Mikron) mit feiner, dichten Unterwolle. Männliche Tiere können eine bis zur Schulter reichende Mähne haben. Beide Geschlechter können einen Aalstrich aufweisen.

Die Lämmer werden mit einem schwarzen, leicht gekräuselten Vlies geboren.

Die Schafe haben eine lange Brunstsaison, die Zulassung erfolgt in einem Alter von 15 bis 18 Monaten.

Leistungsdaten

 

Körper-Gewicht (kg)

Vlies-Gewicht (kg)

Ablamm-ergebnis (%)

Widerrist-höhe (cm)

Altböcke

70 – 80

6,0 – 7,0

 

70 – 75

Jährlingsböcke

55 – 65

4,0 – 5,0

   

Mutterschafe

55 – 65

4,0 – 5,0

150-180

60 – 65

Jährlingsschafe

40 – 50

3,5 – 4,0

   

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 4 kg bei Einlingen und 3 kg bei Mehrlingen. Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 180 - 230 g, das handelsübliche Lebendgewicht bei rund 35 kg.

2 Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines mittelgroßen, robusten Schafes für die Landschaftspflege. Widerstandsfähigkeit gegen extreme Witterung und Klima für die Landschaftspflege. Bei den Böcken kann eine bis zur Schulter reichende Mähne aus schwarzem Langhaar vorkommen. Die kräftige, sehr lange Mischwolle soll ausgeglichen sein. Eine schwarze Wolle (fehlender Silberfaden) ist unerwünscht. Ein Mehlmaul ist zulässig.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Verband. Der Züchter ist verpflichtet alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem Verband zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet der ehemaligen Landwirtschaftskammer Weser-Ems und die Stadt Bremen. Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Rauhwolliges Pommersches Landschaf. Zum 01.01.2021 sind 4 Böcke und 33 Mutterschafe in 6 Betrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL Fachausschuss Landschafe)

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Rauhwolliges Pommersches Landschaf durchgeführt:

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

5. Zuchtwertschätzung

Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf

Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.) beauftragt.

Für folgende Parameter wird bei der Rasse Rauhwolliges Pommersches Landschaf eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:

Für jedes Einzelmerkmal wird bei Vorliegen der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Gewichtung (%) gebildet:

Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen ge­führt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbei­tet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch für männliche und weibliche Tiere umfasst eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und für weibliche Tiere eine zusätzliche Abteilung (Vorbuch) mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung

Anforderungen an männliche Tiere

Anforderungen an weibliche Tiere

Haupt-abteilung

Klasse A

Vater und Großväter in der Haupt­abtei­lung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abtei­lung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Vater und Großväter in der Haupt­abteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätz­lichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Haupt-abteilung

Klasse B

Vater und Großväter in der Haupt­abtei­lung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abtei­lung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Vater und Großväter in der Haupt­abteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätz­lichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

 

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse ein­getragen

bewertet mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

 

als rassetypisch beurteilt

 

bewertet mit mindestens Zuchtwert­klasse II

9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,

  2. deren Väter in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,

  3. deren Mütter leistungsgeprüft und mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet ist

  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.

A männl.

A männl.

 A

 C

C weibl.

A

 D

C weibl.

A männl.

 A

 C

D weibl.

 
 

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 10.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

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