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Zuchtprogramm Blauköpfiges Fleischschaf
Zuchtprogramm BLAUKÖPFIGES FLEISCHSCHAF
Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg
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BLAUKOEPFIGES-FLEISCHSCHAF 01 BLAUKOEPFIGES-FLEISCHSCHAF 02
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1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Rassename: Blauköpfiges Fleischschaf

Abkürzung: BKF

VDL-Beschluss: 2021

Gefährdung: nicht gefährdet

Herkunft: Frankreich

Rassegruppe: Fleischschaf

Äquirasse: Bleu du Maine

Das Ursprungsgebiet des Blauköpfigen Fleischschafes liegt im Westen Frankreichs in den Departements Maine et Loire, Mayenne und Sarthe. Seit Anfang der 1970er Jahre wurden Zuchtschafe der Rasse Bleu du Maine nach Deutschland importiert und in Blauköpfige Fleischschafe umbenannt.

Das Blauköpfige Fleischschaf ist ein mittelgroßes, hornloses Fleischschaf, das besonders für die Koppelhaltung auf ertragreichen Grünlandstandorten geeignet ist. Der Kopf bis hinter die Ohren und die recht feinen Extremitäten sind unbewollt. Die Farbe des Kopfes und der Beine ist schiefer- bis dunkelblau. Die Schleimhäute sind ebenfalls dunkelblau. Der Kopf mit hervorstechend großen Augen wirkt breit und flach; das Maul allerdings eher schmal. Die Crossbred-Wolle (28- 34 m) ist weiß. Das Schaf zeigt einen saisonalen Brunstzyklus. Eine Erstzulassung ist im Alter von 7 - 9 Monaten bei einem Körpergewicht von über 50 kg möglich. Die Muttertiere sind frühreif, besitzen eine hohe Milchleistung und gute Muttereigenschaften, um die Aufzucht der häufig geborenen Mehrlinge sicherzustellen.

 

Körpergewicht

(kg)

Vlies-gewicht (kg)

Ablamm-
ergebnis
(%)

Widerrist-
höhe

(cm)

Rumpf-
länge

(cm)

Altböcke

110 - 130

5,0 - 7,0

 

75 - 80

90 - 95

Jährlingsböcke

90 - 110

5,0 - 7,0

 

 

 

Lammböcke (6 Monate)

55 - 60

 

 

 

 

Mutterschafe

70 - 90

4,0 - 4,5

180 - 220

70 - 75

80 - 90

Zuchtlämmer (6 Monate)

45 - 55

 

 

 

 

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen.

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 400 - 500 g, die Schlachtausbeute beträgt bei einem handelsüblichen Mastendgewicht von 42 kg 47 bis 49 %.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines mittelgroßen Fleischschafes mit edlem, ausdrucksvollem schiefer- bis dunkelblauem, unbewolltem Kopf mit leicht gebogenem Profil. Der Hals ist mittellang und kräftig, aber nicht gedrungen. Angestrebt werden muskulöse Schultern, eine breite, tiefe Brust, ein langer und breiter, gerader Rücken, ein sehr langes und breites Becken, eine volle Rippe, gute Flankentiefe und bei Muttertieren ein breit angesetztes Euter. Die Beine sollen wie der Kopf schiefer- bis dunkelblau, unbewollt sowie sehr fein sein. Erwünscht ist eine weiße Wolle bei ausgeglichenem Sortiment im geschlossenen Stapel. Einzelne pigmentierte Haare im Vlies sind unerwünscht, Flecken im Vlies sind zuchtausschließend. Toleriert werden Wackelhörner. Hornansätze und Hörner sind zuchtausschließend.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit, eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP-Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

 3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet der ehemaligen Landwirtschaftskammer Weser-Ems, die Stadt Bremen und die Stadt Twistringen (LK Diepholz).

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Blauköpfiges Fleischschaf. Zum 01.01.2021 sind 8 Böcke und 33 Mutterschafe in einem Zuchtbetrieb eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Fleischschafe).

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Blauköpfiges Fleischschaf durchgeführt:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.

  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.

  • Fleischleistungsprüfung im Feld: Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

  • Exterieurbewertung: Beauftragter des Zuchtverbandes

  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Züchter

  • Fleischleistungsprüfung

    • Gewichtserhebung im Feld: Züchter oder Beauftragter des Zuchtverbandes

    • Ultraschallmessung im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes

    • Fleischigkeitsnote im Feld: Beauftragter des Zuchtverbandes

5. Zuchtwertschätzung

Eine Zuchtwertschätzung wird nicht durchgeführt.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung

Anforderungen an männliche Tiere

Anforderungen an weibliche Tiere

Haupt- abteilung

Klasse A

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Haupt- abteilung

Klasse B

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

 

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

 

als rassetypisch beurteilt

 

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,

  2. deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,

  3. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.

A männl.

A männl.

A

A

A weibl.

(Aufstiegstier)

A

C

A weibl.

(Aufstiegstier)

A männl.

A

A

C weibl.

A

D

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere, von denen Zuchtmaterial
gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere, von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 10.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Das Zuchtprogramm herunterladen:
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