Zuchtprogramm Bentheimer Landschaf
Zuchtprogramm Bentheimer Landschaf

Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg
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 Bentheimer-Landschaf 01  Bentheimer-Landschaf 02
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1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Rassename: Bentheimer Landschaf

Abkürzung: BLS

VDL-Beschluss: 2021

Gefährdung: gefährdet

Herkunft: einheimisch

Rassengruppe: Landschafe

Äquirasse: keine

Die Rasse Bentheimer Landschaf ist aus der Kreuzung von schlichtwolligem Marschschaf mit Heideschaf entstanden. Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet ist Niedersachsen und hier die Region Grafschaft Bentheim und Emsland.

Es ist ein großrahmiges, hochbeiniges Schaf mit schwarzen Zeichen um die Augen und mit langen, großen Ohren mit meist dunklen Spitzen. Der Kopf ist schmal und länglich, unbewollt und besonders bei Böcken geramst. Bentheimer Landschafe sind hornlos. Neben der schwarzen Zeichnung ist vor allem der lange, bewollte Schwanz, der beinahe die Erde berührt, kennzeichnend für diese Rasse.

Die schlichte Wolle des Bentheimer Landschafes ist rein weiß, hat eine Feinheit von 37 bis 38 Mikron. Bei Böcke ist eine Mähnenbildung möglich.

Leistungsangaben

 

Körper-Gewicht (kg)

Vlies-Gewicht (kg)

Ablamm-ergebnis (%)

Widerrist-höhe (cm)

Altböcke

85 – 105

4,0 – 5,0

 

75 – 80

Jährlingsböcke

60 – 85

     

Mutterschafe

60 – 85

3,0 – 4,0

130 – 180

68 – 75

Jährlingsschafe

45 – 65

     

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen.

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 250 - 300 g, das handelsübliche Lebendgewicht bei rund 38-40 kg.

 

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines anspruchslosen, marschfähigen und widerstandsfähigen Landschafes. Eine verlängerte Brunstsaison ist bei den Bentheimern stark ausgeprägt. Eine Erstzulassung ab sieben Monaten ist möglich. Toleriert werden Wackelhörner. Feststehende Hörner sind zuchtausschließend.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört. Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Verband. Der Züchter ist verpflichtet alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem Verband zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet der ehemaligen Landwirtschaftskammer Weser-Ems und die Stadt Bremen.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Bentheimer Landschaf. Zum 01.01.2021 sind 97 Böcke und 2.124 Mutterschafe in 35 Zuchtbetrieben eingetragen. Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL Fachausschuss Landschafe).

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Bentheimer Landschaf durchgeführt:

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

5. Zuchtwertschätzung

Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf

Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) beauftragt.

Für folgende Parameter wird bei der Rasse Bentheimer Landschaf eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:

 

Für jedes Einzelmerkmal wird bei Vorliegen der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Gewichtung (in %) gebildet:

Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Verband. Hierzu bedient sich der Verband entsprechend der vertraglichen Regelungen der Datenbank von „OviCap“ von vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Verband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden, geführt. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Verbandes und stellt diesem die Daten des Zuchtbuches zur Verfügung.

 

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

 

Einteilung

Anforderungen an männliche Tiere

Anforderungen an weibliche Tiere

Haupt-abteilung

Klasse A

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Haupt-abteilung

Klasse B

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

 

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

 

als rassetypisch beurteilt

 

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

 

9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,

  2. deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,

  3. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

 

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.

A männl.

A männl.

A

A

A weibl.

(Aufstiegstier)

A

C

A weibl.

(Aufstiegstier)

A männl.

A

A

C weibl.

A

D

 

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 10.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Das Zuchtprogramm herunterladen: 
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