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Tierseuchenbekämpfung;

Blauzungenkrankheit (BTV); Verbringungsregelungen für Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der nun vorliegenden Veröffentlichung der Bedingungen für das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen aus Niedersachsen in BTV-freie Zonen in Deutschland werden ergänzend folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

Verbringungen von Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland sind möglich, wenn

-             die Tiere mindestens 14 Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt wurden und

-             sie während dieses Zeitraumes mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an mindestens 14 Tage nach dem Schutz vor Vektorangriffen entnommenen Proben durchgeführt wurde.

Das bedeutet nach derzeitigem Stand, dass die Tiere innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung (= Datum des Abgangs aus dem Herkunftsbestand) mittels PCR mit negativem Ergebnis auf das Virus der Blauzungenkrankheit getestet und mindestens 14 Tage vor der Probenentnahme durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt wurden.

Das unter Tierseucheninfo Niedersachsen eingestellte Informationsblatt „Verbringungsregeln BTV-3-Ausbruch“  wurde dahingehend angepasst (https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html).

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Dr. Stefanie Gilgenbach

Referat 203 – Tierseuchenbekämpfung, Tierkörperbeseitigung
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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