Mitglieder Anmeldung

Wer ist online

Aktuell sind 581 Gäste und keine Mitglieder online

kein Mitglied online!
Impfung gegen die Blauzungenkrankhe...
14 Feb 2025 19:01

Montag, 17.02.2025 ab 19:30 Uhr: ein Online-Seminar zum Thema: BTV-3 Impfung vor der Ablammsaison †[ ... ]

weiterlesen
Bilder 2024
05 Dez 2024 12:21Bilder 2024

       In unserer Fotogalerie finden sie ab sofort viele schöne [ ... ]

weiterlesen
1. Niedersächsische Schaftage in Wü...
21 Nov 2024 14:43

Auktionsbericht 1. Niedersächsische Schaftage Erstmalig fanden in diesem Jahr in Wüsting bei Ol [ ... ]

weiterlesen
RPL-Tag 2024 in Dörverden
24 Mai 2024 12:21

  Niedersächsischer Tag des Rauhwolligen Pommerschen Landschafes
m 20. Juli 2024 in Dörverd [ ... ]

weiterlesen
75. Heidschnuckentag in Müden
22 Apr 2024 13:30

75. Tag der Heidschnuckenzüchter
/strong>am 11. Juli 2024 in Müden / Örtze
r/>=> direkt zum Katalog-Downloa [ ... ]

weiterlesen
Ausbildungsberuf des Tierwirt Fachr...
12 Jan 2024 14:31

Aktuell ist ein erheblicher Bedarf an Nachwuchskräften in der Berufsausbildung Schäfer*in festzu [ ... ]

weiterlesen

Tierseuchenbekämpfung;

Blauzungenkrankheit (BTV); Verbringungsregelungen für Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der nun vorliegenden Veröffentlichung der Bedingungen für das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen aus Niedersachsen in BTV-freie Zonen in Deutschland werden ergänzend folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

Verbringungen von Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe, Ziegen) in BTV-freie Zonen in Deutschland sind möglich, wenn

-             die Tiere mindestens 14 Tage vor der Verbringung durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt wurden und

-             sie während dieses Zeitraumes mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an mindestens 14 Tage nach dem Schutz vor Vektorangriffen entnommenen Proben durchgeführt wurde.

Das bedeutet nach derzeitigem Stand, dass die Tiere innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung (= Datum des Abgangs aus dem Herkunftsbestand) mittels PCR mit negativem Ergebnis auf das Virus der Blauzungenkrankheit getestet und mindestens 14 Tage vor der Probenentnahme durch Insektizide oder Repellents vor Vektorangriffen geschützt wurden.

Das unter Tierseucheninfo Niedersachsen eingestellte Informationsblatt „Verbringungsregeln BTV-3-Ausbruch“  wurde dahingehend angepasst (https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/blauzungenkrankheit/blauzungenkrankheit-21712.html).

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrage

Dr. Stefanie Gilgenbach

Referat 203 – Tierseuchenbekämpfung, Tierkörperbeseitigung
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
© Designed by KIDI4u