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Tierschau am "Tag des offenen Hofes...
24 Apr 2024 11:19

Der Tierschauverein Jaderberg richtet nach langer Zeit mal wieder eine Tierschau aus. Die Veranstal [ ... ]

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75. Heidschnuckentag in Müden
22 Apr 2024 13:30

KATALOG hier ab 28.06.24 abrufbar!

75. Tag der Heidschnuckenzüchter
/strong>am 11. Juli 2024 in Müden / Ört [ ... ]

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Niedersächsische Schaftage 2024
07 Feb 2024 12:57

Niedersächsische Schaftage vom 01. - 03. August 2024 in Wüsting 
In den letzten Jahren haben [ ... ]

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Lehrfahrt 2024 Irland - Grüne Insel...
17 Jan 2024 13:15Lehrfahrt 2024 Irland - Grüne Insel im Atlantik

 Lehrfahrt 2024 - die Fahrt ist ausgebucht     Die diesjährige Lehrfahrt geht [ ... ]

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Ausbildungsberuf des Tierwirt Fachr...
12 Jan 2024 14:31

Aktuell ist ein erheblicher Bedarf an Nachwuchskräften in der Berufsausbildung Schäfer*in festzu [ ... ]

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Bundesweite Jungzüchtermeisterschaf...
23 Nov 2023 11:38Bundesweite Jungzüchtermeisterschaft 2024

  Nach der letzten Jungzüchter Meisterschaft in Leipzig 2019 bekamen Schafbegeisterte Kinde [ ... ]

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Vom 1. Januar 2010 an dürfen Schafe nur geschlachtet werden, wenn dem Schlachthof grundsätzlich 24 Stunden vor der Schlachtung die relevanten "Informationen (des Tierhalters / Schafhalters) zur Lebensmittelkette" übermittelt worden sind und der Schlachthofbetreiber nach Prüfung dieser Unterlagen die Annahme der Tiere zur Schlachtung akzeptiert hat. Bei diesen Informationen handelt es sich um Sachverhalte, über die Tierhalter als Primärproduzenten schon heute Buch führen müssen (Bestandsregister / Bestandsbuch zur Anwendung von Arzneimitteln). Diese Informationen zur Lebensmittelkette können im Wege des elektronischen Datenaustauschs oder in Form einer vom Erzeuger unterzeichneten Standarderklärung übermittelt werden. Der Umfang dieser Informationen zur Lebensmittelkette kann hinsichtlich bestimmter Angaben deutlich verringert werden, nämlich dann, wenn erklärt wird, dass keine relevanten Informationen vorliegen oder wenn dem Schlachthofbetreiber bestimmte Informationen im Rahmen einer Dauervereinbarung oder eines Qualitätssicherungssystems bereits bekannt sind. Der Gesetzgeber hat in der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung den Mindestumfang der relevanten Informationen zur Lebensmittelkette nach Form und Inhalt näher bestimmt. Eine Standarderklärung entsprechend den Anforderungen zur Lebensmittelhygienevorordnung können Sie sich auch unter der Rubrik Downloads herunterladen.

Spätestens bei der Einstellung in die Schlachtstätte ist eine entsprechende Erklärung des Tierhalters abzugeben. Teilweise wird aber eine vorherige Abgabe (24 Stunden vor der Schlachtung) von den Schlachtstätten verlangt.

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