Zuchtprogramm Weißköpfiges Fleischschaf
Zuchtprogramm WEIßKÖPFIGES FLEISCHSCHAF
Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg
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1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Rassename: Weißköpfiges Fleischschaf

Abkürzung: WKF

VDL-Beschluss: 2021

Gefährdung: gefährdet

Herkunft: einheimisch

Rassengruppe: Fleischschafe

Äquirasse: keine

Das Weißköpfige Fleischschaf ist an der Nordseeküste aus dem bodenständigen Marschschaf durch Einkreuzung englischer Fleischschafrassen entstanden.

Es ist ein mittelgroßes, einheitlich weißes Fleischschaf mit unbewolltem Gesicht. Ein Wollschopf ist erwünscht, aber nicht zwingend. Der kurze Hals sitzt breit und kräftig an der Brust und Schulter. Die Ohren sind derb und mittelgroß, und stehen seitlich ab, sind jedoch nicht hängend. Der Kopf ist hornlos. Der Wollbesatz der Extremitäten reicht bis an das Vorderfußwurzelgelenk und an das Sprunggelenk herunter. Ein freies Röhrbein ist erwünscht. Weiße, etwas gröbere Wolle (36 – 38 m). Saisonaler Brunstzyklus mit langer Brunstsaison. Die Muttertiere sind sehr frühreif und fruchtbar, eine Erstzulassung im Alter von 7 – 8 Monaten ist möglich (ab 50 kg Lebendmasse). Für Koppel- und Hütehaltung auf ertragreichen Grünlandstandorten bei feuchtem, maritimen Klima besonders geeignet.

 

Körper-Gewicht (kg)

Vlies-Gewicht (kg)

Ablamm-
ergebnis
(%)

Widerrist-
höhe (cm)

Rumpf-
Länge (cm)

Altböcke

110 - 150

6,0 - 8,0

 

80 - 85

90 - 105

Jährlingsböcke

90 - 110

6,0 - 8,0

     

Lammböcke (6 Monate)

60 - 80

       

Mutterschafe

70 - 100

5,0 - 6,0

180

70 - 80

75 - 90

Zuchtlämmer (6 Monate)

50 - 60

   

60 - 70

70 - 75

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt 5 kg bei Einlingen und 4 kg bei Mehrlingen. Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 350 - 400 g, die Schlachtausbeute beträgt bei einem handelsüblichen Lebendgewicht von 42 kg 48 - 52 %.

2. Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines mittelgroßen bis großen, widerstandsfähigen und frohwüchsigen Fleischschafes mit guter Ausprägung der fleischtragenden Körperpartien. Der Rumpf soll tief und breit in der Rippe und Flanke sein. Die Brust soll stark nach vorn gewölbt und der Rücken lang und breit sein, mit fester Nierenpartie und anschließendem kräftigen geradem Becken. Erwünscht ist ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit an unterschiedliche Klima- und Bodenverhältnisse. Das gesamte Wollvlies soll reinweiß sein, die Wolle soll bei einer Feinheit von 36 – 38 m lang im Wuchs und dicht im Stapel sein. Eine dunkle Pigmentierung der Nasenschleimhäute und der Klauen ist erwünscht.

Einzelne pigmentierte Haare in der Wolle sind unerwünscht, dunkle Flecken in der Wolle und am Fundament sind zuchtausschließend. Wackelhörner werden toleriert, Hornansätze und Hörner sind zuchtausschließend.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3 Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Zuchtverband. Der Züchter ist verpflichtet alle bekannten Untersuchungsergebnisse dem Zuchtverband zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet der ehemaligen Landwirtschaftskammer Weser-Ems und die Stadt Bremen.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Weißköpfiges Fleischschaf. Zum 1.1.2021 sind 44 Böcke und 761 Mutterschafe in 17 Zuchtbetrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL-Fachausschuss Fleischschafe).

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feld- oder Stationsprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Weißköpfiges Fleischschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien:

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

5. Zuchtwertschätzung

Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdf Mit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) beauftragt.

Für folgende Parameter wird bei der Rasse Weißköpfiges Fleischschaf eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:

Für jedes Einzelmerkmal wird bei Vorliegen der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Gewichtung (in %) gebildet:

Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden. Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen geführt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbeitet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch für männliche und weibliche Tiere umfasst eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und für weibliche Tiere eine zusätzliche Abteilung (Vorbuch) mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung

Anforderungen an männliche Tiere

Anforderungen an weibliche Tiere

Haupt-abteilung

Klasse A

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Haupt-abteilung

Klasse B

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätzlichen Abtei­lung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Vater und Großväter in der Hauptabteilung, Mutter und Großmütter mindestens in der zusätz­lichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

 

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwert­klasse II

Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

 

als rassetypisch beurteilt

 

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung ihrer Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen in der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,

  2. deren Väter in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,

  3. deren Mütter leistungsgeprüft und mindestens mit Zuchtwertklasse II bewertet ist

  4. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.

A männl.

A männl.

 A

 C

C weibl.

A

 D

C weibl.

A männl.

 A

 C

D weibl.

 
 

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 10.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Das Zuchtprogramm herunterladen: 
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