Zuchtprogramm Weiße Hornlose Heidschnucke
Zuchtprogramm WEIßE HORNLOSE HEIDSCHNUCKE (MOORSCHNUCKE)
Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V., Mars-la-Tour-Str. 6, 26121 Oldenburg
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Weisse-Hornlose-Heidschnucke 01 Weisse-Hornlose-Heidschnucke 02
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1. Eigenschaften und Definition der Rasse

Rassename: Weiße Hornlose Heidschnucke

Abkürzung: WHH

VDL-Beschluss: 2021

Gefährdung: gefährdet

Herkunft: einheimisch

Rassengruppe: Landschafe

Äquirasse: keine

Die Zuchtheimat der Weißen Hornlosen Heidschnucken (Moorschnucken) sind die Geest- und Moorgebiete, die sich als westlicher Ausläufer der Lüneburger Heide über den Raum Diepholz, Stade, Rotenburg und Verden erstreckte. Die Weiße Hornlose Heidschnucke gehört zur Gruppe der kurzschwänzigen, nordischen Heideschafe. Es ist ein kleinrahmiges mischwolliges Landschaf, das von den besonderen Verhältnissen der feuchten Moor-Heidelandschaft geprägt wurde. Es kann sich von Heidekraut und Moorgräsern und -kräutern sowie Birkenaufwuchs ernähren.

Beide Geschlechter sind ungehörnt. Der Kopf ist klein und länglich und trägt kleine, schräg aufwärtsstehende Ohren. Der Knochenbau ist sehr fein und die Klauen sind fest. Die Farbe ist weiß und ohne Abzeichen. Der Kopf ist unbewollt, kann aber auch einen kleinen Wollschopf (Schaupe) tragen. Sehr gute Muttereigenschaften und leichte Lammungen sind rassetypisch. Der Brunstzyklus ist saisonal. Die Erstzulassung ist ab sechs Monaten möglich, je nach Entwicklungszustand.

Das mischwollige Vliesistrein weiß. Das äußere Vlies besteht aus grobem Oberhaar, das innere aus feinem, weichem Unterhaar.

Leistungsangaben

 

Körper-gewicht (kg)

Vlies-Gewicht (kg)

Ablamm-ergebnis (%)

Widerrist-höhe (cm)

Altböcke

65 – 80

3,0 – 4,0

 

65 – 70

Jährlingsböcke

50 – 65

2,5 – 3,0

   

Mutterschafe

40 – 50

1,7 – 2,5

100 – 120

60 – 65

Jährlingsschafe

30 – 40

1,5

   

Das rassetypische Geburtsgewicht beträgt kg bei Einlingen und 3 kg bei Mehrlingen.

Die täglichen Zunahmen liegen bei Mastlämmern im Bereich von 180 - 230 g, das handelsübliche Mastendgewicht bei rund 30-34 kg.

2 Ziele des Zuchtprogramms

Allgemeines Zuchtziel ist die Erhaltung der typischen Rasseeigenschaften bei gleichzeitiger Beibehaltung der genetischen Vielfalt, wobei eine Verbesserung der Rasse entsprechend der Selektionskriterien angestrebt wird.

2.1 Zuchtziele

Züchtung eines anspruchslosen, widerstandsfähigen, marschfähigen und besonders zur Landschaftspflege in Feuchtgebieten und Mooren geeigneten Landschafes. Durch korrektes Fundament und feste Klauen wird eine gute Marschfähigkeit erreicht. Das mischwollige Vlies soll gleichmäßig ausgebildet sein und möglichst dicht und langgewellt den Körper bedecken, ein rundlockiges Vlies ist unerwünscht. Es ist auf eine ausreichende Bauchbewollung zu achten. Beine und der kurze Schwanz sollen weiß und unbewollt sein. Kleine Pigmentflecken an Kopf und Beinen sind zulässig. Unerwünscht sind kleine, schwach ausgeprägte Hornansätze, bis 1 cm. Hörner sind zuchtausschließend. Vereinzelt auftretende blaue Augen sind unerwünscht.

2.2 Zuchtmethode

Die Zuchtziele werden angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Einkreuzen fremder Rassen ist nicht zulässig. Weibliche Tiere, die die abstammungsmäßigen Voraussetzungen nicht erfüllen, aber dem Zuchtziel entsprechen und zur Verbesserung der Rasse beitragen, können in die zusätzliche Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden.

2.3. Erbfehler und genetische Besonderheiten

Die Rasse besitzt ein Scrapie-Resistenzgen. Es besteht die Möglichkeit eine genetische Resistenz gegenüber klassischer Scrapie zu erlangen. Das Ziel ist die Erhöhung der Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Scrapie). Böcke der PrP Genotypklasse G4 und G5 werden nicht gekört und sind laut TSE-Resistenzzucht-Verordnung vom 17.10.2005 von der Zucht auszuschließen.

Die Erfassung von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern erfolgt durch den Verband. Der Züchter ist verpflichtet, dem Zuchtverband alle bekannten Untersuchungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

3. Zuchtgebiet (geographisches Gebiet) und Umfang der Zuchtpopulation

Das Zuchtgebiet umfasst das Gebiet der ehemaligen Landwirtschaftskammer Weser-Ems und die Stadt Bremen.

Die Zuchtpopulation umfasst alle im Zuchtbuch des Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V. eingetragenen Tiere der Rasse Weiße Hornlose Heidschnucke. Zum 01.01.2021 sind 21 Böcke und 613 Mutterschafe in 9 Betrieben eingetragen.

Es gibt eine bundesweite Zuchtkooperation (VDL Fachausschuss Landschafe).

4. Selektionskriterien und Leistungsprüfungen

Die Leistungsprüfungen erfolgen als Feldprüfung nach der Richtlinie der VDL zur Durchführung von Leistungsprüfungen, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vdl_richtlinie_leistungspruefungen.pdf

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Weiße Hornlose Heidschnucke durchgeführt:

Die Ergebnisse der Leistungsprüfungen (auch Teilprüfungen) werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

Die Durchführung der Leistungsprüfungen obliegt:

5. Zuchtwertschätzung

Die Zuchtwertschätzung erfolgt nach den Richtlinien der VDL zur Durchführung der Zuchtwertschätzung, veröffentlicht unter https://service.vit.de/dateien/ovicap/vertraege_zuchtwertschaetzung.pdfMit der Durchführung der Zuchtwertschätzung ist vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.) beauftragt.

Für folgende Parameter wird bei der Rasse Weiße Hornlose Heidschnucke eine Zuchtwertschätzung durchgeführt:

 

Für jedes Einzelmerkmal wird bei Vorliegen der geforderten Mindestsicherheit ein Zuchtwert ausgewiesen. Aus den einzelnen Zuchtwerten wird ein Gesamtzuchtwert mit folgender Gewichtung (in %) gebildet:

Die aktuellen Ergebnisse der Zuchtwertschätzung werden im Zuchtbuch festgehalten und in der Tierzuchtbescheinigung ausgewiesen.

6. Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den Zuchtverband entsprechend der Satzung. Hierzu bedient sich der Zuchtverband entsprechend der vertraglichen Regelungen zur Datenbank „OviCap“ beim vit Verden (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V., Heinrich-Schröder-Weg 1, 27283 Verden/Aller, This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.). Das Zuchtbuch wird vom Zuchtverband im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften und der ViehVerkehrV auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen ge­führt, die im Rahmen der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung ermittelt werden. Vit Verden arbei­tet im Auftrag und nach Weisung des Zuchtverbands.

7. Zuchtdokumentation

Die Zuchtdokumentation erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

8. Zuchtbucheinteilung

Das Zuchtbuch umfasst für männliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B. Das Zuchtbuch umfasst für weibliche Tiere eine Hauptabteilung mit den Klassen A und B und eine zusätzliche Abteilung mit den Klassen C und D.

Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung und Klasse erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung des Geschlechts, der Abstammung und der Leistung.

Einteilung

Anforderungen an männliche Tiere

Anforderungen an weibliche Tiere

Haupt-abteilung

Klasse A

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Körung mit mindestens Zuchtwertklasse II

Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Haupt-abteilung

Klasse B

Eltern, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Vater, Großväter und Großmutter väterlicherseits in der Hauptabteilung, Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens in der zusätzlichen Abteilung eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

Zusätzliche Abteilung

Klasse C (Vorbuch)

 

Vater in der Hauptabteilung und Mutter mindestens in Klasse D eines Zuchtbuchs der Rasse eingetragen

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

Zusätzliche Abteilung

Klasse D (Vorbuch)

 

als rassetypisch beurteilt

 

bewertet mit mindestens Zuchtwertklasse II

9. Selektion und Körung

Die Selektion der Tiere und Zuordnung der Tiere in die Klassen des Zuchtbuches erfolgt entsprechend der Exterieurbeurteilung unter Berücksichtigung der Abstammung. Die Ergebnisse der Leistungsprüfung dienen der innerbetrieblichen Selektionsentscheidung.

Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung eines Bockes in die Klasse A des Zuchtbuches. Sie erfolgt entsprechend den Regelungen der Satzung.

Zur Körung werden nur Böcke zugelassen,

  1. die in der Hauptabteilung des Zuchtbuchs eingetragen werden können,

  2. deren Eltern in der Klasse A des Zuchtbuchs eingetragen und leistungsgeprüft sind,

  3. die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufweisen (Zuchttauglichkeit, keine Gebiss- und Hodenanomalien).

Mindestanforderung an die Körung eines Zuchtbockes bezüglich der Abstammung:

A männl.

A männl.

A männl.

A

A

A weibl.

(Aufstiegstier)

A

C

A weibl.

(Aufstiegstier)

A männl.

A

A

C weibl.

A

D

Ein Bock wird gekört, wenn er in allen Merkmalen der Exterieurbewertung (siehe Punkt 4.) mit mindestens Note 4 bewertet wird.

Seltene Vaterlinien sollen erhalten werden. Dazu können im Zuchtbuch die Bocklinien erfasst werden. Als Hilfsmittel bietet das Herdbuchprogramm OviCap Inzuchtberechnungen und Anpaarungsempfehlungen zum Einsatz potentieller Vatertiere an.

10. Abstammungssicherung

Die Abstammungssicherung erfolgt nach den Regelungen in der Satzung. Als zugelassene Methode zur Abstammungssicherung wird das Verfahren der DNA-Profile aus Mikrosatelliten angewendet.

11. Zugelassene Reproduktionstechniken und Bestimmungen für Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird

Künstliche Besamung und Embryotransfer sind zugelassen. Tiere von denen Zuchtmaterial gewonnen wird, müssen im Zuchtbuch Klasse A eingetragen sein.

Das Zuchtprogramm wurde am 10.12.2021 beschlossen und tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Das Zuchtprogramm herunterladen: 
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