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Neue Standarderklärung zur Lebensmittelsicherheit
Die Vorschriften für den Inhalt der sogenannten Standarderklärung haben sich seit dem 09.03.2016 geändert. Bei jeder Schlachttierlieferung muss die Standarderklärung gemäß EU-VO 853/2004 (Information zur Lebensmittelkette) die Lieferung von Schlachttieren an den Schlachtbettrieb begleiten.
Geändert hat sich für Schafhalter die Angaben zur Wartezeit vor der Schlachtung. Es muss angegeben werden, ob bei Verabreichung von Tierarzneimitteln die Wartezeit vor der Schlachtung eingehalten wurde. So muss jetzt der Arzneimitteleinsatz, beziehungsweise das Auslaufen von Wartezeiten, innerhalb von sieben Tagen vor Verbringung der Tiere zur Schlachtung dokumentiert werden. In diesem Falle muss der Lieferant ankreuzen, dass und welche Wartezeiten bestanden und die Tierkennzeichnung, das Tierarzneimittel und das Datum der Verabreichung eintragen.
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