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Mutterschafe mit Kennzeichnung01

 Ohrmarken für Schafe und Ziegen: Beihilfeantrag stellen

Die Tierseuchenkasse (TSK) übernimmt seit dem 01.Juli 2016 nur noch 40% der Kosten für Ohrmarken, Boli und Ersatzmarken. Der Eigenanteil der Tierhalter an den Kosten der Marken beträgt also 60%. Die Beihilfen für die Logistik der Ohrmarkenzuteilung und für die Registrierung der Tiere gelten als beihilfefähige Kosten für die Beratung in Bezug auf Tierkennzeichnung und Tierregistrierung. Diese Beratungskosten dürfen bis zu einer Höhe von 1.500€ je Beratung als Beihilfe von der TSK gewährt werden. Von dieser Regelung sind alle Tierarten betroffen.

 

 

 

Nach den EU-Beihilfevorschriften ist die Gewährung der Beihilfe der TSK in Höhe von 40% an ein Antragsverfahren gebunden. Hierbei muss der Tierhalter versichern, dass

-         die Beiträge zur TSK bezahlt wurden

-         es sich beim Antragsteller um ein kleines / mittleres Unternehmen handelt

-         dass der Betrieb nicht in Schwierigkeiten ist

-         es keine Rückforderungen von rechtswidrig erhaltenen Beihilfen gibt.

Dieser Beihilfeantrag ist vor oder zugleich mit der Bestellung von Ohrmarken abzugeben. Wenn der Antrag nicht vorliegt oder eine der genannten Erklärungen nicht gemacht wurde, werden die Ohrmarken zu 100% in Rechnung gestellt werden. Jeder Schaf- und Ziegenhalter aus Niedersachsen und Bremen sollte also einen Antrag auf Gewährung der Beihilfe stellen. Ein einmal abgegebener Antrag gilt für alle Bestellungen von Ohrmarken.

Das vit in Verden hat hierzu ein elektronisches Verfahren entwickelt: Auf der Homepage des vit die Kachel Viehverkehrsverordnung auswählen. Dann den Link zum Online-Antrag auf Beihilfe anklicken und mit Registriernummer und HIT-PIN im vit-Portal anmelden. Über das TKZ- Symbol „Beihilfeantrag“ und danach „Antragstellung“ auswählen. Im Antrag müssen alle vier o.g. Erklärungen angekreuzt werden (Das unten stehende fünfte Kästchen auf keinen Fall anklicken, ansonsten müssen die Kosten in voller Höhe übernommen werden).

Tierhalter, die den Beihilfeantrag nicht online stellen, können das anliegende Antragsformular verwenden. Das Formular erhalten Sie auch bei den nds. Schaf- und Ziegenzuchtverbänden oder direkt beim vit. Hierzu senden Sie einen Brief oder ein Fax (04231-955-955) mit Angabe ihrer Registriernummer und dem Stichwort „Beihilfeantrag“ an das vit in Verden.

Liegt in 2017 noch kein Antrag auf Beihilfe vor, wird zunächst die Bestellung von Ohrmarken nicht ausgeführt und dem Tierhalter werden die Antragsunterlagen per Post geschickt. Die Abrechnung der bezogenen Ohrmarken (auch Boli und Ersatzohrmarken) erfolgt folgendermaßen: Das vit berechnet dem Tierhalter die Ohrmarken und der Ohrmarkenhersteller verschickt die Marken direkt an den Tierhalter.

Ausblick: Die künftige Vergabe der Ohrmarken für Schafe und Ziegen wird derzeit von der TSK ausgeschrieben. Der Ohrmarkenhersteller mit dem besten Angebot bekommt den Zuschlag. Laut Mitteilung des vit Verden wird es ab Februar 2017 möglich sein, Ohrmarken für Schafe und Ziegen elektronisch zu bestellen. Die entsprechenden Programmierarbeiten werden derzeit durchgeführt. Dann wird es möglich sein, den Beihilfeantrag und die Ohrmarkenbestellung in einem Wege online zu bestellen.

Hier finden Sie den Antrag: TSK_Antrag_Beihilfe_Ohrmarken

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