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weiterlesenFördermaßnahme Artenreiches Grünland
Am 17. Juni 2016 veranstalteten der Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems und der I. Oldenburgische Deichverband in Berne eine Schulung bezüglich der Fördermaßnahme artenreiches Grünland. Zunächst erläuterte die Referentin Annette Most vom NLWKN die Grundlagen.
Gefördert wird die Erhaltung von pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation. Bei der primär in Betracht kommenden Fördermaßnahme A GL 51 müssen ständig mindestens vier Kennarten aus dem niedersächsischen Katalog mit 31 Pflanzen nachgewiesen werden. Der Nachweis muss vom Antragsteller bzw. vom Landwirt erbracht werden und setzt die Kenntnis der Pflanzen voraus. Er gilt nur dann als erbracht, wenn diese Kennarten auf jeder Hälfte der längsten möglichen Gerade, die die betreffende Fläche quert und in zwei etwa gleich große Teile teilt, vorgefunden werden. Die weiteren Details können auf der Internetseite des niedersächsischen Landwirtschaft Ministers unter folgendem Link nachgesehen werden:
Ahttp://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=34179&article_id=122454&_psmand=7
Spannend war der praktische Teil am Deich der Deichschäferei Huntebrück. Mit intensiver Suche und den geübten Augen von drei Biologen konnten ca. zehn Kennarten ermittelt und präsentiert werden. Die Schulungsteilnehmer hatten da schon mehr Mühe. Als Kampfaufgaben erwiesen sich die Unterscheidung von der Sternmiere und Hornkraut, von Kriechenden und Scharfen Hahnenfuß sowie von Weißklee und Rotklee, wenn sie nicht blühen.
Damit Landwirte sich mit der Fördermaßnahmen vertraut machen können, ist vorgesehen, dass bei den Landkreisen sogenannte Qualifizier/innen zu kostenlosen Beratung zur Verfügung stehen sollen. Beratungsinteressenten müssen sich diesbezüglich bei der Unteren Naturschutzbehörde ihres Landkreises erkundigen. Die freiberufliche Biologin Ursula Köhler-Loum (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder www.koehler-loum.de ), die diese Aufgabe im Landkreis Wesermarsch wahrnimmt und bei der Schulung mitgewirkt hat, hat sich bereit erklärt, gegen Kostenerstattung solche Beratungen auch außerhalb der Wesermarsch durchzuführen