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Innergemeinschaftliches Verbringen von Zuchtschafen- und -ziegen

Im letzten Jahr wurden die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 und damit die Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien geändert.

Dies hat unter anderem Auswirkungen auf den Handel mit Zuchtschafen und –ziegen in der EU. Ab 1.1.2015 dürfen Zuchtschafe aus Deutschland nur noch innergemeinschaftlich verbracht werden, wenn:

- sie den Genotyp ARR/ARR (G1) haben und der Zuchtbetrieb nicht wegen Scrapie gesperrt ist.

Züchter von Rassen, die im Ausland gefragt sind (z. B. Ostfriesisches Milchschaf, Texel, Schwarzköpfiges Fleischschaf) müssen also demnächst alle Verkaufstiere vorab genotypisieren lassen und dürfen nur noch G1 – Tiere in andere EU-Länder verbringen. Ausgenommen hiervon sind Zuchttierbetriebe, die als scrapieresistenter Bestand gemäß nationaler Scrapieresistenz- Zuchtverordnung anerkannt sind.

Für Schlachtschafe müssen weiterhin keine gesonderten Bedingungen bezüglich klassischer Scrapie erfüllt werden. Nähere Informationen finden Sie unter www.tierseucheninfo.de

Seit mehr als vier Jahren versuchen die Schafzuchtverbände und der Bundesverband eine Änderung der sog. Scrapieresistenzzucht- Verordnung zu erwirken und die Verpflichtung zur Genotypisierung der Zuchtböcke aus der Verordnung zu streichen – bisher ohne Erfolg.

Somit mussten auch in diesem Jahr alle Zuchtböcke wieder genotypisiert werden. Nur wenn beide Elternteile den gewünschten Genotyp ARR/ARR aufweisen und der gesamte Zuchttierbestand als scrapieresistent anerkannt ist, kann auf die Typisierung verzichtet werden. Seit 2008 wurden 34 niedersächsische Zuchtbetriebe von der LWK als scrapieresistent anerkannt. Leider ist die EU nach wie vor von der Scrapieresistenzzucht überzeugt und hat mit der vorstehenden Verordnung sogar die Bestimmungen zum innergemeinschaftlichen Handel mit Zuchtschafen verschärft.

Durch die neuen Bestimmungen wird der Austausch von Zuchtschafen erschwert und teurer und bei einigen Schafrassen und allen Ziegenrassen sogar unmöglich gemacht. In einigen Rassen ist das gewünschte ARR-Allel nur selten oder gar nicht vorhanden. Diese Rassen sind künftig von der innergemeinschaftlichen Verbringung ausgeschlossen.

Doch eigentlich sollte der Handel mit Zuchttieren und genetischem Material innerhalb der EU gefördert und die Einfuhr erleichtert werden. In der Begründung zur Verordnung des EU-Parlamentes und des Rates über die Tierzucht- und Abstammungsbestimmungen für den Handel mit Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in der Union (COM(2014)005-C7-0032/2014-20141/0032(COD)) jedenfalls steht geschrieben: "Das Tierzuchtrecht der EU soll den ungehinderten Handel mit Zuchttieren und deren genetischem Material innerhalb der EU fördern und deren Einfuhr erleichtern, wobei die Erhaltung der Zuchtprogramme und der Programme zur Erhaltung der genetischen Vielfalt und damit sämtlicher Rassen, die es in Europa gibt, gewährleistet werden soll".

Die geänderten Veterinärvorschriften laufen dem Ziel der neuen Tierzuchtverordung vollständig entgegen. Das kann nicht richtig sein.

Die Schafzuchtverbände haben dieses Problem an verschiedene Politiker weitergeleitet und hoffen, dass sich in Brüssel Unterstützer für die Belange der deutschen Schafhalter finden werden.

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