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Gemäß Zuchtbuchordnung sind alle Herdbuchzüchter verpflichtet, im Herbst nach Beendigung der Deckzeit die jeweiligen Deckdaten im Zuchtbetrieb zu notieren und zusätzlich an den Zuchtverband zu senden. Die Meldung der Deckdaten ist eine tierzuchtrechtliche Vorschrift und dient der Abstammungssicherung der erzeugten Zuchttiere. Einfach ist die Deckmeldung für Züchter, die nur einen Deckbock einsetzen.

Hier reicht die Mitteilung: Alle Mutterschafe wurden im Zeitraum x vom Bock y gedeckt. Züchter, die mehrere Deckböcke einsetzen, sollten für jeden Bock eine separate Deckliste verwenden. Züchter, die einzelne Mutterschafe zu einem anderen Betrieb zum Decken bringen, müssen sich von diesem eine Deckbescheinigung/einen Deckschein geben lassen. Die Deckmeldung oder Deckbescheinigung kann auf Vordrucken des Verbandes oder formlos ausgestellt werden. Ca. 300 Züchter des Niedersächsischen Zuchtverbände haben online Zugang zum Herdbuchprogramm Ovicap. Diese Züchter können die Deckdaten seit 2012 direkt in Ovicap eingeben. Im Frühjahr muss dann nur noch das Geburtsjahr und die Kennzeichnung der neugeborenen Lämmer nachgetragen werden und schon ist die Geburtsmeldung perfekt.

Überschreitungen von Meldefristen müssen aufgezeichnet werden. Für Ablamm- und Decklisten, die nach dem genannten Abgabetermin eingereicht werden, kann der Zuchtverband eine gesonderte Bearbeitungsgebühr erheben.

Überschreitet ein Züchter bei der Abgabe der oben genannten Listen dreimal in Folge die Meldefristen um mindestens 30 Tage, so ist ein Tier aus seiner Herde, welches der Landesverband zufällig auswählt, auf seine Kosten einer Abstammungsüberprüfung zu unterziehen. Sollte sich diese Abstammung als falsch erweisen, sind weitere 5 % oder mind. 2 Tiere seines Bestandes zu kontrollieren.

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