Merkblatt für Neueinsteiger in die Schafhaltung

Gesetzliche Grundlagen:

Wer Tiere betreut hat sich die notwendige Sachkunde anzueignen (Tierschutzgesetz). Neueinsteiger in die Schafhaltung sollten sich dieses Fachwissen durch Lehrgänge, durch die Mitgliedschaft in einem Schafzuchtverband o.ä. erwerben.
Der Beginn der Schafhaltung muss (unabhängig von der Anzahl) beim zuständigem Veterinäramt und der Tierseuchenkasse (Brühlstr. 9, 30169 Hannover, Tel: 0511-701560) angezeigt werden.
Nach § 19 d der Viehverkehrsverordung (VVVO) sind Schafe und Ziegen im Ursprungsbestand vom Tierhalter spätestens mit 6 Monaten oder vor dem Verbringen aus dem Bestand mit einer vom Veterinäramt zugeteilten Ohrmarke dauerhaft zu kennzeichnen. Nicht gekennzeichnete Tiere dürfen nicht abgegeben und auch nicht in einen Bestand oder eine Schlachtstätte eingestellt werden. Diese Ohrmarken werden über den Beitrag zu Tierseuchenkasse finanziert.
Wer Schafe hält, hat ein Bestandsregister zu führen, welches die Gesamtzahl der am 1. Januar eines jeden Jahres im Bestand vorhandenen Schafe enthält. Zusätzlich sind alle Zu- und Abgänge unter Angabe ihrer Ohrmarke, des Datums und der Anschrift des bisherigen/zukünftigen Besitzers anzugeben.
Jeder Schafhalter hat ein Bestandsbuch zu führen, in dem alle Anwendungen von Arzneimitteln bei den Schafen eingetragen werden. Insbesondere muss die Identität der behandelten Schafe, Datum der Anwendung, Name des Medikaments, Wartezeit u. a. angegeben werden.
Zu einer ordnungsgemäßen Schafschlachtung gehört die Lebend- und Schlachtkörperbeschau und eine Beseitigung der Schlachtabfälle nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz. Tote Tiere müssen nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz unschädlich beseitigt werden. Der Schafhalter ist verpflichtet, tote Schafe direkt oder über das Ordnungsamt bei der zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt zur Abholung anzumelden. Nach dem Tierseuchengesetz verdächtige Krankheits- und Todesfälle müssen dem Amtstierarzt angezeigt werden.

Haltungsgrundsätze:
Zur Betreuung  einer Schafherde gehört eine tägliche Kontrolle der Tiere, um z. B. kranke, verletzte o.ä. Schafe rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln. Die Schafe sollen jederzeit Zugang zu Wasser haben.
Als Einzäunung eignen sich in erster Linie Drahtknotengitter, wie sie z.B. auch als Wildschutzzäune eingesetzt werden. Zur variablen Unterteilung der Fläche sind auch Elektrozäune gut einzusetzen. Eine Weidehütte/Witterungsschutz sollte vorhanden sein.
Um den Wurmbefall zu reduzieren ist eine Unterteilung der Fläche in mehrere Koppeln wünschenswert. Behandlungen gegen Innen- und Außenparasiten sind je nach Befall notwendig (z.B. Untersuchung über Kotproben). In der Regel sind zwei bis drei Behandlungen je Jahr gegen Innenparasiten notwendig.
Einmal im Jahr sind die Schafe zu scheren und ca. zweimal im Jahr ist eine Klauenpflege durchzuführen.

In der Koppelhaltung können ca. 6 - 12 Mutterschafe mit Lämmern je Hektar gehalten werden. Je nach Bodenverhältnissen und Rasse ist dieser Wert höher oder niedriger. Außerdem ist zu beachten, daß der Futteraufwuchs in der 2. Jahreshälfte wesentlich geringer ist. Mineral- und Salzlecksteine sollten ganzjährig zur Verfügung stehen.
Für die Winterhaltung ist ein Stall sinnvoll. Es muß für Winterfutter gesorgt werden, da die Schafe in dieser Zeit nicht genügend Futter auf den Flächen finden.
 Bei hochtragenden und säugenden Mutterschafen ist eine Zufütterung von Kraftfutter, in Abhängigkeit von der Grundfutterqualität, notwendig.
 Lammende Schafe und neugeborene Lämmer benötigen eine besonderen Witterungsschutz. Ein Ablammen im Freien sollte nur bei besonders robusten Rassen toleriert werden, aber auch nur dann, wenn die Temperaturen und übrigen Witterungsverhältnisse keine übermäßige Beeinträchtigung der Lämmer erwarten lassen. Geeignete Pferche und Windschutz oder sonstige Schutzeinrichtungen sollten zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen und Vordrucke für die Bestandsregister und das Bestandsbuch erhalten Sie über die Geschäftsstellen der Schafzuchtverbände in Hannover oder Oldenburg oder hier als Download. Außerdem sind  Broschüren über Ordnungsgemäße Schafhaltung und Ganzjährige Weidehaltung über uns zu beziehen.

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