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Bei Kontrollen im Rahmen der Prämienzahlung und bei Überprüfungen der Veterinärämter ist es verstärkt zu Beanstandungen aufgrund fehlender Meldungen an die HIT-Datenbank gekommen. Einige Veterinärämter haben aufgrund der fehlenden HIT-Jahresmeldung schon Bußgeldbescheide verschickt. Bitte denken Sie daran zum 01. Januar jeden Jahres die Bestandsmeldung per Meldekarte an das VIT (als zuständige Stelle in Niedersachsen) oder per Internet direkt an HIT zu melden. Die Übernahme / der Zukauf von Tieren ist innerhalb von 7 Tagen an HIT zu melden. Verkäufe brauchen nicht gemeldet zu werden. Meldepflichtig ist nur der Käufer / Empfänger der Tiere.