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Zuchtprogramm für Ostfriesische Milchschafe geändert:

Folgende Leistungsprüfungen werden bei der Rasse Ostfriesisches Milchschaf durchgeführt und dienen als Selektionskriterien nach Beschluss der Züchterversammlung in Fuhrberg am 27.02.2025:

  • Exterieurbewertung mit den Merkmalen Wolle, Bemuskelung und Äußere Erscheinung: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen und männlichen Zuchtschafe, die in die Klassen A, C und D eingetragen werden sollen, verpflichtend. Anhand der Exterieurbewertung erfolgt die Einstufung in Zuchtwertklassen. Die jeweilige Exterieurnote wird bei zuchtausschließenden Merkmalsausprägungen grundsätzlich mit den Noten 1 bis 3 und bei unerwünschten Merkmalsausprägungen je nach Ausprägung mit Punktabzug bewertet.
  • Euterbewertung für Muttertiere mit den Merkmalen Euter und Striche ist verpflichtend, wenn deren Söhne gekört werden sollen. Nicht verpflichtend ist die Euterbewertung für erstlammende Muttertiere, deren Söhne gekört werden sollen.
  • Fruchtbarkeitsprüfung im Feld: Diese Leistungsprüfung ist für alle weiblichen Zuchtschafe verpflichtend.
  • Fleischleistungsprüfung: Diese ist für männliche Tiere verpflichtend. Jeder Züchter hat das Recht, sich auf Teilprüfungen (z.B. Ermittlung der täglichen Zunahmen) zu beschränken.
  • Milchleistungsprüfung von Bockmüttern ist Voraussetzung für die Körung ihrer Söhne.
hier klicken:
Portrt OMS
 
          Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten beachten
 
            für Gekoppelte Einkommensstützung 2025
 
             in der Agrarförderung Niedersachsen Digital ANDI
Infos hier:
Neue Herdenschutzförderung als Flächenprämie ab 2025
Landesfördermittel aus der Richtlinie Schaf- und Ziegenweidehaltung für Naturschutzzwecke ab jetzt beantragbar.                                                                        260 €/ ha im Jahr                 
  • Antragsfrist für den Erstantrag Samstag, 15.03.2025 - besser zum 14.03. einreichen!
  • vorhandene 90 cm-Herdenschutzzäune können vorläufig weiter genutzt werden.
  • Hüten ist jetzt auch Grundschutz.
  • Förderzeitraum: 5 Jahre; ersten Auszahlungsantrag bis zum 15.04.2026; letzten bis zum 15.04.2030 stellen.
Voraussetzungen:                                                                                  325 €/ Deichhektar im Jahr, bei...
  • Mindestbestandsdichte: 6,5 Schafe oder Ziegen älter als 9 Monate/ Hektar
  • ...Kompletteinzäunung der Herden durch wolfsabweisenden Grundschutz 
Nachweise:
  • Übersicht Weideflächen Eigentum und Pacht
  • Übersicht Weideflächen; nicht in Eigentum oder Pacht = Herbst- und Winterweide*
*die gleichzeitige Beantragung von GAP-Förderung oder gekoppelter Einkommensstützung stellt keine Doppelförderung dar.
Antragstellung bei den Landwirtschaftskammer-Bewilligungsstellungen; Infos hier.
 Blauzungenimpfung 2025 - erfahren Sie hier mehr!
Grafik Impfung

Kulturtipp: Die „Welt des Schafes“ in kulturhistorischer Perspektive

Die Welt des Schafes in Bücherschätzen aus acht Jahrhunderten
 
 am 07. bis 26. März 2025 in der Landesbibliothek Oldenburg

Infos hier:  Dies fromme Wollen-Thier

Herzlich Willkommen

 

Der Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e. V.

ist die berufsständische Organisation für Schafhalter und -züchter im Bereich der ehemaligen Landwirtschaftskammer Weser-Ems und Bremen. Er ist ein Zusammenschluß von Herdbuchzüchtern und Gebrauchsschafhaltern.

 

Zu unseren Aufgaben gehören:

  • Beratung zur Zucht, Haltung, Fütterung
  • Interessenvertretung der Schafhalter auf Landes- und Bundesebene
  • Führung der einzelnen Zuchtabteilungen
  • Durchführung der Kör- und Absatzveranstaltungen für Zuchtschafe
  • Organisation von Tierschauen
  • Vermittlung von Zuchtschafen und Schlachtlämmern
  • Beratung in Gesundheitsfragen
  • Durchführung von Parasitenbehandlungen in Zusammenarbeit mit dem Schafgesundheitsdienst der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
  • Unterstützung in sozialen Fragen wie Berufsgenossenschaft, Alterskasse usw.
  • Vermittlung von Schafscherern und Wollabnahme
  • Organisation von Lehrfahrten
  • Information der Mitglieder durch Rundschreiben
  • Beratung über Förderungsmöglichkeiten für die Tierart Schaf, z. B. Förderung bedrohter Rassen

 

Weitere Informationen und ein Beitrittsformular finden Sie auf der Seite
´Wir über uns´.

LSV Weser-Ems Logo

Landes-Schafzuchtverband Weser-Ems e.V.
Mars-la-Tour-Str. 6
26121 Oldenburg

Telefon: +49 (0)441-82123

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Vorstand Weser-Ems

Vorstand: 

Ludwig Schmitz (Vorsitzender)
Dr. Helmut Melbaum (stellv. Vorsitzender)
Ina Martens 
Meike Avramut-Lampe
Klaus Gerdes (Zuchtleiter)

   
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